In der Schule habe ich mal etwas von Notstandsgesetzen gehört.
äh… schon… welchen Notstand haben wir denn gerade? Der Bundestag kann doch immer noch zusammen kommen…
Naja, für irgendwas muss doch die Regierung auch noch da sein ;o)
Die Frage war:
aufgrund welcher rechtlicher Grundlagen kann eine Bundesregierung ein gültiges Gesetz einfach außer Kraft setzen?
Und die Antwort war eben, dass dies auf Grundlage der Notstandsgesetze möglich ist. Die Frage war nicht, ob das was gerade läuft ein Notstand ist oder ob sich die Bundesregierung gerade „einfach so“ über ein Gesetz hinwegsetzt.
Schon klar, dass aussetzen nicht abschaffen bedeutet… Aber die Wehrpflicht ist ein gutes anderes Beispiel. Auch dort wird ein Gesetz durch die Exekutive nicht mehr angewendet. also steckt doch irgendwo eine Logik dahinter - oder klappt das nur so lange wie niemand gegen diese Entscheidung klagt?
Es gibt auch Gesetze, die nicht mehr angewandt werden, weil jemand erfolgreich geklagt hat. Gleichwohl werden sie nicht abgeschafft.
Und naturgemäß muss man immer damit rechnen, dass irgendwer gegen irgendwas klagt. Das wäre auch nicht die erste Regierung, die mit irgendeiner Aktion letztlich vor dem Verfassungsgericht unterliegt. Besonders lustig (oder eigentlich auch nicht) ist doch, dass die SPD/Grüne/Linkspartei geführten Länder eben genau gegen diese Laufzeitverlängerung klagen, die jetzt von der Regierung ausgesetzt wird. Dass sich nun diese Oppositionsparteien auch noch darüber aufregen, kann nur als Wahlkampfgetöse angesehen werden.
Der Umweltminister hat jedenfalls darauf verwiesen, dass das Atomgesetz selbst die Grundlage für das Moratorium liefere. Habs mir jetzt nicht durchgelesen, aber wahrscheinlich gibt es eine Passage die man so auslegen kann. Und mit Sicherheit wird es jemanden geben, der dies anders auslegt. Und mit seinen verschiedenen Ansichten wird man sich dann vor Gericht wiedersehen, wenn man denn will. Aber ich denke, dass bis dahin die drei Monate erstmal rum sind.