Meine Tochter (15) ist mit einer Schul- und Sozialphobie nicht mehr zur Schule gegangen. Jetzt habe ich eine Montessorischule gefunden auf der sie aufblüht und endlich wieder Spass am Lernen hat. Allerdings habe ich jetzt große Existenzängste, da die Schule 600,- kostet plus 100,- Fahrtkosten dahin. Vom Vater ist leider nichts zu erwarten , ich als Krankenschwester mit insgesamt 3 Kindern verdiene nich genug. Kostenreduktion kann ich erst ab nächstes Schuljahr beantragen. Wer weiß wo ich Fördermittel oder Unterstützung beantragen kann? Ich finde nichts im netz. Vielen dank!
Hallo
direkt weiß ich selber keine Stipendiumsmöglichkeit. Ich habe aber am Internet nach „Privatschule Stipendium“ gesucht und bin mit einigen Möglichkeiten fündig geworden. Einige Bundesländer fördern auch den Besuch von Privatschulen, genau so, wie es auch Hilfen von Schulen direkt gibt.
Ich weiß nicht in welchem Bundesland ein Antrag gestellt werden muss, aber ich würde es immer auch direkt bei der Schule versuchen.
MfG Reiner Wieland, Laichingen
Tut mir sehr leid, da kann ich nicht weiterhelfen.
Gruß Roland
Hallo,
alle Monte-Schulen, die ich kenne, haben Ausnahmeregelungen für solche Fälle - ich würde also in aller erster Linie mal mit der Montessori-Schule selbst reden.
Dann vielleicht auch mal beim Montessori-Verband selbst anfragen. Bei vorliegenden medizinischen Gutachten kann man vielleicht auch beim Kinderschutzbund Hilfe bekommen???
Konkreteres weiß ich leider nicht, wünsche aber alles, alles Gute!
Schöne Grüße,
kawei
Hallo liebe loewintsv1860,
Nun, eine Phobie ist ein Krankheitsbild, und die Krankenkasse sollte zuständig sein. Ob die Krankenkasse jedoch eine Montessori-Schule bezahlt, das kann ich Ihnen auch nicht sagen, doch sie sollten sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen. Evtl. könnte man ja auch sich noch an das Jugendamt wenden, um zumindest einen Zuschuß zu den hohen Kosten zu bekommen.
Geben sie doch ein mal in die Statusseite von google folgendes ein: Schulphobie zahlt Krankenkasse Montessori-Schule. Dort finden Sie Einiges zu Ihrem Problem.
Ich hoffe, ein klein wenig helfen zu können.
Liebe Grüße
Gisela Schomann
Hallo,
es gibt nach Sozialgesetzbuch VIII die Möglichkeit Hilfen bzw. Gelder für Hilfen zu beantragen, wenn das Kind von einer seelischen Behinderung bedroht ist.
Feststellen muss das ein Kinderarzt /Psychotherapeut… Der Antrag muss beim Sozialamt oder Jugendamt gestellt werden (mit Bezug auf den Paragraphen 35 SGB VIII). Eine Montessori-Schule kann hier durchaus als Einrichtung gesehen werden, die eine entsprechende Hilfe anbietet. Es kann aber auch sein, dass die Ämter nach Prüfung der Lage auf andere Einrichtungen/ Maßnahmen verweisen. Hier ist Durchhaltewille und Einsatz gefragt. Je mehr Stellungnahmen etc. von Therapeuten, Ärzten etc. vorliegen und das unterstützen, umso größer die Chance auf Durchsetzung. Viel Erfolg!
Hier der genaue Wortlaut des Gesetzes:
§ 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
(1) Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn
ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und
2.
daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Von einer seelischen Behinderung bedroht im Sinne dieses Buches sind Kinder oder Jugendliche, bei denen eine Beeinträchtigung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. § 27 Abs. 4 gilt entsprechend.
(1a) Hinsichtlich der Abweichung der seelischen Gesundheit nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Stellungnahme
eines Arztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -Psychotherapie,
2.
eines Kinder- und Jugendpsychotherapeuten oder
3.
eines Arztes oder eines psychologischen Psychotherapeuten, der über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen verfügt,
einzuholen. Die Stellungnahme ist auf der Grundlage der Internationalen Klassifikation der Krankheiten in der vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information herausgegebenen deutschen Fassung zu erstellen. Dabei ist auch darzulegen, ob die Abweichung Krankheitswert hat oder auf einer Krankheit beruht. Die Hilfe soll nicht von der Person oder dem Dienst oder der Einrichtung, der die Person angehört, die die Stellungnahme abgibt, erbracht werden.
(2) Die Hilfe wird nach dem Bedarf im Einzelfall
in ambulanter Form,
2.
in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen,
3.
durch geeignete Pflegepersonen und
4.
in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen geleistet.
(3) Aufgabe und Ziel der Hilfe, die Bestimmung des Personenkreises sowie die Art der Leistungen richten sich nach § 53 Abs. 3 und 4 Satz 1, den §§ 54, 56 und 57 des Zwölften Buches, soweit diese Bestimmungen auch auf seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung bedrohte Personen Anwendung finden.
(4) Ist gleichzeitig Hilfe zur Erziehung zu leisten, so sollen Einrichtungen, Dienste und Personen in Anspruch genommen werden, die geeignet sind, sowohl die Aufgaben der Eingliederungshilfe zu erfüllen als auch den erzieherischen Bedarf zu decken. Sind heilpädagogische Maßnahmen für Kinder, die noch nicht im schulpflichtigen Alter sind, in Tageseinrichtungen für Kinder zu gewähren und lässt der Hilfebedarf es zu, so sollen Einrichtungen in Anspruch genommen werden, in denen behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam betreut werden.
Bist du in Deutschland zuhause? Ich komme aus Österreich und kann dir da evrmutlich nicht helfen.
ekt
Leider bin ich damit überfragt. Ich lebe nicht in D. Aber ich wünsche Dir alles gute, dass du eine Lösung findest.
Monika
Ich weiß nicht, wo du wohnst. in Österreich kö nutest du bei der Gemeinde (wenn sie ein offenes Ohr dort haben für ALternativschulen, lieber haben sie alle in ihren Schulen, die aber, wie man in deinem Fall sieht, bei weitem nicht alle Bedürfnise abdecken), bei der Caritas, über Sozialhilfe und dein Vater über Gericht zum Zahlen zwingen… Alles braucht aber viel Zeit!
oder sie Stunden dir das Geld, oder Kredit? ist billiger als Konto überziehen!
ich wünsch dir viel Erfolg!
Monika Froihofer