Hallo,
ich habe ein Moped über Kleinanzeigen verkauft, dass ich kurze Zeit zuvor selbst gekauft habe. Technisch konnte ich keine Angaben machen, da ich kaum bis keine Ahnung habe.
Als der Käufer da war, habe ich ihn darauf hingewiesen, dass ich keine Mängel aufgrund des Alters ausschließen könne. Hinzu stand in meiner Anzeige (Screenshots liegen vor), dass ich das Kfz aufgrund des Alters als Bastelfahrzeug verkaufe.
Er hat ebenfalls selbst gesehen, dass das Moped im Standgas ausging und nach einer Probefahrt waren seine Wort „Richtig rund läuft sie auch nicht“. Er hat sich das Teil von oben bis unten angeschaut und meinte selbst, er habe schon mehrere von den Dinger besessen.
Er hat den Vertrag trotz der von ihm selbst bemerkten Mängel unterschrieben. Auf die Mängel wies ich vorab selbst hin. Im Vertrag habe ich unter „Der Artikel weist folgende Mängel auf“ folgendes geschrieben: „Keine Angaben“. Ich kann keine Angaben zu Mängeln oder Besonderheiten machen, da ich mich mit der Technik nicht auskenne. Dies gab ich auch dem Käufer mehr als deutlich zu verstehen.
Ebenfalls steht unten drunter, dass eine Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist wegen des Privatverkaufs. Hinzu ist auf beiden Verträgen handschriftlich vermerkt worden: keine Garantie, keine Gewährleistung und keine Rücknahme. Gekauft wie gesehen".
Jetzt schreibt mich der Käufer an und möchte nach 4 Tagen das Moped zurückgeben, weil es nicht „richtig“ fährt, was er aber auch vor dem Kauf festgestellt hatte.
Muss ich das Moped zurücknehmen? Ist das Recht auf meiner Seite?
Ich würde mich über Antworten freuen.
Freundliche Grüße
Foxx