Motorradunfall auf Grund von unsachgemässen Umbau

Jemand  ist mit dem  Motorrad tödlich verunglückt.Das Motorrad wird von der Staatsanwaltschaft für 6 Wochen einbehalten und dann ohne dass was gefunden 
wird freigegen. Die Ehefrau des Verstorbenen lässt das Motorrad nochmals von einem
Gutachter überprüfen und der stellt  folgendes fest. Einige Monate vor dem Unfall wurde von einem Bekannten des tödlich verunglückten Motorradfahrers der Lenker umgebaut. 
Der Bekannte hat dabei einen grafierenden Fehler gemacht und die falschen Schrauben benutzt, Dadurch hat sich der Lenker beim fahren gelöst und den Unfall verursacht.

Besteht die Möglichkeit diesen Bekannten strafrechtlich zu verfolgen oder auf Schmerzensgeld zu verklagen. Die Witwe ist arbeitlos und hat zwei kleine Kinder 

Welche Möglichkeiten hat sie

Hallo!

Bisschen merkwürdig, denn Motorrad stand bestimmt nicht 6 Wochen in einer Garage der Fahrbereitschaft herum.
Man darf wohl annehmen, es wurde sehr wohl von einem Sachverständigen untersucht.

Und warum gibt Witwe nicht der Staatsanwaltschaft ihre Erkenntnisse zum Umbau und dem Helfer dabei bekannt ? Konnte man das dort denn wissen, es hat nicht der Verunglückte den Umbau gemacht sondern ein Dritter ?

Und ob der haften muss, wird man sehen. Grundsätzlich besteht diese Haftung.  Es gibt aber schon einige Gründe warum sie nicht greifen könnte.
Etwa mangelnde Fachkunde bei der Auswahl der Schrauben, gemeinsames Handeln von Helfer und Besitzer beim Umbau usw.

mfG
duck313

Und warum gibt Witwe nicht der Staatsanwaltschaft ihre
Erkenntnisse zum Umbau und dem Helfer dabei bekannt ? Konnte
man das dort denn wissen, es hat nicht der Verunglückte den
Umbau gemacht sondern ein Dritter ?

Weil die Witwe Geld haben will, und das beschafft ihr sicherlich nicht die Staatsanwaltschaft über die Strafverfolgung.
Geld kriegt die Witwe wenn überhaupt nur über den zivilen Klageweg.
Nun gut, die zivile Klage hat größere Erfolgsaussichten wenn der „Täter“ verurteilt wurde, seine Schuld also anderweitig festgestellt wurde. Andererseits könnte der eigene Anwalt besser verhandeln wenn der „Täter“ nicht will, dass die Staatsanwaltschaft davon erfährt.

Also, mal wieder der tolle Spruch: „Geh zum Anwalt.“
Und dies ist besonders wichtig, da der Anwalt genau weiß was er sagen und tun darf um nicht im Bereich der Erpressung zu landen.

Besteht die Möglichkeit diesen Bekannten strafrechtlich zu
verfolgen oder auf Schmerzensgeld zu verklagen. Die Witwe ist
arbeitlos und hat zwei kleine Kinder 

Die persönlichen Verhältnisse der Hinterbliebenen sind bedauerlich, ändern aber sicher nichts an der Rechtslage.

Ein Umbau an der Lenkung eines Motorrad muss gemäß § 19 StVZO zunächst mal vom TÜV überprüft und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Darum hat sich der Halter zu kümmern. Hat er dies unterlassen, hätte er gar nicht mit der Maschine fahren dürfen, da sie nicht verkehrssicher war, und das musste ihm als Führerscheininhaber klar sein.

Hat er diesen Eintrag aber veranlasst, wäre der erste, den man an den Haken zu nehmen versucht, der TÜV. Der hat vermutlich auch eher Geld als der Bekannte.

Der Bekannte haftet außerdem sowieso nur, wenn er nachweislich entgeltlich tätig wurde, aber nicht für einen Fehler bei einer bloßen Gefälligkeit unter Freunden. Dies ist ebenfalls zu prüfen.

Gruß
s.