Mofa fahren ohne Fuehrerschein

Es gab, oder gibt (?) die Regel, dass, wer vor 1972 geboren wurde, keinen Fuehrerschein fuer ein Mofa benötigt !

Wer kann mir Auskunft, oder eine Möglichkeit zur Information hierrueber benennen ?

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Nicht vor 1972. Ich glaube das war 1964.

Es war der 01.04.1965 - nicht 1972 …

Ganz genau muss es heißen:

§ 76 FeV Übergangsrecht
§ 5 Absatz 1 (Prüfung für das Führen von Mofas) gilt nicht für Führer der in § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 1b bezeichneten Fahrzeuge, die vor dem 1. April 1980 das 15. Lebensjahr vollendet haben.

§ 5 FeV sagt aus:
(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Mofa (§ 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1) oder ein Kleinkraftrad, das den Bestimmungen des § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1b entspricht, führt, muss in einer Prüfung nachgewiesen haben, dass er
1. ausreichende Kenntnisse der für das Führen eines Kraftfahrzeugs maßgebenden gesetzlichen Vorschriften hat und
2. mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist.
Die Prüfung muss nicht ablegen, wer eine Fahrerlaubnis nach § 4 oder eine zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigende ausländische Erlaubnis besitzt. Die zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte oder nach Landesrecht zuständige Stelle bestimmt die prüfende Stelle.

Im Übrigen ist ein Mofa Fahrerlaubnisfrei - das was man dafür braucht nennt sich Prüfbescheinigung.

Gruß Crack

Recht herzlichen Dank an alle !
Jetzt ist mir alles klar !
Und Danke an „Crack“ fuer die rechtliche Begruendung !!