Monatskarte bei 1,- Euro Job

Hallo. Ich bin eigentlich sprachlos. Meine Freundin hat Arbeit gesucht, hatte auch einen 6-monatigen Lehrgang mit Versprechung auf Bürgerarbeit absolviert. Nun hat sie vom Jobcenter einen 1,- Euro Job bekommen bzgl. Gartenarbeit. Sie ist froh endlich Arbeit zu haben, obwohl ihr bei Antritt der Maßnahme eine Arbeit auf Bürgerarbeit versprochen wurde.
Jedenfalls macht sie die Arbeit nun und bekommt nun noch nicht mal die Monatskarte von der Havag Halle bezahlt vom Jobcenter. Ist das richtig?
LG Conny

Leider ja. Die Monatskarte muß sie von dem zahlen, was sie für den 1 € Job bekommt: Das ist kein Lohn, sondern eine Unkostenerstattung.

Sie sollte sich mal in einem Erwerbslosenforum schlau a- z.B. www.elo-forum.org

Hallo Conny,
ich weiß nicht, in welchem Halle Du wohnst. Ich bin aus NRW und kann Dir nur schreiben, wie es in meinem Bundesland üblicherweise gehandhabt wird. Bei uns gibt es die Regelung, dass Fahrten unter 3 km Arbeitsweg nicht gezahlt werden. Alles was darüber ist, wird mit dem Preis für die günstigste Verbindung ( also wie in Deinem Fall das Monatsticket )voll erstattet. Es gibt aber auch eine richtig gute Seite im Internet, mit Gerichtsurteilen, Gesetzestexten und einem Forum Betroffener rund um das Thema Hartz 4 und Sozialhilfe. Schau da mal rein:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

Liebe Grüße, Volker

Hallo, diese Gartenarbeit die deine Freundin nun verrichtet ist doch Bürgerarbeit, oder? Ich finde auch das bei einem 1 € Job Fahrgeld bezahlt werden muss, ich selber besuche auch einen Weiterbildungslehrgang von der ARGE aus und bekomme Fahrgeld erstattet auch beim Praktikum das ich absolvieren soll. Deine Freundin sollte auf jeden Fall Widerspruch einlegen.

Hallo conny-hilfe,

leider habe ich keine guten Nachrichten für Dich.
Ein Ein-Euro-Job ist eine Arbeitsgelegenheit mit Aufwandsentschädigung wie es so schön im Amtsdeutsch heißt. Das bedeutet nichts anderes, als dass es sich hierbei um eine Stelle handelt, in der Arbeiten von allgemeinem Interesse erledigt werden und wo es keinen Arbeitslohn gibt sondern eben diese Aufwandsentschädigung. Einen Zuschuss zu den Fahrkosten kannst Du nur bekommen, wenn die Aufwendungen für den Job höher sind als die Aufwandsentschädigung.

Näheres kannst Du unter
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/HEGA-…
nachlesen.

Wichtig wäre noch zu erwähnen, dass an einen Ein-Euro-Job gewisse Anforderungen vom Gesetzgeber gestellt werden. Es lohnt sich manchmal dies von einer unabhängigen Stelle prüfen zu lassen. Sind diese Anforderungen nicht erfüllt, kann es unter gewissen Umständen dazu führen, dass ein Arbeitsverhältnis mit Lohnanspruch begründet wurde. Aber wie gesagt, überprüfen lassen (Arbeitslosenzentrum, SKM, …).

Ach ja, ablehnen kann man eine solche „Arbeitsgelegenheit“ nicht, ohne dass es zu Sanktionen kommt.

LG
Franz57

Hallo,

die Regeliungen sind regional unterschiedlich.
Die Beratungssstellen der freien Träger wie Diakonie oder Caritas wissen Bescheid!

Gruß
strandperle02

Hallo,

ja das ist soweit richtig, 1,00 Euro ist eine Aufwandsentschädigung. Deine Freundin bekommt Geld vom Staat (Steuergelder)und soll somit dem Staat durch Ihre Arbeit etwas zurückgeben. Von der Aufwandsentschädigung kann sie sich eine Monatskarte kaufen - sagt das jobcenter.

lg. gold-marie

Hallo.
Leider kann ich die Frage nicht beantworten, weil ich es einfach nicht genau weiß. Ich kann aber ein entsprechendes Forum empfehlen, wo sich etliche Experten tummeln, die das beantworten können. Die ist:

http://hartz.info/index.php

M. E. sind die sog. 1-Euro-Jobs zu einem großen Teil schon gar nicht mehr erlaubt. Gartenarbeiten gehören zu den verbotenen 1EJs.

Einfach die Frage dort im Forum nochmals stellen. Das lohnt sich auf jeden Fall.
LG Paco

Hallo…

ich hab auch mal so eine 1-Euro-Maßnahme gemacht und das Fahrgeld vom Arbeitgeber bekommen. Die Arge hat hier auch keinen Zuschußß gezahlt. Sie sollte da mal nachfragen.

Gruß Caro

Hallo,

auf diese Anfrage kann ich Ihnen keine Antwort geben, da das Thema nicht zu meinen Interessen, bzw. Fachgebieten gehört.

Hallo,

ich weiß ja nicht, wie Du auf mich kommst - ich bin wahrlich keine Experte im Sozialrecht.

Aber guck doch mal unter
http://www.elo-forum.org/
mit den Stichworten Mehraufwandsentschädigung usw.

Gruß

Uli

Hi Conny !
Menschlich : nein ! aber schau mal nach was alles schon im arbeitslosengeld zwei enthalten sein soll , sogar sparen sollst Du von den Pauschalzuschlägen ! Damit Du z. B. Dir ne Waschmaschine anschaffen kannst , wenns mal soweit ist das Du ne neue gebrauchte brauchst !
Rd

ja, leider. da kannst du nichts machen. das ganze mit den 1 euro-jobs und bürgerarbeit ist eine einzige verarsche. und wenn dun dich weigerst bist am ende noch die dumme.

Hallo
ja das kennen wir in bremen auch,
Hartz4-empfänger bekommen ihren Regelsatz und die Warmmiete - so bis zu 780,- Euro, werden als Bürgerarbeiter eingestellt mit dann 800,- € netto und dürfen dann auch noch ihre 45,- bis 65,- Euro Monatskarte davon bezahlen !!
Dagegen hilft nix, das ist so !!
gruß
michael

bitte beim joncenter beantrage