Servus,
Das war dann aber eine Steuer von örtlichen Fürsten oder wie ?
das Besteuerungsrecht wurde den Kirchengemeinden von den Landesherren (Könige, Herzöge, Großherzöge, Fürsten) verliehen; im Fall der evangelischen Kirchen waren die Landesherren gleichzeitig auch „summi episcopi“ = „höchste Bischöfe“ der Kirche im jeweiligen Land.
Die Kirchensteuern wurden aber - anders als ab 1933 - nicht von den staatlichen Finanzbehörden, sondern von den Kirchengemeinden selber erhoben, vergleichbar mit heute örtlich erhobenem Kirchgeld (nicht: „Besonderem Kirchgeld“, das in bestimmten Fällen vom Finanzamt erhoben wird).
Der Hintergrund für die Einführung von Kirchensteuern auf Gemeindeebene im 19. Jahrhundert war, dass die Landesherren mit der Säkularisation 1803 nicht nur das Vermögen der Kirchen übernommen hatten, sondern gleichzeitig auch die Verpflichtung, Gebäude und Personal zu unterhalten. Die Kirchensteuern waren also aus der Sicht der Budgets der deutschen König- und Zaunkönigreiche ein Mittel, die eigenen Ausgaben zu verringern und die für kirchliche Zwecke benötigten Einnahmen örtlich differenziert denen zu überlassen, die sie haben wollten.
Der formale Abschied von der feudalen Verfassung des Reichs, die Weimarer Verfassung von 1919, sah dann eine Erhebung von Kirchensteuern durch die Kirchengemeinden für die gesamte Republik vor. Im Lauf der 1920er Jahre ist diese dann auch realisiert worden. Die Republik hat also auch an diesem Punkt Elemente der Feudalherrschaft im 1871er Reich und seinen Vorgängern übernommen und fortgeführt - honi soit qui mal y pense .
Ganz interessant in diesem Zusammenhang übrigens, dass der römisch-katholische CIC keine Kirchensteuer vorsieht: Die Una Sancta hat in diesem Zusammenhang in Deutschland von der Funktion der Landesherren in den ev-lutherischen und reformierten Kirchen profitiert. Bei Nachbars in F, wo man sich für die Confessio Augustana nie besonders interessiert hat, weil die Konfession der diversen Könige und Kaiser eh klar war, gehören zwar die Kirchengebäude dem etwas konsequenter laizistisch verfassten Staat, aber für die Finanzierung der übrigen Ausgaben der Kirchengemeinden sind diese auf freiwillige Beiträge (und auf ihre inzwischen wieder erlaubten eigenen wirtschaftlichen Aktivitäten) angewiesen.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder