Motorad Suzuki RV 90 - BJ 1976 87 ccm mit A1 (17) möglich?

Hallo zusammen,
 
Nachdem meine RV 90 8 Jahre in der Garage gestanden hat wird sie gerade reaktiviert. Das Moped ist seit 1983 ununterbrochen angemeldet… sie hat eine Motorradanmeldung und Versicherung.

Heute hat sie bei dem Schrauber meines Vertrauens neuen TÜV bekommen… der ist rund 30 KM von meinem Wohnort weg… ich hab zwar einen Anhänger - aber leider kein Auto mit Anhängerkupplung mehr :frowning:.

Gut dem Dinge - nun überlege ich:

A1 - Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 ccm
RV 90 - Hubraum: 87 ccm
A1 - nicht mehr als 11 kW Motorleistung
RV 90 - 6 PS / 4 KW
A1 - Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg
…da sollte sie weit von weg sein

Nun überlege ich - eigentlich sollte man sie mit A1 fahren dürfen… was mir ein bischen Bauchschmerzen bereitet ist die Motorradanmeldung… was denkt ihr oder wo kann man offiziell fragen?

Gruß vom Harz
Keuper

Tag auch.
Um ganz sicher zu sein, würde an deiner stelle bei deinem zuständigem Strassenverkehrsamt nachfragen.
Auf der Führerscheinstelle sollten sie darüber bescheid wissen.

Die eintragung im Brief ist wohl hauptsächlich für deine Versicherung von interesse.
Meine Rv125 war ursprünglich als „Leichtkraftrad mit Leistungsbeschränkung“ zugelassen.
Die Jahresprämie sollte damit gut 600Euro betragen.
Nach Umschreibung auf „Leichtkraftrad ohne leistungsbeschränkung“ beträgt die Prämie nur noch ca. 50Euro pro Jahr.
Viel Spaß noch mit der kleinen.
Im RV Forum bist du ja auch schon.
Gruß
Jürgen

Hallo Jürgen,

vielen Dank! Ich hoffe das wetter wird bald ein bischen besser - ich freu mich schon auf meine kleine! Die gemeinde der RV’ler denk ich mal ist überschaubar.

Gruß vom Harz Keuper