Monatskarte von der Steuer absetzen?

Hallo!

Kann man eine BVG-Umweltkarte (das ist die Monatskarte für die S- und U-Bahn in Berlin) von der Steuer absetzen?

Ich würde die Karte nutzen um zu meiner Arbeitsstelle zu gelangen, die allerdings zunächst nur ca. 2,5 km von meiner Wohnung entfernt liegt (bin neu in der Stadt).

Wie läuft das bei der Steuererklärung – ist die Entfernung entscheidend oder können Monatskarten generell als solches abgesetzt werden? (Die Karte kostet ca. 58 Euro pro Monat im Abo.)

Danke im voraus!

Hallo,

Ja, natürlich können Sie die Monatskarte bei der Steuer(unter Fahrkosten)absetzen.

Allerdings kommt mir der Preis für diese kurze Strecke etwas teuer vor.

Fragen Sie an einem Fahrkartenschalter noch einmal nach ob es günstigere Karten gibt.

Bei uns in Bayern gibt es z.B. 10 Monate bezahlen 12 Monate fahren ,oder 1mal im Jahr eine 25%-50% Karte beantragen die kostet 1x ca 30-50€ und dann nur z.B. 50% des Fahrpreises monatlich bezahlen.Diese Karten werden mit Foto und ihrem Namen hergestellt und sind auch von z.B. Oktober 2011 bis Oktober 2012 gültig.
Ich denke das es auch in Berlin solche Möglichkeiten gibt.

Eventuell übers Internet unter Bahn.de informieren.

Gruß
monika61

hallo wqwqwqwq,
eine Monatskarte kann immer von der Steuer abgesetzt werden, solange sie höher ist als der Freibetrag und der liegt bei ca. 1000,-- € pro Jahr. Also bei deinen 58,-- €/Monat x 12 kommst nicht darüber, darum lass es bleiben, denn der Freibetrag greift automatisch.
lg.gartehei

Heißt das, die 58,- Euro im Monat könnte ich nicht von der Steuer absetzen?

nein, da du den Freibetrag (ca. 1000.-- €)nicht überschreitest. 12 x 58.-- sind ja nur 696,–€. WEnn du nichts angibst, greift automatisch der Freibetrag.

Heißt das, die 58,- Euro im Monat könnte ich nicht von der
Steuer absetzen?

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Danke für die Antwort. Aber was bedeutet „Freibetrag“ in diesem Zusammenhang?

Ich frage mich halt, ob ich die 58 Euro im Monat ausgebe und wieviel ich von der Steuer „zurückbekommen“ würde.

Wenn ich nichts oder nur sehr wenig vom Finanzamt zurückbekommen würde, dann würde ich vermutlich eher mit dem Fahrrad fahren und das Geld sparen. (Andererseits ist eine Umweltkarte in einer Stadt wie Berlin ja für andere Zwecke auch nicht verkehrt.)

Hallo,

es zählen nur die einfachen Enfernungs-km. 2,5 sind zu wenig und fallen unter die Werbepauschale. Du bist neu in der Stadt ? Da gibt es eher Umzugskosten aus Arbeitsgründen oder eine alte Zweitwohnung ?

Viele Erfolg wünscht
Wolfgang aus München

Also bei der Steuererklärung werden bei der Berechnung zur Jahressteuer ein sogenannter Arbeitnehmer-Pauschbetrag von bisher € 920,-- vom Bruttoeinkommen abgezogen, ab 2011 glauch ich knapp 1000,-- €. Für diesen Betrag fällt weniger Einkommensteuer an. Dieser Pauschbetrag kommt nur zur Berechnung, wenn die jährlichen Fahrtkosten nicht höher sind, da ist es egal ob man mit öffentlichen Verkehrsmittel, eigenem Auto oder Fahrrad fährt. Sollten die Fahrtkosten höher sein als dieser Pauschbetrag, dann muß es nachgewiesen werden. Diese Umweltkarte ist sicher für Berlin nicht schlecht, da man ja überall damit fahren kann, aber du bist nicht verpflichtet dazu, kannst auch mit Fahrrad fahren und die 58 € im Monat sparen.

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Hi,

im §9( 2) ist geregelt:

Durch die Entfernungspauschalen sind sämtliche Aufwendungen abgegolten, die durch die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte und durch die Familienheimfahrten veranlasst sind. Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können angesetzt werden, soweit sie den als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen.

Du musst also die Pauschale berechnen, solltest du jedoch mit den tatsächlichen Kosten über die Pauschlae kommen, kannst du sie anstelle der Pauschale ansetzen.

Ich hoffe ich konnte helfen. Grüße, Björn

Hallo,
vielen Dank für die Antwort und die passende Gesetzestextstelle!

Wenn ich richtig verstanden habe, ist es so, dass die Kosten der Monatskarte mein versteuerbares Einkommen verringern, ich sie also „anrechnen“ lassen kann.

Oder?!

Jetzt frage ich mich, wieviel mir das pro Monat am Ende tatsächlich bringt. Wieviel ich also quasi netto für die Monatskarte bezahlen würde. Müsste ich dafür meine komplette Steuererklärung durchrechnen oder gibt es eine einfachere Möglichkeit das herauszufinden?

Deinem Nickname zufolge scheinst du ja Berliner zu sein. Wie machst du das bei deiner Steuererklärung - also wieviel bekommst du quasi für eine Monatskarte vom Finanzamt zurück?

In der Anlage N gibt es die Mòglichkeit die Entfernung zum Arbeitsplatz (Wegstrecke = 3 Km x 0.30 € (pauschal) x 230 Arbeitstage) abzusetzen.

Ich weiss es nicht.
Denke aber dass es diesselbe Hoehe ist als ob Sie ein Auto haetten (52 cts/km ? ab dem ersten km).
Pascal

Hallo,

wenn Du die Karte brauchst, um mit Bus und Bahn zur Arbeit zu kommen, ja.
Sind meines Wissens auch Felder für vorgesehen.

Viele Grüße

Paola

Ja kannst du absetzen.

Hallo,
da bin ich nicht mehr so im Thema. Trag die aufgerundeten Kilometer in die Erklärung ein und gib die Kosten für das Abo an. Das Finanzamt wird schon das richtige nehmen.
Gruß