Gibt es gesetzliche Vorschriften zum führen von motorisierten krankenrohlstühlen bis 10 oder 15km/h zum Beispiel mindest Anforderungen Sehvermögen? Braucht man ein ärztliches atest?
Wie stark darf die sehbehinterung sein?
Hallo,
Gibt es gesetzliche Vorschriften zum führen von motorisierten krankenrohlstühlen bis 10 oder 15km/h zum Beispiel mindest Anforderungen Sehvermögen?
Natürlich. Daneben sind die 10 bis 15 km/h nicht die einzigen Maße, die eventuell relevant sind.
Wie stark darf die sehbehinterung sein?
Setzt Dich auf so ein Teil, verbinde die Augen und fahre los. Ich denke, die Erkenntnis kommt sehr schnell, wie stark sie nicht sein darf.
Es gibt keinen Mindestwert für einzelne Fähigkeiten, sondern das Gesamtbild ist entscheidend. Hinsichtlich der Sehschärfe ist alles unter 0.30 auf dem besseren Auge bereits Ausschlußkriterium. Daneben sind noch Gesichtsfeld und räumliches Sehen Kriterien. Wer also eine höhere Sehschärfe hat, aber dieses auf ein Gesichtsfeld eines 2€-Stückes begrenzt ist, hat beispielsweise auch schlechte Karten.
Das prüft übrigens keine Behörde vorher. Dafür ist der Krankenrohlstuhlfahrer selbst verantwortlich. Das gilt dann auch für die straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen, falls es schief geht.
Grüße
Hallo,
ja es gibt gesetzliche Anforderungen für das Benutzen eines Krankenfahrstuhles.
(§2 Abs.1 FeV und §2 Abs.4 StVG).)!
Dazu kann man eine Bescheinigung beim Straßenverkehrsamt bekommen.
Diese wird auf Antrag unter Vorlage eines
ein ärztlichen Attest oder einer ärztliche Begutachtung erteilt, wobei Mindestanforderungen an die körperliche Leistungsfähigkeit erfüllt werden müssen.
Berichtigung!
Hallo,
könnte es sein, dass Du den § 2 FZV meinst ?
Gruß Merger
o.w.T.