Montage als Lehrling unter 18 Jahren

mein Sohn ist Lehrling in ein Handwerks Betrieb -Elektriker - und muss jetzt auf Montage obwohl er noch keine 18 Jahre ist. Zum anderen ist die Auslösung geringer ausgelegt als die eigentlichen Kosten. Die Auslösung beträgt 25.- € für Unterkunft und Verpflegung, die kosten für die Unterkunft beträgt schon 26.- €
meine Frage ist, ob das überhaupt rechtes ist das man für den Arbeitgeber auf eigene kosten auf Montage gehen muss ?

Hallo knutulf, (ich mag das Anreden irgendwie)

da greift das Jugendarbeitsschutzgesetz. Ich habe mal für Dich gegoogelt:

http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/BJNR009650976.html

Viele Grüße
Fronk

(ich weiß, grüssen ist oldschool, aber ich mag es trotzdem)

Hallo Grußloser,

bei derartigen Fragen findet man im Brett Arbeitsrecht eher Fachkundige. Was rechtens ist läßt sich nur anhand des Ausbildungsvertrages und Tarifvertrages beurteilen. S. z.B. http://www.rechtsrat.ws/tarif/elektrobayern/12.htm

Auch ohne Gruß