mp3 player musik hören in bussen verboten?

Hallo,
heute stieg ich in den bus ein wie immer, holte meinen mp3-player heraus wie immer, aber auf einmal sprach der busfahrer mich an, dass angeblich musik hören über den mp3player rechtlich verboten ist. Nun ich glaubte das natürlich nicht und fragte ihn nach dem gesetzestext. er wollte sein gesetzesbüchlein herausholen hatte es aber leider nicht dabei.
Also wie oben beschrieben ist es wirklich verboten? Und wie heißt das zuständige Gesetz für öffentliche verkehrsmittel? (bitte ggf mit rechtlichen nachweisen antworten:wink:)

danke im vorraus

Hallo,
heute stieg ich in den bus ein wie immer, holte meinen
mp3-player heraus wie immer, aber auf einmal sprach der
busfahrer mich an, dass angeblich musik hören über den
mp3player rechtlich verboten ist…

Hi,

das hat nun nix mit Recht zu tun sondern mit Hausordnung. Die ist in diesem Bereich in mir bekannten Nahverkehrsbereich eigentlich immer gleich formuliert. (Laut) Musik hören, musizieren etc. pp. ist verboten.

Da Du den Ablauf wie folgt ja selbst schilderst: 1.) eingestiegen, 2.) Mp3-Player rausgeholt, 3.) vom Busfahrer angesprochen.

Heißt Klartext, der Busfahrer konnte es wohl kaum ahnen, dass Du einen MP3 Player in der Tasche trägst, er wird also wohl Deinen MP3 Player gehört haben, wenn er diesen hört ist er allerdings definitiv zu Lut. Dann hört ihn nämlich jeder um Dich rum - was ich Deinen Mitreisenden gegenüber höchst unhöflich finde - ebenfalls und da hat der Busfahrer völlig recht, wenn er die Hausordnung durchsetzt.

Gruß

Esitviel

Hallo!

Musik hören ist erlaubt, ABER sie darf nicht zu laut sein. Sonst stört die Musik die Fahrgäste und vielleicht auch den Fahrer.
Also wenn du hörst, dann nur mit Kopfhörern und leise. 100%ig sicher bin ich mir nicht, aber ins Gefängnis bekommst du deswegen nicht. :wink:
Pack das Ding aber nicht gleich beim Einsteigen aus. Sonst ärgert sich der Fahrer.

Wenn er dich mal auffordert, den MP3-Player auszuschalten, dann mach das. Du darfst Musik zwar leise hören, aber der Fahrer hat schon genug Stress. Außerdem würde sich der Bus verspäten, wenn ihr euch ewig streiten würdet.

Also wenn du hörst, dann leise. Fordert dich der Fahrer auf, dass du das Gerät ausschalten sollst, dann mach das.
Wenn du dich daran hälst, kann dir nichts passieren. :wink:

Hallo Tobias,
leider kann ich dazu nichts sagen. Ich lebe seit 10 Jahren in Frankreich, hier gibt es eine solche Regelung nicht.
Mit freundlichen Grüssen
V.Wehler

habe mich selber mal erkundigt …siehe hier …nun der busfahrer hat recht:stuck_out_tongue:

Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft):

§ 14 Verhalten der Fahrgäste

(1) Die Fahrgäste haben sich bei der Benutzung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes und die Rücksicht auf andere Personen gebieten. Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen.

(2) Den Fahrgästen ist insbesondere untersagt,

  1. in Obussen und Kraftomnibussen sich mit dem Fahrzeugführer während der Fahrt zu unterhalten,

  2. die Türen während der Fahrt eigenmächtig zu öffnen,

  3. Sicherungseinrichtungen mißbräuchlich zu betätigen,

  4. Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen oder hinausragen zu lassen,

  5. während der Fahrt auf- oder abzuspringen,

  6. ein als besetzt bezeichnetes Fahrzeug zu betreten,

  7. ein Fahrzeug zu betreten oder zu verlassen, wenn die bevorstehende Abfahrt angekündigt ist oder die Türen geschlossen werden,

  8. in Fahrzeugen des Obusverkehrs, des Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen, in den gekennzeichneten Nichtraucherzonen von Kraftomnibussen des Gelegenheitsverkehrs (§ 24) sowie in den als „Nichtraucher“ gekennzeichneten Fahrzeugen des Taxenverkehrs (§ 26 Abs. 2) zu rauchen,

9.Tonrundfunk- oder Fernsehrundfunkempfänger sowie Tonwiedergabegeräte zu benutzen.

naja jetzt könnte man noch erwähnen ob nach der rechtlichen definition ein mp3 player ein tonwiedergabegerät ist aber ich denke schon das es eins ist

hallo
zu deiner frage die ist ganz einfach zubeantworten es verboten der gebrauch musikwiedergabegräten in obussen steht im gesetzestext BOKraft §14 verhaltn von fahrgästen. das problem von eueren mp3 playern ist ja nicht das abspielen sondern die lautstärke die leider nur nervend wenn man arbeiten muss und sich kozentrieren soll also sei einsichtig dein bussfahrer hatte recht.
beste grüsse georg

Also ganz richtig, ist das nicht was der fahrer dir da gesagt hat. es gibt eine gesetzliche regelung, die da lautet. sollten andere fahrgäste durch das hören von musik mittels eines mp3 players gestört werden, ist dies zu unterlassen. gegenseitige rücksichtnahme nennt mann das.das steht in der verfassung des öpnv.
gruß mario

9.Tonrundfunk- oder Fernsehrundfunkempfänger sowie
Tonwiedergabegeräte zu benutzen.

naja jetzt könnte man noch erwähnen ob nach der rechtlichen
definition ein mp3 player ein tonwiedergabegerät ist aber ich
denke schon das es eins ist

Viel kann man aus diesem Satz ja nicht herausnehmen… Man darf ja hören, solange es niemanden stört. Leise ja, laut nein. Sonst werden die anderen Fahrgäste belästigt und der Busfahrer kann sich nicht auf das Fahren konzentrieren. Die meisten Betriebe haben ja nichts dagegen, wenn man Musik leise und mit Kopfhörern hört. In meiner Stadt kleben in den alten Bussen noch Aufkleber mit der Aufschrift „Wenn, dann bitte leise.“ Da ist noch ein kleines Bild von einem Walkman. In der Stadt nebenan kleben in allen(auch in den neuen Bussen) große Aufkleber mit der Aufschrift „Nur, wenn leise“. Da ist ein Bild mit einem MP3-Player nebendran.

Das ist also noch aktuell.
Und wie gesagt: Wenn dir der Busfahrer etwas sagt, dann halte dich auch dran. So werden die dann auch wieder etwas lockerer, weil sie wissen, dass es noch anständige Menschen gibt. :smile:
Die sind ja die Leute, die auch von einem Ort zum anderen bringen.

Hallo Tobias,

die Benutzung von mp3-playern, walkman u.ä. in öffentlichen Verkehrsmitteln ist nicht über ein Gesetz geregelt, sondern über die Beförderungsbedingungen, die das Verkehrsunternehmen oder der verkehrsverbund erlässt.
Die Benutzung von mp3-playern ist im allgemeinen so geregelt: Benutzung zulässig, sofern andere Fahrgäste nicht belästigt werden ( Lautstärke ).

Gruß,

Eric.

das kommt darauf an wenn du in oberösterreich wohnst ist das völiger unshin ich hole selber mein ipod hraus und mache es jeden tag das gleiche.und ich sitze immer ganz vorne.

Hallo Tobias,

der Busfahrer hat völlig zu Recht gehandelt. Mal abgesehen davon, daß ich davon ausgehe, daß du die Musik so laut hattest, daß der Fahrer und die anderen Fahrgäste unfreiwillig mithören mußten - sonst hätte er sicherlich nicht so reagiert - kann ich dir auch gerne die Stelle im Gesetzestext nennen, die es dir schriftlich gibt:

http://www.verkehrsportal.de/bokraft/bokraft_14.php

§14 Abs. 2 Punkt 9

(2) Den Fahrgästen ist insbesondere untersagt,

Tonrundfunk- oder Fernsehrundfunkempfänger sowie Tonwiedergabegeräte zu benutzen.

DAnn gibt es da noch den Absatz 4 im selben §:
(4) Verletzt ein Fahrgast trotz Ermahnung die ihm obliegenden Pflichten nach den Absätzen 1 bis 3, kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden.

-))

und wenn dir das noch nicht reicht:

http://www.fachportal.nahverkehr.nrw.de/fileadmin/do…

(3.2) Pflichten der Fahrgäste

(1) Jeder Fahrgast muss sich bei der Benutzung der Betriebsanlagen und der Fahrzeuge so verhalten,

wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, seine eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen erfordern.

(2) Dabei müssen die Fahrgäste den Anweisungen des Personals Folge leisten.

Ich selber verdiene meine Brötchen im Linienbus und ärgere mich täglich genau mit diesem Thema rum. Wenn ich die Musik höre und den Fahrgast freundlich bitte, die Musik auf „Einmannlautstärke“ zu stellen und ich bekomme entweder keine Antwort, weil derjenige es erst gar nicht hört oder es kommt: waruuum - ist doch gar nicht laut?! Dann ist meine GEduld da auch sehr schnell erschöpft.

Ich habe schon von vielen Fahrgästen ein positives feedback bekommen, daß sich um dieses Thema mal ein Fahrer kümmert, weil sie sich auch ständig belästigt fühlen aber sich kaum noch einer traut, etwas zu sagen.

Also gehe bitte mal in dich und frage dich: war die Musik vielleicht zu laut??? Der Fahrer macht das nicht, weil ihm deine Nase nicht gefällt.

Ich hoffe, dir geholfen zu haben.
Gruß
redbigmouse

Natürlich ist das nicht verboten, solange du keinen ruhestörenden Lärm verursachst^^
beim nächsten mal sofort Namen / Dienstnummer geben lassen und bei der Verkehrsgesellschaft beschweren!

nein ich bin ein anständiger mensch …ich hatte es nicht zu laut nur wollte der busfahrer wahrscheinlich konversation betreiben, obwohl dies auch verboten ist während der Fahrt mit dem Busfahrer zu sprechen:wink:

Interessant…Ich dachte echt, man kann ohne weiteres Musik im Bus mit interner Ohrbeschallung hören,…
Wieder etwas dazu gelernt…dank des Wissens anderer…*lach*

Guten Tag,