Motorboote verboten - weiterrudern erlaubt?

Hallo,
Ich habe in den nächsten Tagen ein Floß mit 5PS Motor in der Mecklenburgischen Seenplatte gemietet. Es gibt eine interessante Seen zum Angeln, auf denen teils das Fahren mit dem Motorboot verboten ist. Meien Frage:
Ist es möglich ab der Verbotsgrenze einfach den Motor auszuschalten und von dort an weiter zu rudern? Oder ist das mitführen des Motors schon verboten.

Vielen Dank

Hallo zurück,

diese Fraage würde ich bei den örtlichen Behörden erfragen, da das m.M. nach regional unterschiedlich behandelt wird.
Gruß Ernst Brokbals

Hallo, ich verweise hier z. B. auf das Wasserschifffahrtsamt Mecklenburg-Vorpommern. Ich denke dort können Sie die Information einholen, oder aber beim Vermieter des Floßes. Meiner Meinung nach darf man Motoren nicht mit in solche Verbotszonen nehmen, da sie dann ja trotzdem jederzeit zur Nutzung zur Verfügung stehen (was ja verhindert werden soll).
Herzlichen Gruß
Beneteau

Hi, in der Regel ist das Mitführen von Motoren nicht das Problem, sonder die Benutzung desselben.
ABER, Mecklenburg ist Neues Bundesland und hat Sonderregelungen auf seinen Seen, Du sagst ja selbst, mal darf man, mal darf man nicht.
Rufe das zuständige Amt in MekPom an und mache Dich dort schlau. Eventuell kann Dir auch der Vercharterer des Flosses eine klare Auskunft geben.
Viel Spaß
Bolus

Ja ,

Ist möglich , am besten den Motor anklappen so ist von weiten gleich erkennbar das der Motor nicht in Betrieb ist!

Wo der Motor verboten ist, darf gerudert oder gesegelt werden. Das Mitführen des Motors ist nicht verboten.

Aber Achtung: Sollte es sich um ein Naturschutzgebiet handeln, ist jegliches Befahren verboten.
mfg.
W.

Hallo,
Ich kann dir keine 100%ige Antwort geben, aber wenn du den Motor abbaust und ihn auf Deck hinlegst, kann dir wohl keiner was.
Aber Sicherheitshalber würde ich mal bei der Wasserschutz anrufen.
Gruß Günter

Hallo swiminthewater,

leider kann ich die Frage nicht „juristisch korrekt“ beantworten. Wenn ich sie aber auf andere Rechtsgebiete übertrage, müsste die Antwort NEIN lauten.
Begründung: Das Verbot bezieht sich auf Motorboote, also auf die Beschaffenheit des Kleinfahrzeuges. Ein Floß mit Motor ist demnach ein Motorboot, auch wenn dieser nicht genutzt wird.

Hallo,

ich würde meinen das es verboten ist. Denn sie könnten ja jederzeit den Motor benutzen. Aber 100%ig kann ich es nicht sagen.
Lieben Gruß
Daniela

Hallo,
Hoffe meine Antwort kommt nicht zu spät.
Bei dem 5 PS Moter handelt es sich sicher um ein Aussenbord Motor und der kann dann sicher auch abgebaut werden. Dann sollte es keine Probleme geben.
Ist der Motor aber fest eingebaut würde ich nicht damit in die Verbotszone einfahren.

Gruß
Rolf

frag bei der wapo nach, da jedes gewässer andere krieterien hat zb deutscher spf gilt nicht aun dem bodensee ist hat bayern

Keine Ahnung.