Moralisch und sportlich per se daneben - wie sieht es rechtlich aus?

Hallo zusammen, gesetzt sei der folgende fiktive Fall:

Mustermanns haben Interesse, ihre Tochter in einem Sportverein X Wettkampf-Tennis spielen zu lassen.
Sie fragen per E-Mail beim Sportwart X an, Jugendwart X in cc.
Die Antwort von Jugendwart X erfolgt sehr freundlich und interessiert: Mustermanns erhalten die Kontaktdaten von Leistungstrainer X, um die nächsten Schritte z. B. für ein Vorspielen zu besprechen.

Mustermanns kennen Leistungstrainer X aus einem alten Verein Z; man hatte sich allerdings vor 6 Jahren dort im Streit getrennt, da Trainer Z(X) keinen Trainingspartner/-gruppe für Tochter Mustermann finden konnte, dies aber nicht offen kommuniziert wurde. Nachteile hatten damals nur Mustermanns, nach zig Jahren war der Ärger aber verflogen, deshalb wähnte man die Angelegenheit als erledigt. Leistungstrainer Z(X) blieb noch kurz im damaligen Verein, wechselte dann aber in den Verein X.

Bevor Mustermanns nun überhaupt eine E-Mail an Leistungstrainer X schreiben und um einen Vorschlag für das weitere Vorgehen bitten konnten erhalten sie eine E-Mail vom aktuellen Verein Y der Tochter. Im Anhang die E-Mail an Verein X. Man sei sehr verärgert, dass Tochter Mustermann sich heimlich nach Alternativen umschauen würde und streiche ihr deshalb mit sofortiger Wirkung die Vereinsförderung (mehrere Hundert Euro), die nur für Kinder gedacht sei, die langfristig für Verein Y spielen würden.

Mustermanns haben aktuell noch keine verifizierte Aussage oder einen Beweis, dass Leistungstrainer X diese denunzierende E-Mail an Verein Y verschickt hat, aber es spricht alles dafür:
Zwischen Mustermanns, Jugendwart X oder Sportwart X gibt es keinerlei Bekanntschaft.
Jugendwart X war sogar regelrecht interessiert, Sportwart X war zwar ebenfalls in den E-Mail-Schriftverkehr involviert, scheidet als Weiterleiter aber aus Krankheitsgründen aus.
Eine Weiterleitung der E-Mail von Jugendwart X zur inoffiziellen Vorabinfo an Leistungstrainer X in bcc oder separater E-Mail (ohne dies Mustermanns gesagt zu haben) wird für sehr wahrscheinlich gehalten. Dass Trainer X und Trainer Y sich sehr gut kennen ist bekannt.

Gegen welches Recht hat Trainer X verstoßen (Datenschutz? Persönlichkeitsrecht?) und könnte er zumindest für den materiellen Schaden haftbar gemacht werden?

Vielen Dank für eine Einschätzung und Gruß

Im moment gegen gar keines

weil das alles seitens Mustermann nur auf Vermutungen beruht. ramses90

Bevor sich die Mustermanns über die Streichung aufregen, wäre es sicherlich sinnvoll, mal in den existierenden Vertrag / bzw. in die Fördervereinbarung zu schauen.

Tolle Antwort, es geht hier doch ohnehin nur um theoretische Fälle.
Ich formuliere aber gerne um: Und wenn es sich bewahrheiten würde?

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Das ist auch nicht das Thema. Es geht hier rein um die Ansprüche an den Trainer X.
Im Fall nehmen wir bitte mal an, dass die Streichung okay ist und vorgenommen werden darf.

…dann gibt es ja auch keinen materiellen Schaden…

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Doch, den materiellen Schaden gibt es, da die Streichung NICHT vorgenommen worden wäre, wenn Verein Y keine Kenntnis von der Wechselabsicht erlangt hätte.

Wäre es nicht ungefähr dasselbe, wie wenn ich z. B. einen gefälschten Markenartikel an jemanden für viel Geld verkaufen will, und mein Kumpel verrät es demjenigen, dass der Artikel nur gefälscht ist? Wenn jemand dann nicht mehr viel Geld dafür bezahlen will, dann hätte ich ja auch einen materiellen Schaden gehabt.

Dass man sich bei so einer Sportförderung allerdings noch nicht mal erkundigen darf, wie es bei anderen Vereinen aussieht, das wäre für mich eher diskutierenswert …

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ich denke Töchterlein will/soll wechseln. Wo ist dann das Problem ? Findet Wechsel nun nicht mehr statt ?
Dann setzt euch mit dem Verein zusammen und sorgt dafür das die Förderung wieder gewährt wird. Wenn Tochter dort bleibt ist der Förderzweck ja (wieder) gegeben.
Und wenn man doch wechseln will fällt die Förderung weg.

Wo wäre also der Schaden ?

Grundsätzlich könnte man einen Schadenersatz gegen denjenigen geltend machen der unerlaubt die Email an Dritte weitergegeben hatte.
Wobei man prüfen müsste ob man nicht laut Vereinsrecht und den bei Eintritt unterzeichneten Statuten/AGB einer Kontaktaufnahme von Vereinen untereinander zugestimmt hatte.

MfG
duck313

War vwohl nicht so wie man sie gern gehört hätte aber nur deswegen kann eine Tatsache nicht einfach angepaßt werden. Pech gehabt. ramses90

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Das sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte - überhaupt nicht vergleichbar.

Die E-Mail wurde verschickt, um Mustermanns gezielt zu schaden. Dass eine solche E-Mail vom Cheftrainer eines Vereins kommt, der (= der Verein) großes Interesse hat, genau solche Kinder wie das der Mustermanns als Spieler zu gewinnen, ist inakzeptabel - und das wäre es auch, wenn das Kind für den Verein uninteressant wäre. Solch ein Denunzieren ist einfach hochgradig unsportlich und unprofessionell und passt auch nicht zu den Werten eines Sportvereins.

Der Trainer handelt hier entgegen der Vereinsinteressen. Dass er moralisch und sportlich völlig daneben gehandelt hat steht außer Frage und wird vereinsintern auch sanktioniert werden - sollte so etwas noch einmal passieren ist dieser Trainer seinen Job los.

Um all das ging es mir aber auch nicht bei meiner Frage. Die zielt auf das unautorisierte Weiterleiten einer E-Mail ab mit dem Ziel, jemandem zu schaden (nicht jemandem zu schützen - und selbst dann stellt sich die Frage, ob solch ein Weiterleiten erlaubt ist). Ein Schaden ist entstanden und ich frage mich, ob dem ein Gesetz zu Grunde liegt, auf das man Bezug nehmen könnte. Und eben ob man einen Schadenersatzanspruch geltend machen kann.

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Nein, das war einfach Thema verfehlt - setzen - 6!

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Hmmm … Verständnisfrage: was ist da jetzt „moralisch und sportlich per se daneben“? Von einem Verein mehrere hundert Euro aus dessen Etat für Nachwuchsförderung kassieren, sich aber gleichzeitig nach einem anderen Verein umsehen? So dass der alte Verein praktisch das Geld für die Nachwuchsförderung des Konkurrenzvereins ausgegeben hat? Okay, das könnte man tatsächlich so sehen.

Von daher halte ich auch die Weiterleitung der Mail - wer auch immer dafür verantwortlich war - an den Noch-Verein der Tochter für angebracht, um dem Verdacht vorzubeugen, man würde als Verein (oder Vereinsfunktionär) zum finanziellen Schaden des fördernden Noch-Vereins Vereins Abwerbung betreiben. Ich halte das sogar für ein Zeichen sportlicher Fairness.

Ansonsten: bei einer E-Mail ist grundsätzlich mit der Weiterleitung an Dritte zu rechnen. Vertraulichkeitsschutz wie bei einem im verschlossenem Umschlag versandten Brief kann da allenfalls geltend gemacht werden, wenn die Vertraulichkeit des Inhalts bzw. der einer Verbreitung entgegenstehende Wille in der Email deutlich zutage tritt (besser: ausdrücklich erklärt wird). Vgl. Landgericht Köln, Urteil vom 2.10.2008, Az.: 28 O 558/06, LG Saarbrücken, Urteil vom 16. Dezember 2011, Az.: 4 O 287/11.

Hi!

Ich habe absolut keine Ahnung, wie es beim Tennis ist, jedoch existiert beim (österreichischen) Fußball die Pflicht(!), den derzeitigen Verein eines Spielers zu informieren - vom „neuen“ Verein auf alle Fälle, meist auch vom Spieler -, falls dieser dort (von sich selbst aus oder vom Verein eingeladen) ein Probetraining absolvieren will - im Worst-Case kann der aktuelle Verein dieses Probetraining verbieten (was de facto äußerst selten passiert).
Hier gibt es zwar lediglich „Strafen“* für den neuen Verein, jedoch keine für den Spieler selber.

Gibt es sowas ähnliches beim Tennisverband etwa auch? Nur so ein Gedanke …

*u.a. Förderungen des zuständigen Landesverbandes u.ä., was jedoch einigen „reichen“ Vereinen ziemlich egal ist.

Grüße,
Tomh

Nein, die Förderung wird für den Sommer gestrichen = Strafe für den WechselWILLEN = Schaden. Sollte sie im Winter noch da sein würde sie für den Winter wieder eine Förderung erhalten. Förderungen werden pro Saison erteilt.
Da eine Förderung per se eine freiwillige und nicht vertraglich zugesicherte Zuwendung ist gibt es auch nichts, worauf man sich berufen könnte. Es wird hier nach Belieben sanktioniert.

Genau - DAS ist exakt der Sachverhalt, auf den meine Frage abzielte. Und nein, einem solchen Austausch von Informationen, die einzig das Ziel haben, Schaden anzurichten, wurde natürlich nicht zugestimmt. Sehr wohl dürfen Vereine sich austauschen, wenn es ein berechtigtes Interesse gibt wie z. B. Spielerfreigaben für neue Saisons.

Nein, die Tochter spielt aktuell für den Verein und für deren Mannschaften. Sonst dürftest du ja gar nicht mehr fördern, da immer die Möglichkeit besteht, dass man in der folgenden Saison wechselt.

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Überleg einfach mal: bekommt deine Tochter ein Spielerhonorar oder bekommt sie Nachwuchsförderung? Ich habe den Eindruck, Du verwechselst das.

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Hi TomH, ich weiß nicht, wie es sich verhält bei Spielern, die Geld dafür bekommen, dass sie für einen Verein spielen. Im von mir geschilderten Fall wird durch Mustermanns ein ganz normaler Vereinsbeitrag gezahlt und auch Training. Das wird lediglich bezuschusst, wenn Spieler leistungsstark unterwegs sind, damit sie in der laufenden Saison mehr trainieren oder auch mehr Turniere spielen. Die Förderung wird für jede Saison neu beschlossen.

Ich verwechsel nichts (s.o.)

Aber die reine Tatsache das ein Vereinswechsel stattfinden soll könnte sehr wohl zu den vereinsüblichen Absprachen gehören. Das meinte ich.
Das sich daraus ein finanzieller Nachteil ergeben könnte wäre m.E. nach kein Verschulden was zur Haftung führt.
Da könnte man schon eher gegen den eigenen Verein vorgehen . Ganz egal ob die Leistung freiwillig ist, sie ist ja gerade als „Strafe“ ausgesprochen worden.

Es gibt sicher ein Schiedsgericht des Verbandes das man zur Unterstützung anrufen könnte, wenn man allein nicht klarkommt.