Wenn ich mit einer Mofa ohne Kennzeichen oder mit abgelaufenen Kennzeichen fahre was kann für eine Strafe auf mich zu kommen.
Hallo…
§ 6 PflVG
(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.
Es handelt sich um eine Straftat, bei Ersttätern muss man mit einem Strafmaß von 10-20 Tagessätzen sowie 6 Punkten rechnen.
Gruß Crack
… und wenn dann noch bei einem verschuldeten Unfall jemand anderes geschädigt wird, könnte das gesamte zukünftige Leben verpfuscht sein…