Hallo zusammen,
Leider wurde mir mein Motorrad entwendet.
In der Nacht vom 09.09.16 auf 10.09 von abends 23 Uhr - 12 Uhr sollte das Motorrad hinter einem Betonpfeiler stehen. Vergebens. Es wurde geklaut.
Laut meinen Vertragsunterlagen sollte ich TÜV im September 2016 erneuern.
Laut Teilkasko habe ich den Stellplatz Garage angegeben, das Motorrad war diesmal auf der Straße.
Es war eine Suzuki GSXR 600 K8.
Sitze gerade bei der Polizei und weiss nicht, wie es gleich weitergehen wird.
Bezüglich Versicherung: Sie soll Diebstahl versichern, jedoch für Grobfahrlässigkeit wird nicht gehaftet. Ist das jetzt so ein typischer Fall dafür, weil die Suzi nicht in der Garage war, sondern auf öffentlicher Straße?
UND, TÜV sollte im 09/2016 gemacht werden. Könnte die Versicherung sagen „Tja, 01.09.16 sollten sie einen TÜV Termin vereinbaren. So haben sie nun Pech!“ Kann sowas passieren?
Bitte um Info, wenn jemand helfen kann.
Mfg