MPU -Empfehlung des Gutachtens oder Empfehlung aus

Empfehlung des Gutachtens oder Empfehlung aus der 1. Beratung - Wonach soll ich mich richten?
Ich hatte im Jahr 2010 ein negatives Gutachten. In diesem Gutachten werden mir 6 Monate Abstinenz empfohlen - dies liegt auch der Verkehrsbehörde vor.

Nun habe ich eine 2. MPU in Angriff genommen und hatte bereits ein Beratungsgespräch. Darauf erhielt ich eine 2. Empfehlung. Nach dieser Empfehlung soll ich 12 Monate Abstinenz nachweisen. Dieses Gespräch fand im Vertrauen statt und die Psychologin ist zum Schweigen verpflichtet.

Die 1.Mpu sowie das Beratungsgespräch fand bei der selben MPI statt.

Frage: An welche Empfehlung soll ich mich jetzt halten. Die 1. Empfehlung, die auch bei der Verkehrsbehörde vorliegt, oder die 2. Empfehlung, von der ja eigentlich nur ich und die Psychologin (die zur Schweigepflicht verpflichtet ist) weiß ?

Hallo Otti,
das ist ohne weitere Angaben schwer zu beurteilen.
Die Beurteilungskriterien haben sich geändert - gerade in dem Zeitraum 2009/2010.
Falls in Deinem alten Gutachten nichts von ETG steht - richte Dich nach der aktuellen Empfehlung - dann wurde damals die Neuereung noch nicht berücksichtigt.
Für eine genauere Einschätzung würde ich mehr Infos benötigen…

Gruß Petra

Natürlich sind 12 Monate besser. Eine Verhaltensänderung tritt nach Pschoansicht erst nach 6 Monaten ein. Bist Du aber schon länger trocken, dann schildere das auch im Gespräch. Erzähl wie Du das erlebt hast, ob´s schwer war und wie Du es immer wieder schaffst, nichts zu trinken.
Und dann viel Erfolg.

Hallo,

Dann reichen wohl 6 Monate.

Gruß, Jörn Otten (Otti_77).

Das Gutachten ist aus dem Jahr 2010. Die neuen Beurteilungskrtiterien sind also geltend.
Es geht beim um Cannabiskonsum. Ich habe meinen Konsum bereits eingestellt, eine Abhängigkeit bestand nie.
Zur Vorgeschichte. Ich habe am Vorabend Cannabis konsumiert und nach acht Stunden Schlaf und sechs weiteren Stunden einen leichten Verkehrsunfall gehabt. Meinen Blutwerten zufolge bin ich unter Einfluss von Cannabis gefahren und ein gelegentlicher Konsum nachgewiesen.
Die Fragestellung der FSST: Kann trotz der Hinweise auf gelegentlichen Cannabiskonsum sowie der bekannten Verkehrsteilnahme unter Cannabiseinfluss ein Kraftfahrzeug der Gruppe 1 sicher geführt werden? Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass er auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von Betäubungsmitteln oder deren Nachwirkungen führen wird(Fähigkeit zum Trennen von Konsum und Verkehrsteilnahme)
Antwort der Verkehrspsychologin im Gutachten: Herr … kann zwar trotz Hinweise auf gelegentlichen Cannabiskonsum sowie der bekannten Verkehrsteilnahme unter Cannabiseinfluss ein Kraftfahrzeug der Gruppe 1 sicher führen.
Es ist aber zu erwarten, dass er auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von Betäubungsmitteln oder deren Nebenwirkungen führen wird.

das ist ohne weitere Angaben schwer zu beurteilen.
Die Beurteilungskriterien haben sich geändert - gerade in dem
Zeitraum 2009/2010.
Falls in Deinem alten Gutachten nichts von ETG steht - richte
Dich nach der aktuellen Empfehlung - dann wurde damals die
Neuereung noch nicht berücksichtigt.
Für eine genauere Einschätzung würde ich mehr Infos
benötigen…

Gruß Petra

Lieber Otti_79

zunächst einmal bitte ich zu entschuldigen, dass es mit der Beantwortung Deiner Frage nun etwas gedauert hat. Ohne genauere Kenntnis Deines konkreten Einzelfalles, Deiner individuellen Persönlichkeitsstrucktur und Deiner ganz pers.Lebenssituation, vermag ich Dir an dieser Stelle keinen Rat zu erteilen und bitte um Verständnis dafür, dass ich dafür weitere Informationen benötigen würde.
Ich stelle anheim, sich mit mir unter meiner privaten Tel.Nummer 06471 380805 in Verbindung zu setzen um den Fall detailliert mit mir am Telefon zu erörtern .

Dann solltest Du Dich nach dem Gutachten richten - gilt nur, wenn Du zur gleichen Begutachtungsstelle gehst, das Gutachten in der Verkehrsakte ist und Du erklären kannst, warum Du erst jetzt kommst ;o)