Mordmerkmale und besondere Schwere der Schuld

ich wüsste gerne ob beim vorliegen von drei mordmerkmalen „immer“ auf „besondere schwere der schuld“ erkannt wird?

Hallo.

Meines Wissens hat die besondere Schwere der Schuld nichts mit den Mordmerkmalen zu tun. Vielmehr sind für diese Feststellung von Bedeutung: die besondere Verwerflichkeit der Tat, die Art der Tatausführung, die Täterpersönlichkeit, die Motive, weitere Straftaten…
Bei jeder Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe muss das Gericht eine Würdigung vornehmen, ob eine besondere Schwere der Schuld vorliegt.

Grüße, Steffen

ich wüsste gerne ob beim vorliegen von drei mordmerkmalen
„immer“ auf „besondere schwere der schuld“ erkannt wird?

ja schon aber die motive sind ja mordmerkmale ^^

„Immer“ kann man so nicht sagen. Die Anzahl der Mordmerkmale sagt auch nichts über die besondere schwere der Schuld aus. Derjenige, der aus Habgier tötet um an das Erbe zu kommen und dabei heimtückisch mit einem gemeingefährlichen Mittel (Autobombe) vorgeht verwirklicht mehrere Mordmerkmale. Derjenige der einen anderen tagelang „Stück für Stück“ in einer grausamen Art und Weise hinrichtet, weil er zu viel SAW Teil 1- 1000 gesehen hat und wie sein maskiertes Idol sein möchte; derjenige verwirklicht nur ein Mordmerkmal, aber beweist sicherlich eine größere schwere der Schuld (insbesondere, wenn er es perfide genau geplant).

ich wüsste gerne ob beim vorliegen von drei mordmerkmalen
„immer“ auf „besondere schwere der schuld“ erkannt wird?

Nein, die Mordmerkmale grenzen nur den Mord vom Totschlag ab (s. §§ 211, 212 StGB). Nur in besonderen Fällen des Mordes kann auf die besondere schwere der Schuld erkannt werden.

Gruß Peter

ich wüsste gerne ob beim vorliegen von drei mordmerkmalen
„immer“ auf „besondere schwere der schuld“ erkannt wird?

Hallo,

Pauschal Sage ich mal nein. Das liegt im Ermessen des Richters. Wobei wenn bei den Mordmerkmalen Heimtücke und Habgier bspw. vorliegen, ist es wahrscheinlich

ich wüsste gerne ob beim vorliegen von drei mordmerkmalen
„immer“ auf „besondere schwere der schuld“ erkannt wird?

in dem fall den ich meine liegt vor: 1. habgier 2. verdeckungsabsicht 3. ermöglichungsabsicht

sorry, das ist nicht mein Gebiet,
bitte Strafrechtler fragen
Schönen Tag noch

ich wüsste gerne ob beim vorliegen von drei mordmerkmalen
„immer“ auf „besondere schwere der schuld“ erkannt wird?

Das ist schwer zu sagen, ohne den genauen Sachverhalt zu kennen. Sollte die besondere schwere der Schuld festgestellt werden, ist eine Aussetzung der Freiheitssrafe nach 15 Jahre auf Bewährung grundsätzlich ausgeschlossen

ich wüsste gerne ob beim vorliegen von drei mordmerkmalen
„immer“ auf „besondere schwere der schuld“ erkannt wird?

Ich weiß nicht, was du mit 3 „Mordmerkmalen“ meinst. Tut mir leid. Die Frage ist nicht konkret genug gestellt.

ich wüsste gerne ob beim vorliegen von drei mordmerkmalen
„immer“ auf „besondere schwere der schuld“ erkannt wird?

na was sind deiner meinung nach mordmerkmale? ^^

Hallo, das kann ich nicht beantworten. es gibt hier auch Richter und Staatsanwälte. Frage diesen Personenkreis.
LG

Es wird bei Mord nicht immer auf die besondere schwere der Schuld entschieden. Aber wenn Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebes geschieht, dann meistens, da ja eine nachträgliche Entscheidung nicht mehr möglich ist.

na was sind deiner meinung nach mordmerkmale? ^^

Hallo,

das ist nicht mein Spezialgebiet, aber schon bei Überfliegen der Suchtreffer zu
„drei Mordmerkmale“ „Schwere der Schuld“
www.google.de/search?q=„drei+Mordmerkmale“+"Schwere+…"
komme ich zu der festen Überzeugung:

  • drei Mordmerkmale genügen für „besondere Schwere der Schuld“
  • trotz dreier Mordmerkmale muss „besondere Schwere der Schuld“ gesondert festgestellt werden - kann aber wohl mit den drei Mordmerkmalen begründet werden.

Wie geschrieben: Ohne Gewähr, nur schnell in Urteilen nachgesehen.

Gruß
polos

Tut mir leid, Strafrecht ist nicht mein Gebiet.

ich wüsste gerne ob beim vorliegen von drei mordmerkmalen
„immer“ auf „besondere schwere der schuld“ erkannt wird?

leider bin kein Straftrechtler

ich wüsste gerne ob beim vorliegen von drei mordmerkmalen
„immer“ auf „besondere schwere der schuld“ erkannt wird?

Dann muss ich eine Gegenfrage stellen: Wie kommt es zu Deiner Fragestellung? Hast Du Urteile ausgewertet?
Es gibt ja auch Motive, die nicht unbedingt Mordmerkmale sein müssen. Ich kann mir nicht vorstellen, ohne dass ich es weiß, dass der Richter listenmäßig abhakt: „Hier haben wir nun den Fall mit drei Mordmerkmale, also besondere Schwere der Schuld“.
Eine etwas differenziertere Betrachtung im Hinblick auf die Konsequenzen würde ich mir da schon wünschen und denke auch, dass es so ist.

ja schon aber die motive sind ja mordmerkmale ^^

Es gibt da keinen Automatismus, sondern jeder Einzelfall wird geprüft und alle Umstände abgewogen.

ich wüsste gerne ob beim vorliegen von drei mordmerkmalen
„immer“ auf „besondere schwere der schuld“ erkannt wird?

Nein, maßgebend für die Zusatzentscheidung des Richters über „Besondere Schwere der Schuld“ sind vielmehr:

die besondere Verwerflichkeit der Tat
die Art der Tatausführung
die Täterpersönlichkeit
die Motive
die Zahl der ermordeten Menschen
mehrere Mordtaten
ohne Zusammenhang mit dem Mord begangene weitere schwere Straftaten.
Die Entscheidung obliegt dem Gericht. Ich glaube, dass die Frage danach ob man den Täter nach der lebenslangen Freiheitstrafe auf die Menschheit loslassen kann die größte Rolle bei dieser Entscheidung spielt.

Ich hoffe ich konnte helfen, lmfg

Hallo! Für die späte Beantwortung Ihrer Frage bitte ich um Entschuldigung.

In der Praxis wird es so sein, daß immer auf besondere Schwere der Schuld erkannt wird. Eine gesetzliche Grundlage gibt es dafür wohl nicht, vielmehr ist das Gericht gehalten, jeden Einzelfall für sich zu beurteilen.

Ok?

Gruß

Ralf

ich wüsste gerne ob beim vorliegen von drei mordmerkmalen
„immer“ auf „besondere schwere der schuld“ erkannt wird?