Monatliche Arbeitszeit

Hallo,
ich bin als Rentner in einem 450.-€ Job tätig. Mein AG hat mir kürzlich schriftlich mitgeteilt, dass sich meine wöchentliche AZ auf 9,02 Stunden reduziert. (auf Grund einer Erhöhung des Tariflohnes). Nun habe ich mir ausgerechnet, dass sich meine monatliche AZ auf 39,24 Stunden beläuft. Dabei habe ich einen Wochenfaktor von 4,35 zu Grunde gelegt. Mein AG teilt mir nun aber mit, dass er auf Grund einer Beanstandung bei einer Prüfung der Lohnabrechnung, den Wochenfaktor auf 4,66 festgelegt habe. Weiß jemand ob das dem geltenden Recht entspricht? Kann der AG, abweichend von der Lohnesteuerrichtlinie R 3B Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a ( legt den Wochfaktor mit 4,35 fest) einfach willkürlich einen anderen Wochenfaktor festlegen?
Freue mich auf sachkundige Antworten

Hallo,

hier stellt sich zunächst einmal die Frage, ob Dein Arbeitsvertrag überhaupt eine automatische Anpassungsklausel bezüglich der Arbeitszeit enthält. Ohne eine solche Klausel ist ein derartiges einseitiges Vorgehen des AG

schon mal unzulässig.

Bei der Wochenarbeitszeit hat sich der AG natürlich an die geltenden Regeln zu halten. Dabei sind natürlich die Werte der LStR durchaus maßgeblich. Es gibt zwar auch noch andere Rechenwege mit abweichenden Detailergebnissen, aber für den Faktor 4,66 sehe ich keine Grundlage.
Weicht der AG von den anerkannten Werten bzw. Rechenwegen ab, hat er das ausführlich und nachvollziehbar zu begründen.

Auch ja, bei einem AG mit deratigem Verhalten stellt sich auch immer im Fall von Mini-Jobs die Frage, ob beiden Seiten klar ist, daß natürlich auch bezahlter Urlaub und Lohnfortzahlung bei einem Mini-Job Bestandteil zu leisten sind.

&tschüß
Wolfgang

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Hallo Albarracin,

danke für die kompetente Antwort. Eine Anpassungsklausel habe ich nicht in meinem AV. Aber mir erscheint es schon logisch, dass die AZ angepasst wird. Sonst würde ich ja bei einer Lohnerhöhung automatisch über die 450.-€ Grenze kommen. Mein AG bezahlt über Mindestlohn und hat in den letzten Jahren regelmäßig den Lohn erhöht. Gegenwärtig 10,20 €/std. Lohnfortzahlung und Urlaubsbezahlung werden auch geleistet. Das Problem ist, dass ich regelmäßig diese Anpassungsschreiben bekomme, meinem direkten Vorgesetzten aber 42 Stunden/Monat nachweisen soll. Aktuell habe ich 9,02 Stunden/Woche zu leisten und das ergibt mit Faktor 4,35 nur 39,23 Stunden/Monat. Das Lohnbüro hat mir auf Anfrage diesen Satz mitgeteilt:" Da es bei vergangenen Prüfungen in unserer Personalbuchhaltung hier zu Problemen kam, haben wir bei geringfügig Beschäftigten den Wert auf 4,66 erhöht." Ich nehme das nicht hin, möchte aber sicher sein, dass meine Auffassung „rechtens“ ist.
Gruss
Wolfgang

Hallo,

wenn es keine Anpassungsklausel gibt, kann man eine arbeitsvertragliche Bedingung nur im Einvernehmen ohne (Änderungs-) Kündigung ändern. Eine einseitige Ansage ist unzulässig und rechtlich anfechtbar.
Diese Änderung, wenn sie denn einvernehmlich erfolgt, muß natürlich auch dann wieder schriftlich niedergelegt werden, damit sie überprüfbar ist.

Und das hier

ist keine Begründung, sondern einfach nur Unsinn. Der Faktor 4,66 für die Monatsarbeitszeit ist mir noch nie begegenet und scheint völlig willkürlich zu sein, um es rechnerisch passend zu machen. Außerdem senkt natürlich ein höherer Berechnungsfaktor und damit eine Erhöhung der Arbeitstundenzahl Deinen Stundenlohn.

Ach ja, und was ist damit ?

Diese Bemerkung gilt natürlich auch für alle weiteren tariflichen Leistungen wie zB Zuwendungen (Urlaubs-/Weihnachtsgeld)
&tschüß
Wolfgang

Bezahlter Urlaub und Lohnfortzahlung werden geleistet. Vielen Dank, jetzt bin ich sicher, dass ich das richtig sehe.