Motorrad Diebstahl über Nacht vor der Haustüre

Hallo zusammen,

Leider wurde mir mein Motorrad entwendet.
In der Nacht vom 09.09.16 auf 10.09 von abends 23 Uhr - 12 Uhr sollte das Motorrad hinter einem Betonpfeiler stehen. Vergebens. Es wurde geklaut.
Laut meinen Vertragsunterlagen sollte ich TÜV im September 2016 erneuern.
Laut Teilkasko habe ich den Stellplatz Garage angegeben, das Motorrad war diesmal auf der Straße.
Es war eine Suzuki GSXR 600 K8.
Sitze gerade bei der Polizei und weiss nicht, wie es gleich weitergehen wird.

Bezüglich Versicherung: Sie soll Diebstahl versichern, jedoch für Grobfahrlässigkeit wird nicht gehaftet. Ist das jetzt so ein typischer Fall dafür, weil die Suzi nicht in der Garage war, sondern auf öffentlicher Straße?
UND, TÜV sollte im 09/2016 gemacht werden. Könnte die Versicherung sagen „Tja, 01.09.16 sollten sie einen TÜV Termin vereinbaren. So haben sie nun Pech!“ Kann sowas passieren?

Bitte um Info, wenn jemand helfen kann.

Mfg

Hi.

Der TÜV wird nicht von Bedeutung sein, solange das Fahrzeug angemeldet ist.
Probleme sehe ich aber mit dem Abstellen auf öffentlichen Wegen. Wenn du eine Garage angibst, sollte das Fahrzeug (zumindest über Nacht) auch dort untergebracht sein. Hier kann die Versicherung Fahrlässigkeit unterstellen. Ob sie es wirklich macht, wird der Einzelfall zeigen.

Was soll diese Formulierung bedeuten ?

Unwichtig bis sinnlos !

Teilkasko = Versicherung ersetzt den Zeitwert des Fahrzeugs bei Diebstahl.

Hat man aber im Vertrag z.B. Garagenwagen angegeben (das spart Beitrag), und das Fahrzeug war eben nachts (es geht nur um nachts oder bei längerer Abwesenheit) nicht in Garage, dann gibt es i. d. R. immer einen Abzug bei der Haftungssumme.
Und wenn man gar keine Garage hat, dann wäre das Betrug und kann die Vertragskündigung zur Folge haben.

Das nähere steht in den Versicherungsbedingungen drin.

Sag mal, was hat denn der TÜV-Termin im Zusammenhang mit Diebstahl zu tun ?
Nichts, außer das der Dieb nur noch diesen Monat gültige HU hat.

MfG
duck313

Ach, doch so schwer zu verstehen? Damit gebe ich an, dass es auf der Straße war, zwar hinter irgendwelchen Objekten, aber versteckt, und nicht in der Garage. Zählt sowas für die Versicherung trotzdem zur groben Fahrlässigkeit?

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Hätte ich Antwort gekannt, hätte ich die Frage auch nicht gestellt, oder? Macht Sinn?
Aufklärung: Jemand sagte mal, wenn das Fahrzeug kein TÜV hat, darf es nicht auf öffnetlicher Straße stehen. Nur auf privatem Gelände. Könnt in dem Fall ja sein, dass die Versicherung sagt „öhm, kein TÜV, da haben sie auch Pech, denn versichert ist das Fahrzeug dann nicht mehr“
Wobei eben jmd anderes sagte, dass ich bis zum 30.09 den TÜV machen kann.

Es geht nicht um grobe Fahrlässigkeit, das wäre z.B. wenn man das Fahrzeug nicht abschließt oder die Fenster auflässt.

Hier geht es nur darum, das das Fahrzeug nachts nicht in Garage stand, obwohl man das gegenüber der VS so vereinbart hatte.

Und ob eine der Ausnahmen gelten mag, wird sich später zeigen.
Wenn man nachts arbeiten muss und das Krad vor der Fabrik abstellt, dann ist das völlig OK.

Stimmt nicht. Wie ich bereits schrieb kann das Fahrzeug dort auch ohne TÜV parken. Voraussetzung ist jedoch, das Versicherungsschutz besteht.

Ein Fahrzeug muss angemeldet sein und ein Kennzeichen haben, ob der TÜV angelaufen ist, ist in so weit egal.
Das gibt ggf. ein Verwarngeld oder später (> 8 Monate überzogen) ein Bußgeld.

Aber versicherungstechnisch ist TÜV abgelaufen hier egal.

Und TÜV (Hauptuntersuchung) geht nach ganzen Monaten , Wenn man alte Plakette 9/16 hat, dann hat man den ganzen September Zeit für die neue Prüfung.

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Ja, kannst Du. Ob du schon angemeldet bist interessiert niemanden ausser den TÜV, der so besser planen kann.
Und selbst wenn du unter 2 Monate überziehst, kostet das nicht mal Bußgeld, länger dann schon.
(Ich hätte ja bis zum Abend gewartet und das Ganze dann erst gemeldet…)

Moin,

mit der Angabe „Stellplatz Garage“ wird die Versicherungsprämie kalkuliert - da es sich aus der Garage nicht so leicht klaut wie von der Straße, wird’s für Garageninhaber billiger. Ein Stellplatz unter der Laterne oder vor Cheffes Büro ändert an der Schadenersatzpflicht absolut nichts.

Gruß
Ralf