Wäre es denn möglich, dass ich den Motorradführerschein mache,
statt diese Nachschulung? Logisch wäre es ja, wenn man
bedenkt, dass ich dann wieder Theoriestunden in der Fahrschule
haben werde.
Wie stellst Du Dir das denn vor?
Würde es Deiner Meinung nach dann als Maßnahme auch ausreichen wenn man sich im Beisein eines Polzisten die StVO einmal komplett durchliest?
Nein, so geht das nicht.
Du bist in der Probezeit und wenn man sich in diesen 2 Jahren einen schwerwiegenden A- oder einen zweiten weniger schwerwiegenden B-Verstoß leistet muss man Probezeitmaßnahmen über sich ergehen lassen.
Für Dich heißt das nun das Du ein Aufbauseminar für Fahranfänger absolvieren musst, machst Du das nicht innerhalb der Frist von 2 Monaten ab Anordnung wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen bis Du das Seminar nachweisen kannst. Und dieses ASF ist nun einmal nicht mit den Theoriestunden für eine neue Fahrerlaubnisklasse vergleichbar und deshalb dadurch nicht zu ersetzen. Außerdem würde das dann wohl auch keine erzieherische Maßnahme mehr darstellen…
Gruß Crack