Motorsportverein gründen

Hallo zusammen. Ich habe vor mit ein paar LEuten einen Stock-Car Club zu gründen. Es soll aber eine non e.V. sein. Soll nämlich etwas unkomplizierter sein wie eine e.V.! Stimmt das denn eigentlich ??

Vor allem, wo muß ich da hin und wie läuft es ab? Muß ich Anträge ausfüllen und eine Satzung machen ??

Ich steig da nicht so richtig hinter aus den Beiträgen im Netz. Ich hoffe mir kann hier einer helfen.

Danke im voraus und viele Grüße

Hallo zusammen.

Moin

Ich habe vor mit ein paar LEuten einen
Stock-Car Club zu gründen. Es soll aber eine non e.V. sein.
Soll nämlich etwas unkomplizierter sein wie eine e.V.! Stimmt
das denn eigentlich ??

Äh, du meinst einen Nicht eingetragenen Verein? Der kann auch einfach aus einer Handvoll Leute bestehen, ohne Satzung ohne alles. Ob das bei einem Motorsportclub sinnvoll ist, muss man ausprobieren.

Vor allem, wo muß ich da hin und wie läuft es ab? Muß ich
Anträge ausfüllen und eine Satzung machen ??

Einer sagt „wir gründen einen Motorsportverein“ und alle anderen sagen „Jau“, oder zumindest eine Mehrzahl. D sieht es macht schon sinn etwas festzuhalten, wie eine Abstimmung gelten sollte, wer was zu bezahlen hat, was eigentlich die Aufgabe sein soll und evtl einiges mehr. Das muss aber keinerlei Anforderungen genügen, hauptsache es gefällt. Erst beim eV muss die Satzung gewiss Anforderungen erfüllen, die aber auch nicht allzuschwer sind.

Ich steig da nicht so richtig hinter aus den Beiträgen im
Netz. Ich hoffe mir kann hier einer helfen.

Für den nichteingetragenen Verein gibts auch wenig, da der wirklich die Ausnahme ist und eigentlich keinerleifeste Regularien erfüllen muss.
Bi Motorsport solltet Ihr euch aber schon informieren, wie das ist, wenn ihr Rennen austragt oder was ihr so vorhabt, wie das mit Haftung und Verletzungen von Mitgliedern ist, denn sowas soll bei dem Sport ja vorkommen, ist ja kein Schachklub. Ob eine Versicherung auch eine mit einem nicht eV macht, ist zB. eine der großen Fragen.
Evtl lohnt sich also doch der Aufwand einen eV zu gründen (seit ihr mindestens 7 Leute?, alles andere dürfte kein Problem sein, wenn man einen fähigen Notar findet)
Gruß Susanne

Danke im voraus und viele Grüße

Hi !

Im Übrigen zu dem oben gesagten einfach mal ins Gesetz gucken. Es sind insgesamt die §§ 21 - 79 BGB, wobei es ab § 55 mit dem eV losgeht.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__21.html

Als eV könnte es möglicherweise auch noch steuerliche Vorteile geben. Dies hinge dann aber sehr stark von der Ausrichtung des Vereins ab. Hierzu sollte dann aber im Vorfeld der Gründung mit einem steuerlichen Berater Kontakt aufgenommen werden, der sich auf Vereinsrecht spezialisiert hat. Suche könnte erfolgen über den Suchservice der Bundesteuerberaterkammer:

http://www.bstbk.de

BARUL76