Motorrad Ohne Papiere halter war/ist Yamaha

Ich hab ein Yamaha XJR1300 von 2015 die auch seid 2015 bei mir steht war ein Designe/Umbau Auftrag für eine Messe was aber nie passiert ist, da Yamaha zu lange gebraucht hat das go zu geben für die umbauten, und es deswegen in die Ecke gestellt wurde und sich keine drum gekümmert hat, Ich hab Schlüssel und halt das Bike keine Papiere.

Neuster stand von Anfang Dezember, Das waren genau die Worte von Yamaha als ich da angerufen hab: Der Mitarbeiter ist nicht mehr bei uns, mach mit dem Scheiß was du willst. und das Gespräch war damit beendet.

Kann ich sie jetzt versuchen mit einer Vollabnahme es anzumelden?
hab irgendwo was gelesen das wenn man ein Aufgebot macht, und sich dann keiner Meldet ist es meins stimmt das ?

oder ist es den aufwand nicht wert und verkauf es als Ersatzteilspender was eigentlich schade wäre da sie nur 17km runter hat.

Ohne Nachweis des Eigentums?
Ich fürchte, dass das unmöglich wird.
Schick Yamaha eine Rechnung über alle angefallenen Kosten und warte die Reaktion ab. Dazu gehören natürlich die Kosten der Aufbewahrung.

Ich habe spaßeshalber einen befreundeten Juristen gefragt, sagen wir es mal so Eigentumsrecht ist nicht grade unkompliziert, am besten befragst die einen Anwalt alles andere kann wenn es ganz dumm läuft richtig heftig in die Hose gehen…

Frohe Weihnachten und viel Glück mit der Maschine

Servus,

bei diesem Kontext

ist bereits der Verkauf als Ersatzteilspender sehr leichtsinnig. Es sieht nicht so aus, als könntest Du Dich gegen Wasauchimmer wehren, was auf Dich zukommen kann, wenn Du in irgendeiner Weise selbst über das Dings verfügst.

Wenn das Teil nicht beim Fundamt Deiner Gemeinde angenommen wird, kannst Du versuchen, es zustellen zu lassen. Versuche die konkrete Lieferadresse von Yamaha herauszukriegen, wo das Dings hergekommen ist - denkst Du, Du schaffst das? Wenn ja: Denk daran, dass es kein Nachweis für die Lieferung ist, wenn der Spediteur Dich anruft und sagt, er hätte die Maschine halt vor der Hansemannstr. 12 abgestellt, weil ihm niemand aufgemacht hat.

Schöne Grüße

MM

Hallo.
Also ich würde mir erst mal über die Rahmennummer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus Flensburg holen. Wenn du die hast, dann hast du schon mal grünes Licht. Danach schaust du dich im Netz, Bekanntenkreis oder Markenclubs um, ob jemand die gleiche Maschine hat (natürlich ohne den Design Umbau). Diese Person bittest du um eine Kopie des Fahrzeugbriefes. Jene erleichtert die Arbeit des Tüv-Prüfers ungemein. Dies wird nämlich deine nächste Adresse sein. Wenn du dann die Hauptuntersuchung hast, stellt der Tüv dir ein Schreiben mit allen erforderlichen Daten für die Zulassungsstelle aus. Diese stellt nun einen Fahrzeugbrief aus und lässt das Fahrzeug mit dir als Halter zu.
Und bevor nun wieder Unkenrufe kommen: Ich habe einen Robur LO von der NVA. Gekauft ohne Papiere und Kaufvertrag. Noch nie zugelassen gewesen. Und genau diesen Weg bin ich gegangen und der funktioniert.
Gruß

Servus,

kannst Du das hier

bitte näher erklären? Du hast Dich also mit dem Verkäufer weder darüber geeinigt, was das Auto kosten soll, noch darüber, dass Du es mitnehmen kannst, wenn Du den Preis bezahlst?

Schöne Grüße

MM

Ganz einfach. Der stand beim Verkäufer auf dem Hof, ich habe gefragt, was er dafür will. Er nannte einen Preis, ich fand ihn ok und habe die Karre aufgeladen. So einfach war das.

Was im Vergleich rechtlich nichts anderes ist als oben gestellte Frage. Man hat ein Fahrzeug, ohne Papiere, Kaufvertrag und es war nie zugelassen. Es steht bei ihm seit 2015 rum. Seither hat kein Hahn danach gekräht. Außerdem war es wohl niemals in Privatbesitz. Was soll man denn dann lange rummachen? Einfach mal freuen über einen guten Schnapp.

P.S. Wenn Flensburg grünes Licht gibt, dann ist die Sache eh klar.

Ihr habt einen Vertrag geschlossen, und der wurde erfüllt. So einfach ist das.

Ohne Vertrag ist da nichts abgelaufen.

Schöne Grüße

MM

richtig. Allerdings ohne Papier und ohne Zeugen. Rein juristisch zählt das gar nichts im Streitfall. Gottlob gibt es aber noch Leute, bei denen ein Wort gilt.

Ich glaube, ganz so einfach war das nicht. Zumindest könnte man annehmen, dass es sich um das Motorrad aus dieser Frage hier handelt:

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„gar nichts“ stimmt zwar nicht, aber darum geht es vorliegend nicht.

Bei der Yamaha geht es darum, dass @HolyNova nicht weiß, ob ihm die Verfügungsgewalt über die Maschine von Yamaha überlassen worden ist, eben weil es hier vielleicht tatsächlich keinen Vertrag gibt. Ob ihm die Verfügungsgewalt mit den Worten „machen Sie damit, was Sie wollen“ überlassen worden ist, kann er nicht wissen, weil er nicht wissen kann, ob derdiedasjenige, mit demder er telefoniert hat, Yamaha Motor Deutschland GmbH (wirksam) vertreten hat oder nicht.

Schöne Grüße

MM

Ich habe einmal davon gelesen, dass es Dienstleistern / Werkunternehmern 7 Jahre auferliegt, fremdes Eigentum zu verwahren, und danach der Auftraggeber / Eigentümer kraft Verjährung keine Ansprüche mehr geltend machen kann. Stimmt das, und wenn ja, ließe sich das hier anwenden?

Servus,

hier fiele mir nur der Erwerb des Eigentums durch Ersitzung (§ 937 BGB) und der Erwerb des Eigentums an herrenlosen Sachen (§§ 958, 959 BGB) ein, beide funktionieren vorliegend aber nicht. „Machen Sie damit, was Sie wollen“ wäre zwar als Aufgabe des Eigentums zu verstehen, aber wenn das vom Kaffee-Sommelier des ersten Assistenten des Geschäftsführers gesprochen worden ist, hat es weiter keine Wirkung oder Bedeutung - deswegen hat es mich ein bisselchen entsetzt, dass @Holynova noch keinen Schritt weiter ist und immer noch weiter mit Schall und Rauch operiert.

Bonus Track: Nur ein kleines Stückchen weiter stehen mit §§ 961 - 964 die mutmaßlich schönsten Paragraphen des BGB überhaupt!

Schöne Grüße

MM

Ich gehe davon aus, dass der mit dem Umbau beauftragte Anfragsteller eine wie auch immer geartete selbstständige Position hat und den Umbau der Kiste gewerblich ausüben sollte.

Es wäre nur gut, er könnte irgendwas niedergeschriebenes nachweisen.

Mit den 7 Jahren lag ich falsch. Man kann das schon schneller verwerten:

https://www.it-recht-kanzlei.de/reparatur-kunde-holt-ware-nicht-ab.html

Falls Annahmeverzug gegeben. Der tritt aber nicht von selber ein.

Den Vorschlag aus September, Yamaha Motor Deutschland in selbigen zu setzen, hat @HolyNova bisher nicht umgesetzt. Etwas scheint ihn daran zu hindern.

Schöne Grüße

MM

Dann ist er selbst schuld.

Oder die Geschichte stimmt so in Teilen oder gänzlich nicht.

davon gehe ich inzwischen auch aus. Das ändert natürlich die Sachlage. Weiterhin gehe ich davon aus, dass wegen dem zu späten Fertigstellungstermin von Yamaha aus kein Geld geflossen ist. Man bräuchte da halt noch ein paar Einzelheiten.

Aber wenn man die Zeitspanne betrachtet, in der sich niemand dafür interessiert hat, dann wird sich sicherlich auch in der Zukunft daran nichts ändern. Ich würde einfach mal die Antwort aus Flensburg abwarten und dann weitersehen, bzw würde sie anmelden. Was soll denn schon passieren? Im ganz geringen Zweifelsfall erinnert sich jemand bei Yamaha an das Ding und frägt nach. Dann kann man sie denen immer noch abkaufen oder entsprechende rechtliche Wege gehen.
Gruß