Moschee freitags: kann man es auslassen / später nachholen?

… ist eine krude Fehleinschätzung. Ihr geschähe rein gar nichts im Falle einer rechtswidrigen Verweigerung.

Sähen die Schüler ihr grundgesetzliches Recht auf freie Religionsausübung durch das länderspezifische Schulgesetz oder den Stundenplan beeinträchtigt, so wäre es ihnen unbenommen (respektive ihren gesetzlichen Vertretern) eine Verwaltungsklage anzustrengen. Nach dem Gang durch die Instanzen stünde letztlich das BVerfG zur Verfügung.

vdmaster

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Tut mir Leid, wenn Du mich missverstanden hast, meine Antwort sollte weder ironisch noch abwertend rüberkommen.

Aus meiner Sicht ist es nur wenig hilfreich, mit Antworten von hier zu diskutieren. Wenn ein Jugendlicher sich auf seine lokal geprägte Religion beruft, so hat der lokale Imam oder wer auch immer die notwendige Autorität, hier eine Lösung für den Jugendlichen zu finden, die in vermutlich jedem Fall nicht mit regelmäßigem Unterrichtsausfall oder früher gehen verbunden ist. In einigen Fällen wird der Moscheebesuch eh nur vorgeschoben sein.

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Das ist vielleicht hier off-topic, aber die UP könnte sich unter Umständen „untragbar“ machen, wenn sie gegenüber den Jugendlichen auf Glaubensebene eigene, hier im Forum erworbene Ansichten vertritt, die vielleicht im Islam weit verbreitet, hier aber gerade im Wiederspruch zu der gerade bei ihr vorliegenden Stromung stehen.

Ein neutraler Verweis auf höhere Instanzen, sich entsprechende Befreiungen zu erstreiten ist natürlich immer richtig und unkritisch. Aber z.B. ein „Dann must Du das Gebet nach Schulschluss im Rahmen xy nachholen“ wäre schon grenzwertig, wenn es sich um Jugendliche (Minderjährige) handelt.

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Du gehst von einem (kleinen) Stein aus, der dann zufällig andere (dickere) Steine auch ins Rollen gebracht hat?

Ich vermute hier einen dicken Stein, der viele kleine Steine gleichzeitig losgetreten hatte – eine z.B. von der „König-Fahd-Akademie“ logistisch und finanziell unterstützte Provokation zu einem bestimmten Zweck und mit einem bestimmten Ziel würde ich nicht auf die leichte Schulter nehmen; u.U. wäre die Fragestellerin als zu erwartendes „Bauernopfer“ (der zuständigen Regierungsstellen) in den Planungen als „warnendes Beispiel“ bereits fertig verpackt und versandbereit, adressiert an die → „Agentur für Arbeit“!

Diese Idee könnte von mir stammen … :grimacing: … wer würde wohl mitmachen?

Man soll jeden Tag, ich glaube 5 mal, beten. Ob in der Moschee oder nicht, ist sekundär.
Auch ist der Koran flexibel, wenn äußere Umständer die Befolgung von Pflichten verhindern.
Freirtag ist es zwar am wichtigsten, wenns aber nun mal nicht möglich ist, braucht man deswegen kein schlechtes gewissen zu haben.
Man kann auch Freitag abend in die Moschee, oder, wenn das nicht geht, an jedem anderen Ort seine Gebete verrichten.

Und was deine Schüler angeht: Ich vermute mal, die haben einen guten Grund gesucht, um früher abhauen zu können. Und wenn du es verbietest, bis du der böse intolerante …

Garnicht auf Diskussionen einlassen. Bei uns ist das Gesetz so, fertig.
Wer lieber in Saudi Arabien wohnen will, kann ja dort hin ziehgen.

Sonst noch was?
Die wissen doch was los ist.