Motorroller mit 60km/h, welcher Führerschein?

Hallo liebe wwwler,

welche Führerschein-Klasse müsste ich haben, wenn ich einen Motorroller der Marke Kymco mit 60 km/h Spitze (lt. Tacho) fahren möchte?

„Reicht“ dafür ein Führerschein der Klasse B?

Vielen Dank für eure Antworten

Orakel

Moin,

Wenn, dann gilt nicht die Angabe auf dem Tacho. Die 60 km/h kommen mir komisch vor, allenfalls die alte Schwalbe gibt es mit dieser Höchstgeschwindigkeit. Welcher Typ ist denn gemeint und wie schnell darf der fahren?
Lesetipp dazu: https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/fuehrerschein-welche-zweiraeder-autofahrer-fahren-duerfen/

-Luno

Hallo!

Eine Simson darf offiziell 60km/h fahren, Kymko hört sich nach 45km/h an, wenn er von vor 2002 ist, können es auch 50km/h sein. Das steht in der Betriebserlaubnis.

Es wäre erstmal zu klären, wie schnell der Roller wirklich fährt, der Tacho geht gerne mal gewaltig falsch. Allerdings, 60km/h angezeigt, und 45km/h real, das ist etwas zu viel. (Zumal die Drosselung auf 45km/h deutlich präziser ist, als früher auf 50km/h)

Mit Klasse B darfst du 45km/h-Roller fahren, sowie die alten 50km/h-Roller.

Nebenbei brauchst du natürlich auch das passende Versicherungskennzeichen. Ich hab auch noch ne alte Möhre, und hab schon ein paar mal blind eine 45er Versicherungsbescheinigung überreicht bekommen, die Not im Büro war dann immer groß, da 50km/h draus zu machen. Ich hab dann auch schonmal einen 60km/h-Schein bekommen, weil 50er gabs nicht mehr. Heißt natürlich nicht, daß man auch so schnell fahren darf.

Nebenbei: Die Hürden für ne 125er sind mittlerweile recht gering, wenn man B hat. Einige ganz wenige Stunden, und ich meine, nicht mal ne Prüfung…

laut Fahrzeugschein: Kymco Agility 50 mit 49ccm Hubraum und 2,20 kW

Wie schnell er fährt, will ich nicht beurteilen

Es war auch nicht nach deinem Urteil gefragt, sondern wie schnell er fahren DARF.

Ein anderes Fahrzeug Agility 50 finde ich nicht, nur die angegebene Mofaversion. Wenn der Motor frisiert ist, dann ist das dein Problem. Denn

Hey,
solange in den Fahrzeugpapieren eine zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 45 Km/h nicht überschritten wird, reicht die Führerscheinklasse AM, mit B darfst Du gar kein einspuriges Fahrzeug führen.

Technisch gesehen nicht, aber da B auch AM einschließt, darf jemand mit Autoführerschein auch Roller fahren.

Nö. Mit AM darf man Fahrzeuge mit einer „durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h“ (und Hubraum/Leistungsbeschränkung) fahren. In den Papieren steht die theoretische durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit drin, aber die muss das Fahrzeug auch in der Realität einhalten.
Zugegeben, die Rennleitung moniert meistens nur, daß das Fahrzeug tatsächlich schneller fährt, und daher die Betriebserlaubnis erloschen ist.

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