Jemand ist mit dem Motorrad tödlich verunglückt.Das Motorrad wird von der Staatsanwaltschaft für 6 Wochen einbehalten und dann ohne dass was gefunden
wird freigegen. Die Ehefrau des Verstorbenen lässt das Motorrad nochmals von einem
Gutachter überprüfen und der stellt folgendes fest. Einige Monate vor dem Unfall wurde von einem Bekannten des tödlich verunglückten Motorradfahrers der Lenker umgebaut.
Der Bekannte hat dabei einen grafierenden Fehler gemacht und die falschen Schrauben benutzt, Dadurch hat sich der Lenker beim fahren gelöst und den Unfall verursacht.
Besteht die Möglichkeit diesen Bekannten strafrechtlich zu verfolgen oder auf Schmerzensgeld zu verklagen. Die Witwe ist arbeitlos und hat zwei kleine Kinder
Welche Möglichkeiten hat sie