Kann ein Wohnungseigentümer die Montage oder den Austausch gemieteter Geräte in seiner Wohnung, in der ein ein Haushalt führt, von der Einkommensteuer als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen? Konkret geht es um
- Heizkostenverteiler (= Wärmemengenzähler)
- Wasserzähler (= Wasseruhr)
Danke im Voraus