Moped Verkauf - Rücknahme?!

Hallo,

ich habe ein Moped über Kleinanzeigen verkauft, dass ich kurze Zeit zuvor selbst gekauft habe. Technisch konnte ich keine Angaben machen, da ich kaum bis keine Ahnung habe.

Als der Käufer da war, habe ich ihn darauf hingewiesen, dass ich keine Mängel aufgrund des Alters ausschließen könne. Hinzu stand in meiner Anzeige (Screenshots liegen vor), dass ich das Kfz aufgrund des Alters als Bastelfahrzeug verkaufe.
Er hat ebenfalls selbst gesehen, dass das Moped im Standgas ausging und nach einer Probefahrt waren seine Wort „Richtig rund läuft sie auch nicht“. Er hat sich das Teil von oben bis unten angeschaut und meinte selbst, er habe schon mehrere von den Dinger besessen.
Er hat den Vertrag trotz der von ihm selbst bemerkten Mängel unterschrieben. Auf die Mängel wies ich vorab selbst hin. Im Vertrag habe ich unter „Der Artikel weist folgende Mängel auf“ folgendes geschrieben: „Keine Angaben“. Ich kann keine Angaben zu Mängeln oder Besonderheiten machen, da ich mich mit der Technik nicht auskenne. Dies gab ich auch dem Käufer mehr als deutlich zu verstehen.

Ebenfalls steht unten drunter, dass eine Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist wegen des Privatverkaufs. Hinzu ist auf beiden Verträgen handschriftlich vermerkt worden: keine Garantie, keine Gewährleistung und keine Rücknahme. Gekauft wie gesehen".

Jetzt schreibt mich der Käufer an und möchte nach 4 Tagen das Moped zurückgeben, weil es nicht „richtig“ fährt, was er aber auch vor dem Kauf festgestellt hatte.
Muss ich das Moped zurücknehmen? Ist das Recht auf meiner Seite?

Ich würde mich über Antworten freuen.

Freundliche Grüße

Foxx

Hier noch eine Zusatzinfo (kann meinen Beitrag nicht bearbeiten):

Ich gab ebenso mündlich an, dass ich Probleme hatte den Vergaser einzustellen und dass ich das Ding wieder verkaufe wolle, weil ich keine Lust auf so ein riesen Bastelprojekt bzw. die Bastelei habe.

Lehn die Rücknahme ab. Wer trotz der von Dir mündlich aber auch vor allem schriftich gegebenen Hinweisen so ein Bastlerfahrzeug kauft, ist´s selbst schuld.
Soll er vor Gericht ziehen und da wird selbst der kundenfreundlichste Richter Die Schuld beim Käufer und nicht bei Dir sehen.
https://www.test.de/Verkauf-im-Internet-So-schliessen-Verkaeufer-die-Haftung-aus-4533698-0/
ramses90

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Schon einmal vielen Dank. Stellt es ein Problem dar, dass meine Anzeige bei Kleinanzeigen gelöscht ist? Screens sind ja vorhanden. Da steht halt unten deutlich „Verkauf als Bastelfahrzeug aufgrund des Alters.“ Ist aber im Vertrag nicht vermerkt. Ich will da halt auch nicht als komplettes Arschloch dastehen, aber ich habe alles zum Fahrzeug gesagt, was ich wusste. Ich muss da jetzt weder rechtlich noch moralisch schlechtes Gewissen haben, oder?

Dass die Anzeige gelöscht ist, ist kein Problem, Du hast ja die Screens.
Lehn die Rücknahme ab mit all den Begründungen die Du ihm genannt und hier geschildert hast. Dann lehnste Dich zurück und harrst der Dinge die da kommen werden. Sprich, auf jedwede weitere Forderungen des Käufers an Dich, reagierste mit Stillschweigen. ramses90

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Ianal aber der Hinweis ‚Bastlerfahrzeug‘ schließt nicht in jeden Fall die Sachmangel-Haftung aus. Auch sind ‚keine Angaben‘ beim Punkt ‚Mängel‘ sicherlich nicht optimal. Du wusstest doch, dass der Vergaser ein Problem hat, dass sie in Standgas ausgeht, dass sie bei einer Probefahrt nicht rund lief. Warum hast du das im Vertrag nicht ergänzt?

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