Möglichkeiten Universität

Netter Versuch!
Netter Versuch:

Der Vergleich müßte dann schon so aussehen:
Wir haben zwei Personen, von denen einer gefahren sein muss.
Da wir nicht nachweisen können, wer es war und die Beiden auch
nicht von selbst den Sachverhalt aufklären, bestrafen wir halt
beide.

Okay, ich bin nicht gefahren, sondern ich habe einem anderen Besoffenen meinen Autoschlüssel in die Hand gedrückt. Glaubst Du im Ernst, dass ich vor Gericht freigesprochen werde?

Michael

Diese Argumentation musst Du mir erklären:

Die Ausgangssituation war: Ein Korrektor findet zwei Klausuren, die so sehr identisch sind, dass ein Abschreiben stark vermutet wird. Wenn jetzt aber beide Prüflinge sagen, sie hätten nicht abgeschrieben, auch nicht abschreiben lassen, jedenfalls wäre ihnen nichts aufgefallen, dann lügt höchstwahrscheinlich mindestens einer. Der andere kann aber durchaus die Wahrheit sagen.
(Nur wegen dieser speziellen Sitzordnung: In den ersten Semestern sind in vielen Studiengängen häufig viel zu viele Studenten in den Klausuren. Da sitzt man einfach nebeneinander und gut. Nix mit zwei Reihen und zwei Plätze.)
Stefan meinte bloß - und da hat er auch völlig recht -, dass man niemanden wegen einer betrügerischen Handlung belangen kann, wenn man nicht nachweisen kann, wer sie begangen hat. Der Student, der die Wahrheit sagt, hat ganz brav in der Klausur gesessen und geschrieben. Und dann kriegt er eine 6 weil sein Banknachbar abgeschrieben hat? Was sollte er gegen unbemerktes Abschreiben tun? Vorsichtshalber eine Mauer bauen? Petzen, sobald sich der erste Verdacht in ihm regt? In der stressigen Klausursituation permanent auf den Banknachbarn achten?
Ist ja Quastch.

Also, das Verbot besteht natürlich. Aber der redliche Student hat sich dran gehalten. Und solange man nicht nachweisen kann (= in der Klausur erwischt werden), ob der Nicht-Abschreiber redlich oder unredlich war, darf man ihm die Unredlichkeit nicht unterstellen. So war das gemeint.
Das bedeutet aber eben, dass man die Studenten in der Situation erwischen muss, wenn sie es denn nicht später reumütig zugeben. Und dafür braucht man mehr Aufsichtspersonal. Gandalf hat erklärt, warum das wohl utopisch ist. Und Stefan meinte, das wäre ja aber nicht das Problem eines ehrlichen Studenten in einem vollen Klausur-Hörsaal, dessen Banknachbar unbemerkt Schindluder betreibt.

Soviel zur Argumentation.

Im Übrigen kann man doch eigentlich recht schnell herausfinden, wer da was wusste, indem man eine mündliche Prüfung ansetzt für die beiden Kandidaten. Das ist fair und angemessen. Und wenn sich beide hoch-lernen und durchkommen, dann hat es sich doch wenigstens gelohnt.

Gruß,
larymin

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Der Vergleich müßte dann schon so aussehen:
Wir haben zwei Personen, von denen einer gefahren sein muss.
Da wir nicht nachweisen können, wer es war und die Beiden auch
nicht von selbst den Sachverhalt aufklären, bestrafen wir halt
beide.

Okay, ich bin nicht gefahren, sondern ich habe einem anderen
Besoffenen meinen Autoschlüssel in die Hand gedrückt. Glaubst
Du im Ernst, dass ich vor Gericht freigesprochen werde?

Selbstverständlich!
Die Frage ist doch ganz schlicht: kann Dir das Gericht nachweisen, dass Du gefahren bist.
Wenn ja, wirst Du verurteilt. Wenn nein, dann wirst Du es eben nicht. Das ist nun mal eine der Grundsäulen unseres Rechtssystems, nicht der Unschuldige muss seine Unschuld beweisen, sondern dem Schuldigen muss seine Schuld nachgewiesen werden. Kann man das nicht, dann darf man ihn schlicht nicht bestrafen.

Was mir hier aber ständig erzählt wird ist:
Wir haben zwei Personen, von denen eine getäuscht hat. Für die Bestrafung sei es aber egal wer es nun konkret war, wenn wir beide bestrafen trifft es schon den Richtigen.

Sorry, aber das ist wirklich nicht meine Welt. Und glücklicherweise muss ich auch nicht in einer Gesellschaft leben, in der solche Praktiken üblich sind.

Stefan

Hallo!

Du hast mich nicht verstanden.

Ich wollte darauf hinaus, dass der Fahrzeughalter, wenn er einen Betrunkenen mit seinem Auto fahren lässt, automatisch mitschuldig ist. (Soll heißen: Nicht nur derjenige, der eine Straftat begeht, macht sich schuldig, sondern auch derjenige, der es ermöglicht.)

Wieder auf die Prüfungssituation bezogen: Ich gehe davon aus, dass derjenige, von dem abgeschrieben wurde, dies aktiv unterstützen musste und damit haben sich beide eines Vergehens schuldig gemacht.

Wenn es tatsächlich technisch möglich ist, dass A von B abschreibt, ohne dass B das merkt und unterstützt, dann gebe ich Dir ja recht, aber das hat meiner Meinung nach nichts mit dem Fall hier zu tun.

Außerdem hat der Fragesteller hier im Forum ja zugegeben, dass er geschummelt hat. Was anderes wäre es, wenn er sagen würde: „Man wirft mir vor, dass ich abgeschrieben habe. Dabei stimmt das gar nicht.“

Michael

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Moin,

also bevor das ganze in eine unrealistische Situation abdriftet.

Die Prüflinge werden so gesetzt, daß ein Abschreiben des Nachbarn unbemerkt so gut wie ausgeschlossen ist.
Es sei denn, man legt die Blätter so hin, daß sie vom Nachbarn einsehbar sind, also etwa einen halben Meter neben sich.
So was nennt man dann beim Bund ‚Anstiftung zum Kameradendiebstahl‘ und wird soweit ich weiß genauso geahndet wie der Diebstahl selber.
Lege ich die Blätter so wie man es üblicherweise tut, kann man sie nicht einsehen.

Da sie Situation nun so ist wie beschrieben, kann man bei einem Täuschungsversuch (nahezu) immer davon ausgehen, daß ein Abschreiben mit Einwilligung dessen passierte, der abschreiben läßt.

Und damit wäre meine Diskussion zu ende.

Es freut mich sehr für Dich, daß Du solche Zustände wie die beschriebenen nicht mitgekriegt hast, aber damit bist Du ein seltener Glückspilz.

Und um es klar zu sagen, nichts liegt mir ferner als Studierende in die Pfanne zu hauen!

Gandalf

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Hi,

ich glaube, ihr vergesst hier alle eine wichtigen Aspekt. Wir sind uns alle einig, dass Prüflinge so gesetzt werden, dass Abschreiben nur möglich ist, wenn der, von dem Abgeschrieben wird, dem Abschreiber aktiv zur Möglichkeit abzuschreiben verhilft, weil unter normalen Umständen das Blatt nicht einsehbar wäre. Dazu werden Reihen und Plätze zwischen Prüflingen freigelassen.

Aus der Praxis: Das gibt es mitnichten bei jeder Prüfung. Die BWL-Klausuren an unserer Uni sind so voll, dass keine Räume existieren, die groß genug wären, nach diesem Prinzip alle Prüflinge unterzubringen. Es werden die beiden größten vorhandenen Hörsäle gebucht und die Prüflinge alphabetisch neben- und hintereinander gesetzt, ohne Zwischenräume. Wenn nun Franz Müller neben Franziska Kunze sitzt und Franziskas Klausur ähnelt der von Franz sehr - wie soll man dann feststellen, ob Franz ihr absichtlich geholfen hat, oder ob sie einfach - von ihm unbemerkt - abgeschrieben hat? In so einem Fall kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass Franz mitschuldig ist und dann wäre es wirklich mehr als unangebracht, ihn zu bestrafen.

Gruß

Hallo,

die Realitaet sieht momentan so aus: fuer sagen wir Mal 100
Studenten wird ein Raum gebucht, der gross genug ist, so dass

a) mindestens jede zweite Reihe leer bleibt und

b) zwischen zwei Studenten mindestens 2-3 Plaetze frei sind

Es wäre wünschenswert, wenn es in der Realität wirklich immer so aussähe. Ich habe in den vergangenen Jahren an der Uni oft genug Klausuren geschrieben, bei denen entweder keine Reihen zwischen den Prüflingen frei blieben oder nur ein leerer Platz neben ihnen. Das absolute Negativbeispiel war: Audimax und jeder Platz in jeder Reihe belegt. Oft sind die Räume leider einfach zu klein (gewählt). Abschreiben wäre da etwas leichtes gewesen - auch ohne dass derjenige das auch nur merkt.

Grüße, eeyore

Tach,

Es wäre wünschenswert, wenn es in der Realität wirklich immer
so aussähe. Ich habe in den vergangenen Jahren an der Uni oft
genug Klausuren geschrieben, bei denen entweder keine Reihen
zwischen den Prüflingen frei blieben oder nur ein leerer Platz
neben ihnen. Das absolute Negativbeispiel war: Audimax und
jeder Platz in jeder Reihe belegt. Oft sind die Räume leider
einfach zu klein (gewählt). Abschreiben wäre da etwas leichtes
gewesen - auch ohne dass derjenige das auch nur merkt.

das ist natuerlich ganz grosser Mist und muss organisatorisch in den Griff zu kriegen sein. Ich habe sowas aehnliches nur ein Mal erlebt, dann gab es halt zwei verschiedene Klausuren fuer Leute, die direkt nebeneinander sitzen, was natuerlich mehr Aufwand fuer den Pruefer bzw. Korrektoren bedeutet.

Leider ist das Bildungswesen halt chronisch unterfinanziert und es macht beiden Seiten, glaub’ mir, keinen Spass, nur, wenn man (siehe OT) schon sagt „jo, wir haben voneinander abgeschrieben“, dann sollte man einfach Mal dazu stehen als erwachsener Mensch, der aus freien Stuecken studiert.

Gruss
Paul