Meine Schüler wollen freitags in die Moschee gehen, also wöchentlich früher gehen. Dies geht aufgrund des Schulgesetzes / der Schulpflicht nicht. In der Schule wird es bei uns nur an Feiertagen erlaubt. Gibt es für gläubige Muslime eine Möglichkeit, die verpasste Freitags-Gebetsstunde anderweitig nachzuholen?
Religion ist Privatsache, so wie Fussball, Videospiele oder Wände besprühen. Mir erschliesst es sich nicht, weshalb man sich als Lehrkörper Gedanken darüber macht, wie eventuell verlorene Freizeitvergnügen kompensiert werden könnten.
Hallo,
falls das wirklich ein größeres Problem bei Euch ist, weil jetzt ein paar Jugendliche ihre Grenzen austesten wollen, und Du Dich darauf einlassen möchtest, dann geh zu der Moschee und rede mit den dortigen Gemeindeführern. In 99.9% der Fälle ist das Problem dann auf einmal keines mehr.
Wenn es um den wirklichen persönlichen Glauben einzelner geht, wird man Lösungen finden in der Art, dass z.B. zugang zu einem abgeschiedenen Raum ermöglicht wird, in dem (innerhalb der normalen Pausen) Gebete ermöglicht werden.
Die Verfassung (→ GG Art. 4 Abs. 2) steht in Deutschland vor allen anderen Gesetzen!
Ja und? Wo ist der Widerspruch?
Damit würde man den lieben Kids den schönen Tag versauen: Nach der sunnitischen Sunna entspräche bereits eine (gute) Absicht der Tat!
Eben. Und in der Regel wird der größere Teil der Jugendlichen dort garnicht soooo bekannt sein.
Widersprüche lägen in den unterschiedlichen Ansichten der einzelnen Gruppierungen über das (angeblich) „gemeinschaftliche Pflichtgebet am Freitag“.
Sicherlich ist das Freitagsgebet das wichtigste und das in der Gemeinschaft geleistete auch höherwertig. Trotzdem sehe ich keine Einschränkung in der freien Ausübung des Glaubens, wenn auf die Schulpflicht bestanden wird.
Wieso kommen eigentlich niemals Buddhisten, Juden oder Pastafaris auf solche Ideen?
Die „Freiheit zur Ausübung eines Glaubens“ (im Rahmen der Staatsgesetze) ist etwas anderes als das in der Verfassung verbriefte Recht auf eine ungestörte Religionsausübung.
Und das hat im konkreten Fall welche genaue Bedeutung?
… dass die Fragestellerin bei einer Fehleinschätzung als Lehrkraft für die Schule bzw. für das Kultusministerium ggf. nicht mehr tragbar sein könnte.
Das könnte vom jeweiligen Bundesland abhängen. Ob es nun gleich auf „nicht mehr tragbar“ hinausläuft, wage ich allerdings zu bezweifeln.
Hallo,
weil deren Zeiten der Religionsausübung nicht auf normale Arbeitstage der westlichen Welt fallen (bei Juden ist der Freitagabend wichtig, bei Pastafaris … keine Ahnung, aber nicht Freitag am frühen Vormittag).
Grüße
Siboniwe
Die Frage ist absoluter Quatsch und Du hast keine Ahnung, was wirklich Sache ist! Ich wohne in direkter Umgebung einer Moschee, da beginnt am Freitag so ab 13:00 der Andrang der Gläubigen, wobei etliche noch um 14:00 und später eintreffen. also ist das vorzeitige Verlassen des Unterrichts absolut nicht erforderlich. Deine Schüler veräppeln Dich und Du hast keine Ahnung.
Die Gebetszeiten werden nach dem Stand der Sonne festgelegt: In Deutschland gibt es daher unterschiedliche Anfangszeiten und ob jemand vielleicht zu spät kommt bzw. in Ausnahmefällen evtl. verspätet kommen dürfte, hätte keinen Einfluss auf die staatliche Pflicht zur Gewährung einer ungestörten Ausübung.
Entsprechend den unterschiedlichen Rechtsschulen und Gemeinschaften gibt es auch unterschiedliche Moscheen, nicht jede läge „direkt gegenüber“.
Guten Tag, meine Frage war keine pädagogische-erzieherische-juristische-psychologische, sondern eine religiöse. Kann man aus der Sicht des Islam verpasste Gebetsstunden nachholen. Nicht mehr, nicht weniger. Danke an alle, die kein Gift spucken. Natürlich kenne ich mich da nicht aus, ich bin Germanistin. Daher dieses Forum. Airblue & Co - würden Sie im realen Leben auch so formulieren?
Guten Morgen!
Ja, meine Kommentare waren ausschließlich nur pädagogischer, erzieherischer, juristischer und psychologischer Art, von einer Antwort mit dem erbetenen religiösen Inhalt weit entfernt.
Islam:
Es wären jeden Tag alle fünf Gebete zu den im Koran umrissenen Zeiten zu leisten, von einer erlaubten Zusammenlegung, einer Verschiebung oder einem Nachholen dieser Gebete stünde dort nichts geschrieben. Für diese Pflichterfüllung müsstest Du den Kids einen Raum zur Verfügung stellen, jeden (Schul-)Tag, u.U. sogar mehrmals; eine Pflicht speziell zu einem „Gemeinschaftsgebet an Freitagen“ gäbe es nicht!
Volksislam:
In den schiitischen und sunnitischen Sunnabüchern (nach dem Koran verbotener Nonsens: Sure 24,63) stünden diverse Regelungen im Widerspruch zum Koran, so die unverbindliche (!) Möglichkeit Gebete zu verkürzen, zu verschieben und nachzuholen oder auch zusammenzulegen – und, aus politischen Gründen unter den ersten Kalifen eingeführt, der Ausschluss von der Gemeinschaft (mit allen Folgen!) bei mehrmaligem Fernbleiben vom gemeinschaftlichen Freitagsgebet in der Moschee.
Die Antwort sieht etwas anders aus, als wie Du es wahrscheinlich erwartet hattest!
Gruß
radscha & Co.
PS
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