'Moscheesteuer'?

Hallo Helena,

die Tochter meiner Freundin stellte mir Fragen die ich selbst
nicht beantworten konnte. U.a. „Zahlen Muslime dann auch
Moscheesteuer wie Katholiken Kirchensteuer?“ oder „Und zahlen
Juden eigentlich Synagogensteuer?“.

Ich weiß es nicht und würde es der Kleinen gerne korrekt
beantworten.
Bitte klärt mich auf.

Danke!!!

Grüsse
Helena

Das liegt am Konkordat (google dazu) das ein Papst mit der Hitler-Regierung ausmachte un da nur die Katholiken einbezog aber keine anderen Glaubensgemsinschaften. Auch Hitler war ja Katholik und musste sich diese Katholiken und den Papst halt „warm“ halten für seine Zwecke. Daran wird das Papsttum auch in Zukunft scheitern. Andere Religionen leben von „Spenden“ und nicht vom ZWANG. Daher tun diese Oberhäupter (Vorsteher einer Gemeinde = kleinere Zusammengruppierungen von Menschen wo noch jeder Jeden kennt !) mehr für ihre Mitmenschen, für ihre Gemeinde als die katholische Kirche.

LG von
Guruji

Kirchensteuer in D
Servus,

hier ist allerdings der Einzug von Kirchensteuer durch die Finanzbehörden und die Erhebung von Kirchensteuer durch hierzu mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattete Kirchenbehörden zu unterscheiden.

Kirchensteuer gibt es in D schon ein kleines bissel länger als 20.07.1933:

1827 Lippe-Detmold
1831 Oldenburg
1835 Rheinland und Westfalen
1838 Sachsen
1875 Hessen
1888 Baden
1892 Bayern
1905/1906 Preußen außer Rheinland und Westfalen

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo Blumepeder,

hier ist allerdings der Einzug von Kirchensteuer durch die
Finanzbehörden und die Erhebung von Kirchensteuer durch hierzu
mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattete Kirchenbehörden zu
unterscheiden.

Kirchensteuer gibt es in D schon ein kleines bissel länger als
20.07.1933:

1827 Lippe-Detmold
1831 Oldenburg
1835 Rheinland und Westfalen
1838 Sachsen
1875 Hessen
1888 Baden
1892 Bayern
1905/1906 Preußen außer Rheinland und Westfalen

Schöne Grüße
Dä Blumepeder

Vielen Dank für die Aufklärung.
Das war dann aber eine Steuer von örtlichen Fürsten oder wie ?

LG von
Guruji

Servus,

Das war dann aber eine Steuer von örtlichen Fürsten oder wie ?

das Besteuerungsrecht wurde den Kirchengemeinden von den Landesherren (Könige, Herzöge, Großherzöge, Fürsten) verliehen; im Fall der evangelischen Kirchen waren die Landesherren gleichzeitig auch „summi episcopi“ = „höchste Bischöfe“ der Kirche im jeweiligen Land.

Die Kirchensteuern wurden aber - anders als ab 1933 - nicht von den staatlichen Finanzbehörden, sondern von den Kirchengemeinden selber erhoben, vergleichbar mit heute örtlich erhobenem Kirchgeld (nicht: „Besonderem Kirchgeld“, das in bestimmten Fällen vom Finanzamt erhoben wird).

Der Hintergrund für die Einführung von Kirchensteuern auf Gemeindeebene im 19. Jahrhundert war, dass die Landesherren mit der Säkularisation 1803 nicht nur das Vermögen der Kirchen übernommen hatten, sondern gleichzeitig auch die Verpflichtung, Gebäude und Personal zu unterhalten. Die Kirchensteuern waren also aus der Sicht der Budgets der deutschen König- und Zaunkönigreiche ein Mittel, die eigenen Ausgaben zu verringern und die für kirchliche Zwecke benötigten Einnahmen örtlich differenziert denen zu überlassen, die sie haben wollten.

Der formale Abschied von der feudalen Verfassung des Reichs, die Weimarer Verfassung von 1919, sah dann eine Erhebung von Kirchensteuern durch die Kirchengemeinden für die gesamte Republik vor. Im Lauf der 1920er Jahre ist diese dann auch realisiert worden. Die Republik hat also auch an diesem Punkt Elemente der Feudalherrschaft im 1871er Reich und seinen Vorgängern übernommen und fortgeführt - honi soit qui mal y pense :wink:.

Ganz interessant in diesem Zusammenhang übrigens, dass der römisch-katholische CIC keine Kirchensteuer vorsieht: Die Una Sancta hat in diesem Zusammenhang in Deutschland von der Funktion der Landesherren in den ev-lutherischen und reformierten Kirchen profitiert. Bei Nachbars in F, wo man sich für die Confessio Augustana nie besonders interessiert hat, weil die Konfession der diversen Könige und Kaiser eh klar war, gehören zwar die Kirchengebäude dem etwas konsequenter laizistisch verfassten Staat, aber für die Finanzierung der übrigen Ausgaben der Kirchengemeinden sind diese auf freiwillige Beiträge (und auf ihre inzwischen wieder erlaubten eigenen wirtschaftlichen Aktivitäten) angewiesen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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Hallo

die Tochter meiner Freundin stellte mir Fragen die ich selbst
nicht beantworten konnte. U.a. „Zahlen Muslime dann auch
Moscheesteuer wie Katholiken Kirchensteuer?“

Nein, aber da ja Kosten anfallen (Strom, Wasser, Gehalt des Imams), gibt es Vereinsmitgliedsbeiträge u.ä.

Schöne Grüße,

Mohamed.

Zusatz
Die Höhe der Beiträge ist oft dem Mitglied überlassen, mancherorts gibt es Mindestbeiträge. Wer gar nichts zahlt, ist trotzdem willkommen, hat aber u.U. kein Wahlrecht.

Wenn niemand etwas zahlt, muss die Moschee halt zumachen.

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