Hi,
den Moralaspekt mal außen vor gelassen:
Wie will man anhand identischer Fehler nachweisen, wer von wem
abgeschrieben hat?
wen interessiert das denn?
Mitgefangen mitgehangen.
Wenn einer ohne Wissen des anderen von ihm abgeschrieben hat,
dann nennt man das leider Pech.
Aber ich hab noch keine Klausur erlebt, wo man von einem
anderen abschreiben konnte, ohne daß der das zugelassen hätte;
und ich hab schon einige Klausuren beaufsichtigt.
Das kann doch nicht Dein(Euer) Ernst sein. In der Konsequenz heißt das also: will ich nicht riskieren einer Täuschungshandlung beschuldigt zu werden, muss ich in Prüfungen immer aufpassen, dass niemand bei mir abschreibt. Und wenn ich einen entsprechenden Verdacht habe, muss ich das der Aufsicht melden?!?
Bei aller Liebe, das kann nicht sein. Es kann nicht die Aufgabe der Prüflinge sein, Täuschungshandlungen von anderen zu unterbinden. Das ist die verdammte Pflicht der Prüfer bzw. Aufsichtführenden.
Im ersten Moment würde ich davon ausgehen,
dass nur einer der Beiden getäuscht hat - wenn man aber zwei
mögliche Täter hat kann man doch nicht vorsorglich mal beide
bestrafen.
Hier gilt die Unschuldvermutung nicht.
Man hat zwei Klausuren mit identischen Fehlern. Also wurde
getäuscht - fertig.
Das musst Du jetzt wirklich genauer erklären. Wieso soll ausgerechnet (und ausschließlich) in Prüfungen ein Beschuldigter seine Unschuld beweisen? Mit welcher Begründung sollen hier völlig entgegengesetzte Regeln gelten?
Der Regelfall ist, einer schreibt ab (gegenseitiges Abschreiben dürfte eher die Ausnahme sein). Nun kann der Prüfer zwar eine Täuschungshandlung nachweisen, nicht aber den konkreten Täter. Er hat nun mal zwei Personen: einen, der getäuscht hat, und einen Unschuldigen (denn das „Nichtmelden“ einer Täuschungshandlung eines Dritten ist nun wirklich keine eigene Täuschungshandlung).
Und Du sagst nun: Ehe ich den Schuldigen laufen lasse, bestrafe ich lieber den Unschuldigen?
Wenn das unter Prüfern herrschende Meinung ist, muss man sich nicht wundern, wenn solche Verwaltungsakte immer wieder gerichtlich angefochten werden.
Und nun doch noch mal zur Moralfrage:
Wer ohne Fehler ist, werfe den ersten Stein. Da dies auf
normale Menschen kaum zutrifft, kann man meiner Meinung nach
die Steine ruhig auf der Straße liegen lassen.
Also darf muter gefuscht werden.
Warum also noch individuelle Prüfungen, alle kriegen eine zwei
und alles ist gut.
Oder wie soll ich diese Zeilen verstehen?
Und schon ist sie wieder da, die Moralkeule…
Wie die Zeilen zu verstehen sind? Man muss solche Sachen nicht übermäßig hoch hängen sondern kann es durchaus sportlich sehen.
Denn schließlich ist es doch so: wer eine Niete ist, kann das mit Schummeleien in Prüfungen allenfalls eine zeitlang verbergen.
Und entweder wird er später scheitern oder er hat sich mit seiner Schummelei einen kleinen Notenvorteil erschlichen, durchgekommen wäre er aber auch so.
Grund für eine große Moralkeule sehe ich aber nicht.
Sagen wir mal so. Bei mir haben, mit meinem Wissen und meinem
Einverständnis einige Mitstudierende und Mitschüler
abgeschrieben, ohne daß es auffiel. Selber hab ich aber nicht
gefuscht, einfach weil ich zu schissig dazu war.
Und Du hättest es selbstverständlich in höchst sportlicher Weise widerspruchslos hingenommen, wenn Du für das Abschreiben Deiner Leidensgenossen mit einer Sechs belohnt worden wärst…
Also, an den Weihnachtsmann glaube ich eigentlich nicht mehr.
Und wenn man geschickt genug fuscht…
Das sag ich als einer, der mittlerweile auf der anderen Seite
des Prüfungstisches sitzt
Genau dieses Augenzwinkern würde ich mir häufiger wünschen.
Gruß Stefan