Hallo Zweiradfreunde,
möchte hier mal nach den Wahrheitsgehalt der omminösen 65km/h (=Papiergeschwindigkeit) eines bestimmten Ostmopeds fragen. Auf fast allen Internetseiten darunter auch wikipedia wirds mit vmax=65km/h (und zwar schon für alle 50er JawaModelle die ab 1965 gebaut wurden) angegeben (die tatsächliche(worums hier weniger geht) wird natürlich sehr vom „Pflegeaufwand“ abhängen…die Jawa ist grundsätzlich sehr dünn und leicht und könnte schon die 75km/h erreichen welche für die S51 etwas schwerer erreichbar wäre (nicht nur wegen der marginal kleineren Motorisierung sondern auch wegen Luftwidertand)).
Ich interessieren mich für Mopeds mit denen ich wenigstens noch mit dem FS Klasse 3 fahren kann. Die standfesteren Simsons habe ich schon im Schuppen stehen doch hat die 4-PS-50ccm-Jawa-Mustang ihren eigenen Reiz.
Es gibt zum Beispiel ein Moped was auf vielen Seiten eine angegebener (oder wie immer das ausgedrückt wird) Geschwindigkeit von 65km/h hat.
Dieses Moped wäre damit 5km schneller als die Simson-Ostzonekonkurrenz die bis auf ein 75km/h-Modell was damals auch nur mit Motorradführerschein zu fahren waren alle „nur“ auf 60km/h zugelassen sind.
Dieses Moped wurde von der DDR bis mitte der 70er selbst aus CS importiert und in Westdeutschland wurde es sogar (noch länger) über Ottoversand importiert.
Laut einer Sondergenehmigung können ja bekanntlich alle Mopeds, die bis anfang 1992 im Osten in den Verkehr gekommen sind ja mit FS 3 gefahren werden (und werden mit Versicherungskennzeichen gefahren wie ein Chinaroller). Zwischen Simson und Jawa dürfte es da keinen Unterschied geben wenn sie beide mal DDR-Papiere hatten.
Eine weitere Kuriosität ist aber wieder, daß es in der DDR den FS Klasse M gab der Mopeds nur bis 60km/h erlaubte die Jawa-Mustang jedoch trotzdem als Moped gefahren wurde.
Nutzen der Papierkilometer:Worums mir eben geht ist wirklich nur die eingetragenen Höchstgeschwindigkeit. So würde man wenn man mit 75km/h mit ner Mustang geblitzt wird und danach die Papiere vorlegt sicherlich weniger Strafe bezahlen wie bei ner Simson bei gleicher Geschwindigkeit. Theortisch müßte es sogar ab den 61sten Papierkilometer erlaubt sein nach StVO auf der Autobahn/Kraftfahrstraße zu fahren.
Was mir eben auffällt ist, daß die meisten Verkäufer keine vernünftige Auskunft geben können oder wollen. Meistens sind beim Verkaufzeitpunkt ohnehin keine Papiere da (und müssen nach für Gebühren nachgefertigt werden).