Momentaner Krankenhausaufenthalt mit 86 nach einem Treppensturz mit gebrochenen Rippen

Liebe wer weis was Experten,

der Lebensgefährte meiner seid 15 Jahren verstorbenen Schwiegermutter wohnte bis jetzt
alleine in einer Wohnung. Der Gesamtzustand bis zum jetzigen Zeitpunkt war nicht mehr so gut. Da er nicht verheiratet war und außer einer lebenden Schwester von 88 Jahren sonst keine Verwandtschaft mehr hat, möchte ich mich um einen Rat an Sie wenden.
Der jetzige Zustand ist duch den Sturz von der Treppe so beeinträchtigt, dass er
im Moment total verwirrt ist. ob er nochmal zum Laufen kommt ist fraglich…mein Anliegen an Sie… besteht jetzt eine Möglichkeit, dass er evtl. in ein Pflegeheim überwiesen wird,
da er sich vorher mit „Händen und Füßen gewehrt“ hat. Könnte so etwas durch den
Sozialdienst aus dem Krankenhaus in die Wege geleitet werden…

liebe Grüße
waspe

Hallo waspe,

wenn der alte Herr selbst nicht will, kann man ihn nicht so ohne Weiteres in ein Pflegeheim einweisen.

Erst bei einer Selbstgefährdung kann vom Gericht eine Betreuung verfügt werden. Diese® Betreuerin kann dann über den Aufenthalt bestimmen.

Nachdem keine Verwandtschaft zwischen Ihnen und dem Patienten vorliegt, kann man nur anregen, die Betreuung selbst zu übernehmen. Ob das Gericht dem folgt bleibt offen.

Häufig wird dann eine professionelle Betreuung verfügt.

Falls inzwischen der alte Herr (bei klarem Verstand) einem Heimaufenthalt zustimmt , kann natürlich der Sozialdienst des Krankenhauses, diesen in die Wege leiten.

Ihnen und dem alten Herrn alles Gute!

Ullrich Sander