Möglichkeiten Universität

Servus,

es geht um Folgendes:

Ein Kommilitone und ich haben beide bei einer Informatik Klausur nachträglich eine 5.0 bekommen und sind somit durchgefallen. Haben morgen ein Gespräch deshalb mit den Prüfern.

Fakt ist, dass wir teilweise bei einer Aufgabe voneinander abgeschrieben haben und deshalb im Java Code die selben Fehler vorhanden sind. Allerdings wurden wir nicht während der Prüfung erwischt, sondern ist es halt beim korrigieren aufgefallen.

jetzt meine Frage:

  • was für Möglichkeiten werde ich morgen bei diesem Gespräch haben?
  • haben die Prüfer das Recht uns beiden eine 5.0 zu geben allein mit dem Verdacht auf Betrug bezüglich identischer Fehler usw.? Also selbst wenn beide es leugnen würden ( egal wie Lächerlich es wäre), könnten sie uns allein mit dem Verdacht beiden die 5.0 geben?

Vielen Dank im Voraus

Grüße

Moin,

Fakt ist, dass wir teilweise bei einer Aufgabe voneinander
abgeschrieben haben

hm. damit ist die Frage doch schon beantwortet.
Täuschung und somiit durchgefallen.

Allerdings wurden wir nicht während der
Prüfung erwischt, sondern ist es halt beim korrigieren
aufgefallen.

Na und? Das ist völlig unerheblich.

jetzt meine Frage:

  • was für Möglichkeiten werde ich morgen bei diesem Gespräch
    haben?

Wahrscheinlich wenige.

  • haben die Prüfer das Recht uns beiden eine 5.0 zu geben
    allein mit dem Verdacht auf Betrug bezüglich identischer
    Fehler usw.?

Also selbst wenn beide es leugnen würden ( egal
wie Lächerlich es wäre), könnten sie uns allein mit dem
Verdacht beiden die 5.0 geben?

Wie wahrscheinlich wäre ein solcher identischer Fehler?
Solche Fälle gabs bei uns schon einige und es sind auch welche vor Gericht gegangen.
Einmal wurde zugunsten der Geprüften entschieden, aber nur weil es einen Formfehler gab, die anderen Fälle wurden negativ beschieden.

Gandalf

Hallo!

Ihr habt geschummelt. Ihr seid erwischt worden. Damit seid Ihr vollkommen zurecht durchgefallen. Deine Frage ist um kein Haar besser als die Rechtfertgigungsversuche von Karl-Theodor zu Guttenberg.

Michael

Hi,

den Moralaspekt mal außen vor gelassen:
Wie will man anhand identischer Fehler nachweisen, wer von wem abgeschrieben hat? Im ersten Moment würde ich davon ausgehen, dass nur einer der Beiden getäuscht hat - wenn man aber zwei mögliche Täter hat kann man doch nicht vorsorglich mal beide bestrafen.

Und nun doch noch mal zur Moralfrage:
Wer ohne Fehler ist, werfe den ersten Stein. Da dies auf normale Menschen kaum zutrifft, kann man meiner Meinung nach die Steine ruhig auf der Straße liegen lassen.
Mich erinnern die Reaktionen in diesem Forum, sobald es um Täuschungshandlungen während einer Klausur oder Prüfung geht, immer an die ätzenden „Streber“, die während Klassenarbeiten einen Schutzwall aus Ranzen u.ä. bauen, nur damit auch ja keiner bei ihnen abschreiben kann.
Interessanterweise sind es meistens nicht die besten Schüler, die so handeln - denen ist es i.d.R. relativ egal, wenn sie anderen durch eine Prüfung helfen. Am unerbitterlichsten reagieren die Prüflinge im unteren Mittelfeld, vor allem wenn sie sich selbst nicht trauen (oder aufgrund der Umstände nicht selbst profitieren können).

Aber hier muss das wohl so sein - p.c. geht über Alles…

Gruß Stefan

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Hallo!

Man muss das keineswegs moralisierend sehen. Man kann es auch einfach sportlich sehen. Wie im Fußball:

Ich habe die Hand zuhilfe genommen. Der Schiedsrichter hat’s gesehen. Nun krieg ich die gelbe Karte dafür. Nun kann ich halt die Karte mit Würde hinnehmen oder den Schiedsrichter beschimpfen. Das ist nun wieder eine Charakterfrage.

Michael

2 Like

Hi,

den Moralaspekt mal außen vor gelassen:
Wie will man anhand identischer Fehler nachweisen, wer von wem
abgeschrieben hat? Im ersten Moment würde ich davon ausgehen,
dass nur einer der Beiden getäuscht hat - wenn man aber zwei
mögliche Täter hat kann man doch nicht vorsorglich mal beide
bestrafen.

Der eine hat geschummelt, der andere hat es zugelasen, Ende.

Mitgefangen, mitgehangen
Moin,

den Moralaspekt mal außen vor gelassen:
Wie will man anhand identischer Fehler nachweisen, wer von wem
abgeschrieben hat?

wen interessiert das denn?
Mitgefangen mitgehangen.
Wenn einer ohne Wissen des anderen von ihm abgeschrieben hat, dann nennt man das leider Pech.
Aber ich hab noch keine Klausur erlebt, wo man von einem anderen abschreiben konnte, ohne daß der das zugelassen hätte; und ich hab schon einige Klausuren beaufsichtigt.

Im ersten Moment würde ich davon ausgehen,
dass nur einer der Beiden getäuscht hat - wenn man aber zwei
mögliche Täter hat kann man doch nicht vorsorglich mal beide
bestrafen.

Hier gilt die Unschuldvermutung nicht.
Man hat zwei Klausuren mit identischen Fehlern. Also wurde getäuscht - fertig.

Und nun doch noch mal zur Moralfrage:
Wer ohne Fehler ist, werfe den ersten Stein. Da dies auf
normale Menschen kaum zutrifft, kann man meiner Meinung nach
die Steine ruhig auf der Straße liegen lassen.

Also darf muter gefuscht werden.
Warum also noch individuelle Prüfungen, alle kriegen eine zwei und alles ist gut.
Oder wie soll ich diese Zeilen verstehen?

Mich erinnern die Reaktionen in diesem Forum, sobald es um
Täuschungshandlungen während einer Klausur oder Prüfung geht,
immer an die ätzenden „Streber“, die während Klassenarbeiten
einen Schutzwall aus Ranzen u.ä. bauen, nur damit auch ja
keiner bei ihnen abschreiben kann.

Sagen wir mal so. Bei mir haben, mit meinem Wissen und meinem Einverständnis einige Mitstudierende und Mitschüler abgeschrieben, ohne daß es auffiel. Selber hab ich aber nicht gefuscht, einfach weil ich zu schissig dazu war.

Und wenn man geschickt genug fuscht…

Das sag ich als einer, der mittlerweile auf der anderen Seite des Prüfungstisches sitzt :wink:

Gandalf

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Hi,

Man muss das keineswegs moralisierend sehen. Man kann es auch
einfach sportlich sehen. Wie im Fußball:

Ich habe die Hand zuhilfe genommen. Der Schiedsrichter hat’s
gesehen. Nun krieg ich die gelbe Karte dafür. Nun kann ich
halt die Karte mit Würde hinnehmen oder den Schiedsrichter
beschimpfen. Das ist nun wieder eine Charakterfrage.

ich sehe diese Dinge durchaus auch sportlich. Wer erwischt wird, muss die Folgen tragen. Es ist aber ein Teil des Spiels, dass sich alle Beteiligten an die Regeln halten müssen, auch der Schiedsrichter.
Und ich finde es genauso wenig angebracht, wenn 50 Unbeteiligte den „Schummler“ wegen seines ach so unmoralischen Verhaltens beschimpfen.

Gruß Stefan

Hi,

den Moralaspekt mal außen vor gelassen:
Wie will man anhand identischer Fehler nachweisen, wer von wem
abgeschrieben hat?

wen interessiert das denn?
Mitgefangen mitgehangen.
Wenn einer ohne Wissen des anderen von ihm abgeschrieben hat,
dann nennt man das leider Pech.
Aber ich hab noch keine Klausur erlebt, wo man von einem
anderen abschreiben konnte, ohne daß der das zugelassen hätte;
und ich hab schon einige Klausuren beaufsichtigt.

Das kann doch nicht Dein(Euer) Ernst sein. In der Konsequenz heißt das also: will ich nicht riskieren einer Täuschungshandlung beschuldigt zu werden, muss ich in Prüfungen immer aufpassen, dass niemand bei mir abschreibt. Und wenn ich einen entsprechenden Verdacht habe, muss ich das der Aufsicht melden?!?

Bei aller Liebe, das kann nicht sein. Es kann nicht die Aufgabe der Prüflinge sein, Täuschungshandlungen von anderen zu unterbinden. Das ist die verdammte Pflicht der Prüfer bzw. Aufsichtführenden.

Im ersten Moment würde ich davon ausgehen,
dass nur einer der Beiden getäuscht hat - wenn man aber zwei
mögliche Täter hat kann man doch nicht vorsorglich mal beide
bestrafen.

Hier gilt die Unschuldvermutung nicht.
Man hat zwei Klausuren mit identischen Fehlern. Also wurde
getäuscht - fertig.

Das musst Du jetzt wirklich genauer erklären. Wieso soll ausgerechnet (und ausschließlich) in Prüfungen ein Beschuldigter seine Unschuld beweisen? Mit welcher Begründung sollen hier völlig entgegengesetzte Regeln gelten?
Der Regelfall ist, einer schreibt ab (gegenseitiges Abschreiben dürfte eher die Ausnahme sein). Nun kann der Prüfer zwar eine Täuschungshandlung nachweisen, nicht aber den konkreten Täter. Er hat nun mal zwei Personen: einen, der getäuscht hat, und einen Unschuldigen (denn das „Nichtmelden“ einer Täuschungshandlung eines Dritten ist nun wirklich keine eigene Täuschungshandlung).
Und Du sagst nun: Ehe ich den Schuldigen laufen lasse, bestrafe ich lieber den Unschuldigen?

Wenn das unter Prüfern herrschende Meinung ist, muss man sich nicht wundern, wenn solche Verwaltungsakte immer wieder gerichtlich angefochten werden.

Und nun doch noch mal zur Moralfrage:
Wer ohne Fehler ist, werfe den ersten Stein. Da dies auf
normale Menschen kaum zutrifft, kann man meiner Meinung nach
die Steine ruhig auf der Straße liegen lassen.

Also darf muter gefuscht werden.
Warum also noch individuelle Prüfungen, alle kriegen eine zwei
und alles ist gut.
Oder wie soll ich diese Zeilen verstehen?

Und schon ist sie wieder da, die Moralkeule…
Wie die Zeilen zu verstehen sind? Man muss solche Sachen nicht übermäßig hoch hängen sondern kann es durchaus sportlich sehen.
Denn schließlich ist es doch so: wer eine Niete ist, kann das mit Schummeleien in Prüfungen allenfalls eine zeitlang verbergen.
Und entweder wird er später scheitern oder er hat sich mit seiner Schummelei einen kleinen Notenvorteil erschlichen, durchgekommen wäre er aber auch so.
Grund für eine große Moralkeule sehe ich aber nicht.

Sagen wir mal so. Bei mir haben, mit meinem Wissen und meinem
Einverständnis einige Mitstudierende und Mitschüler
abgeschrieben, ohne daß es auffiel. Selber hab ich aber nicht
gefuscht, einfach weil ich zu schissig dazu war.

Und Du hättest es selbstverständlich in höchst sportlicher Weise widerspruchslos hingenommen, wenn Du für das Abschreiben Deiner Leidensgenossen mit einer Sechs belohnt worden wärst…
Also, an den Weihnachtsmann glaube ich eigentlich nicht mehr.

Und wenn man geschickt genug fuscht…

Das sag ich als einer, der mittlerweile auf der anderen Seite
des Prüfungstisches sitzt :wink:

Genau dieses Augenzwinkern würde ich mir häufiger wünschen.

Gruß Stefan

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Moin,

Das kann doch nicht Dein(Euer) Ernst sein. In der Konsequenz
heißt das also: will ich nicht riskieren einer
Täuschungshandlung beschuldigt zu werden, muss ich in
Prüfungen immer aufpassen, dass niemand bei mir abschreibt.

das kommt in letzter Konsequenz so hin.
Aber wie gesagt ist die Sitzordnung so, daß ohne technische Hilfsmittel (Fernglas) oder Einverständnis nicht abgeschrieben werden kann.

Bei aller Liebe, das kann nicht sein. Es kann nicht die
Aufgabe der Prüflinge sein, Täuschungshandlungen von anderen
zu unterbinden. Das ist die verdammte Pflicht der Prüfer bzw.
Aufsichtführenden.

Klar!
Da sitzen hundert(e) Prüflinge in einem großen Raum und ich soll alle so gut im Auge haben, daß so was nicht passiert?
Wenn Du mir verrätst wie das gehen soll kriegst Du einen Orden.

Und Du sagst nun: Ehe ich den Schuldigen laufen lasse,
bestrafe ich lieber den Unschuldigen?

Man geht wohl davon aus, daß mit Einverständnis abgeschrieben wurde.
Und bisher wurde das vor Gericht auch so gesehen.

Wenn das unter Prüfern herrschende Meinung ist, muss man sich
nicht wundern, wenn solche Verwaltungsakte immer wieder
gerichtlich angefochten werden.

Das ist relativ selten, weil die Erfolgsaussichten sehr gering sind. Nicht von Seiten der Prüfer, sondern von Seiten der Verwaltungsgerichte.
Wie gesagt ist die Sitzordnung so, daß ein unfreiwilliges Abschreiben nahezu ausgeschlossen ist.
Die meisten Fälle werden, nebenbei bemerkt, schon intern über den Prüfungsausschuss geregelt.

Und Du hättest es selbstverständlich in höchst sportlicher
Weise widerspruchslos hingenommen, wenn Du für das Abschreiben
Deiner Leidensgenossen mit einer Sechs belohnt worden wärst…

Ich hab noch mal in meiner Erinnerung gekramt. In der Schule ist mir das einmal passiert, da hat jemand einen Fehler von mir abgeschrieben, mit meinem Einverständnis, und wir haben beide die sechs gekriegt.

Also, an den Weihnachtsmann glaube ich eigentlich nicht mehr.

Der Osterhase war zuletzt dran :wink:

Hi,

Das kann doch nicht Dein(Euer) Ernst sein. In der Konsequenz
heißt das also: will ich nicht riskieren einer
Täuschungshandlung beschuldigt zu werden, muss ich in
Prüfungen immer aufpassen, dass niemand bei mir abschreibt.

das kommt in letzter Konsequenz so hin.

Jetzt bin ich wirklich sprachlos.

Bei aller Liebe, das kann nicht sein. Es kann nicht die
Aufgabe der Prüflinge sein, Täuschungshandlungen von anderen
zu unterbinden. Das ist die verdammte Pflicht der Prüfer bzw.
Aufsichtführenden.

Klar!
Da sitzen hundert(e) Prüflinge in einem großen Raum und ich
soll alle so gut im Auge haben, daß so was nicht passiert?
Wenn Du mir verrätst wie das gehen soll kriegst Du einen
Orden.

Mehr Aufsichtspersonal?
Was ist das denn für eine Denkweise? Wir haben kein Geld für ausreichend Personal, also bürden wir die Aufsichtspflicht den Prüflingen auf?

Und Du sagst nun: Ehe ich den Schuldigen laufen lasse,
bestrafe ich lieber den Unschuldigen?

Man geht wohl davon aus, daß mit Einverständnis abgeschrieben
wurde.
Und bisher wurde das vor Gericht auch so gesehen.

Die Frage ist, hat er es nur zugelassen (also nicht gemeldet) oder hat er es durch aktive Handlungen unterstützt.
Im ersten Fall halte ich eine Bestrafung für unvertretbar, im zweiten Fall empfinde ich die Strafe (Durchfallen) als unangemessen.

Wie gesagt ist die Sitzordnung so, daß ein unfreiwilliges
Abschreiben nahezu ausgeschlossen ist.

Naja, ein unfreiwilliges Abschreiben halte ich sogar für absolut ausgeschlossen…:wink:
Du meinst aber sicher das unbemerkte Abschreiben. Und hier bleibe ich dabei: Das passive Zulassen, also das Nichtmelden der Täuschungshandlung eines Dritten, kann kein Grund für eine Bestrafung sein.

Nun gut, ich bin im Nachhinein nur froh, dass ich nie unter solchen Bedingungen eine Prüfung ablegen musste sondern immer in kleinen, „elitären“ Zirkeln mein Wissen und Können unter Beweiß stellen durfte - solche Fragen stellten sich nie.

Also, an den Weihnachtsmann glaube ich eigentlich nicht mehr.

Der Osterhase war zuletzt dran :wink:

Nikolausi…

Gruß Stefan

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tach,

Wenn Du mir verrätst wie das gehen soll kriegst Du einen
Orden.

Mehr Aufsichtspersonal?

YMMD!

Wann warst Du das letzte mal an einer Uni oder FH?!

Wenn ich Klausuraufsicht mache, dann mache ich das praktisch in Nullzeit, weil dieser Posten nirgendwo gebucht werden kann.
Kommen also bei drei Aufsichten sechs oder mehr Stunden zusammen, kommen die mir bei meinen Projekten weg und ich mach entsprechende Überstunden, die mir aber nicht bezahlt werden und die ich auch nicht abfeiern kann, weil es die ja nicht gibt.
So, jetzt komm mal mit dem Argument zwei oder drei oder noch mehr Leute dorthin zu schicken!
Man wird Dich lieben deswegen :wink:

Gandalf

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Hallo Goosi,

Und Du sagst nun: Ehe ich den Schuldigen laufen lasse,
bestrafe ich lieber den Unschuldigen?

Man geht wohl davon aus, daß mit Einverständnis abgeschrieben
wurde.
Und bisher wurde das vor Gericht auch so gesehen.

Die Frage ist, hat er es nur zugelassen (also nicht gemeldet)
oder hat er es durch aktive Handlungen unterstützt.

nochmal von meiner Seite: An unserer FH vor vielen Jahren sah es im Prüfungsfalle so aus:

Zwischen zwei Prüflingen lagen innerhalb der Reihe jeweils zwei Sitzplätze. Die Reihen davor waren so belegt, dass bei normalem Schreiben keinerlei Möglichkeit zur Einsichtnahme von hinten war.

Somit war sichergestellt, dass niemand ohne Mitwirkung des Wissensgebers abschreiben konnte.

Im ersten Fall halte ich eine Bestrafung für unvertretbar, im
zweiten Fall empfinde ich die Strafe (Durchfallen) als
unangemessen.

Naja, das ist aber nach Ansage so gehandhabt worden. So wusste jeder, was er oder sie riskierte beim abschreiben lassen.

Eine Sechs habe ich mir auch schon in der Schule eingefangen, weil ich in einer Griechisch-Schulaufgabe zu heftig Wissen mit einem Mitschüler ausgetauscht :wink: habe. Dabei war dem Lehrer mehr als klar, in welche Richtung der Wissensfluss ging. Aber ein Protest in Deinem Sinn wäre mir nie im Leben eingefallen. Das ist eben so wie im Sport: Wenn ich die Regeln nicht einhalte und erwischt werde, dann geht es in die Hose.

Du meinst aber sicher das unbemerkte Abschreiben. Und hier
bleibe ich dabei: Das passive Zulassen, also das Nichtmelden
der Täuschungshandlung eines Dritten, kann kein Grund für eine
Bestrafung sein.

Also, wie oben für die FH geschildert: Einfach nur passiv ging gar nichts. Meistens waren die Abstände so groß, dass man schon sein Blatt sehr aktiv in die Nähe eines „Hilfsbedürftigen“ schieben musste, damit der etwas lesen konnte.

Nun gut, ich bin im Nachhinein nur froh, dass ich nie unter
solchen Bedingungen eine Prüfung ablegen musste sondern immer
in kleinen, „elitären“ Zirkeln mein Wissen und Können unter
Beweiß stellen durfte - solche Fragen stellten sich nie.

Naja, ich bin halt einfach froh, dass ich meinen Dipl.Ing. (FH) machen konnte, obwohl die FH München ziemlich überfüllt war (und vermutlich immer noch ist). Eine Studienplatzzahlbegrenzung nach Finanzlage hätte das schon mal hintertreiben können.

Gruß, Karin

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Hi,

Mehr Aufsichtspersonal?

YMMD!

Ich weiß, das ist ein Schenkelklopfer. Es ändert aber nichts daran, dass man dieses Manko nicht auf dem Rücken der Prüflinge austragen darf.

Wann warst Du das letzte mal an einer Uni oder FH?!

Wie bereits angedeutet, ich habe den „normalen“ Massenbetrieb nie mitgemacht. Mein Studium habe ich berufsbegleitend in kleinem Kreis absolviert (weniger als 20 Prüflinge) und auch die übrigen Prüfungen liefen in sehr kleinen Zirkeln ab (ob nun die verschiedenen IHK- oder Feuerwehrausbildungen oder zuletzt die SV-Prüfung)

Wenn ich Klausuraufsicht mache, dann mache ich das praktisch
in Nullzeit, weil dieser Posten nirgendwo gebucht werden kann.

Auf die Gefahr hin mich zu wiederholen: solch einen Missstand darf man nicht auf dem Rücken der Prüflinge austragen.
Wahrscheinlich herrschen in der „freien Wirtschaft“ wirklich paradiesische Zustände - aber wenn ich lehre oder prüfe, ist das selbstverständlich bezahlte Arbeitszeit.

So, jetzt komm mal mit dem Argument zwei oder drei oder noch
mehr Leute dorthin zu schicken!
Man wird Dich lieben deswegen :wink:

Naja, für Brandschützer gehört es zum Berufsrisiko, sich bei Vorgesetzten, Arbeitgebern oder Kunden unbeliebt zu machen - schließlich produzieren wir nur Sicherheit und keine verkaufbaren Waren. Da kann man schon froh sein, wenn der Projektleiter lediglich mit sarkastischem Ton Türen nach einem benennt („Und hier kommen wir zur „Goosi-Tür“, deren Einbau uns nur 4000,- Euro gekostet hat“).
Wer diese Situation nachempfinden will, muss sich nur mal die Äußerungen des geschätzten Herrn Mehdorn kürzlich im Spiegel zu Gemüte ziehen, der sinngemäß sagte, er könne sich die Probleme beim technischen Brandschutz auch nicht erklären, vor allem weil aufgrund der strengen Bauvorschriften in solch einem Flughafen außer dem Schnitzelhackbrett in der Restaurantküche nichts brennen könne…

Was ich aber absolut nicht ausstehen kann ist, wenn Druck von oben mit Ungerechtigkeit nach unten ausgeglichen wird.

Gruß Stefan

Tach,

Wie bereits angedeutet, ich habe den „normalen“ Massenbetrieb
nie mitgemacht. Mein Studium habe ich berufsbegleitend in
kleinem Kreis absolviert (weniger als 20 Prüflinge) und auch
die übrigen Prüfungen liefen in sehr kleinen Zirkeln ab (ob
nun die verschiedenen IHK- oder Feuerwehrausbildungen oder
zuletzt die SV-Prüfung)

die Realitaet sieht momentan so aus: fuer sagen wir Mal 100 Studenten wird ein Raum gebucht, der gross genug ist, so dass

a) mindestens jede zweite Reihe leer bleibt und

b) zwischen zwei Studenten mindestens 2-3 Plaetze frei sind

In so einer Situation gehoeren halt schon zwei dazu, wenn einer von dem anderen abschreiben will (oder ein Fernglas oder Gedankenuebertragung). Und da derart grosse Raeume auch an grossen Hochschulen eher rar sind, dann wird halt am Samstag um 18 Uhr oder am Sonntag oder so geschrieben, BTDT, an beiden Seiten des Tisches. Fuer den evtl. anwesenden Dozenten sowie weiteren Aufsichtspersonal (meist Tutoren/Praktikumsleiter oder so) ist es unbezahlte Freizeit.

Das Problem verschaerft sich auch mit der Zeit, dank Baetscholor-Gedoens und dem aus Modulen aufgebauten Studiumverlaufs muessen die Studenten (je nach Studienordnung) die Pruefungen in einem sehr engen Zeitrahmen ablegen. Da, wo frueher ueber das Semester verteilt muendliche Pruefungen stattfanden, zu Terminen, die man meist individuell mit dem Pruefer aushandeln konnte, finden jetzt Klausuren statt, weil ein Paar Hundert Studenten spaetestens so und so viele Wochen nach dem Vorlesungsende ihre Pruefung ablegen muessen, und zwar in allen relevanten Faechern, sonst zaehlt das Modul nicht.

Das sind die Realitaeten, und mit denen muessen beide Seiten irgendwie leben. Um zurueck zum Thema zu kommen: mindestens einer hat abgeschrieben und einer hat es mindestens zugelassen, dazu sollte man stehen und mit Konsequenzen leben, denn spaetestens an der Hochschule sind wir alle erwachsene Leute und sollten wissen, was wir wollen und was wir dafuer tun.

Gruss
Paul

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Hallo!

Und ich finde es genauso wenig angebracht, wenn 50
Unbeteiligte den „Schummler“ wegen seines ach so unmoralischen
Verhaltens beschimpfen.

50? Bis zu meinem letzten Posting haben sich nur Gandalf, Du und ich dazu geäußert. Beschimpft hat ihn niemand.

„Du bist selbst schuld!“ wird man ja wohl noch sagen dürfen.

Michael

Es ändert aber nichts
daran, dass man dieses Manko nicht auf dem Rücken der
Prüflinge austragen darf.

Diese Argumentation musst Du mir erklären: Abschreiben ist verboten. Beihilfe zum Abschreiben ist ebenso verboten. Darüber besteht doch Konsens, oder? An Verbote muss man sich halten, denn dafür sind Verbote da. Wenn wenig Aufsichtspersonal vorhanden ist, ändert das an dem Verbot an sich nichts. Es ist für die Studenten bloß leichter, das Verbot zu umgehen.

Was genau wird jetzt „auf dem Rücken der Prüflinge“ ausgetragen?

Ich wende Deine Argumentation mal auf den Straßenverkehr an: Ich fahre ein Kind auf dem Zebrastreifen über den Haufen. Danach wird in meinem Blut 1,5 Promille Alkohol nachgewiesen. Aber ich bin unschuldig! Erstens wurde der Alkohol erst nach dem Unfall gemessen. Zweitens gibt es viel zu wenig Alkoholkontrollen, die mich zum Einhalten des Alkoholverbots im Straßenverkehr zwingen. Das ist doch eine Farce!

Michael

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Michael, du bist mir zuvorgekommen. Ein * von mir.

Und ich finde es genauso wenig angebracht, wenn 50
Unbeteiligte den „Schummler“ wegen seines ach so unmoralischen
Verhaltens beschimpfen.

Sondern? Sollen wir ihm einen Lorbeerkranz winden? Wer gegen Regeln verstößt wird nicht belohnt. Die Jungs sind erwachsen und sollten das inzwischen gelernt haben. Wenn sie den Kopf oben tragen, werden sie im Gespräch ihren Fehler offen zugeben, die Konsequenz tragen und Besserung geloben.

Ich kann und will deine Argumente überhaupt nicht nachvollziehen.

LG Barbara

Was genau wird jetzt „auf dem Rücken der Prüflinge“
ausgetragen?

Diese Frage beantworte ich mit einem Zitat von Gandalf:

wen interessiert das denn?
Mitgefangen mitgehangen.
Wenn einer ohne Wissen des anderen von ihm abgeschrieben hat, dann nennt man das leider Pech.

und

Hier gilt die Unschuldvermutung nicht.
Man hat zwei Klausuren mit identischen Fehlern. Also wurde getäuscht - fertig.

Anders ausgedrückt: wir haben nicht genügend Personal für eine effektive Kontrolle, also muss der Prüfling im Zweifel seine Unschuld beweisen.

Ich wende Deine Argumentation mal auf den Straßenverkehr an: Ich fahre ein Kind auf dem Zebrastreifen über den Haufen. Danach wird in meinem Blut 1,5 Promille Alkohol nachgewiesen. Aber ich bin unschuldig! Erstens wurde der Alkohol erst nach dem Unfall gemessen. Zweitens gibt es viel zu wenig Alkoholkontrollen, die mich zum Einhalten des Alkoholverbots im Straßenverkehr zwingen. Das ist doch eine Farce!

Der Vergleich müßte dann schon so aussehen:
Wir haben zwei Personen, von denen einer gefahren sein muss. Da wir nicht nachweisen können, wer es war und die Beiden auch nicht von selbst den Sachverhalt aufklären, bestrafen wir halt beide.

Stefan