MPU ja oder nein

Hallo,

kurz zu mir bin 29 Jahre besitzte nach wie vor nur eine Prüfbescheingung fürs MOFA:

Jetzt möchte ich den AUtoschein machen allerdings liegt mir was im Magen.

2004 wurde ich mir 1,36Promille erwischt auf dem Mofa. Urteil war 3 Monate Fahrverbot und 6 Monate Sperre.

Seit dem wahr nie wieder was im Straßenverkehr mit Alkohol oder sonst was keine Punkte etc.

Mus sich nun zur MPU? w

3 Monate Fahrverbot und 6 Monate Sperre passt nicht zusammen.

Entweder es ist der Führerschein/Fahrerlaubnis entzogen worden und kann erst nach 6 Monaten bei der Verkehrsbehörde neu beantragt werden.
Und da kann dann auch eine MPU angeordnet werden bevor man ihn neu bekommt.

oder der Führerschein ist nur eingezogen worden( = Fahrverbot), man bekommt ihn aber nach den 3 Monaten automatisch zurück.

MfG
duck313

Ich habe eine 3 monatige Fahrvebot bekommen für das mofa weil ich nur diese Prüfbescgenigung hatte. Zudem ganzen noch ei ne 6 monatige Sperre für den normalen B schein.

Es gab doch gar keinen „Führerschein“, den man hätte „entziehen“ können.

Glückauf!

es geht um neuerteilung ich möchte den führerschein machen und die frage ist ob ich nun ne MPU brauche wegen der „alten“ Geschichte!?

Das wird die Führerscheinstelle individuell entscheiden, wenn Du den Führerschein beantragst. Das kann man hier nicht beantworten.

http://www.delta-kanzlei.de/rechtsgebiete/fuehrerscheinrecht.html

Oder Du wartest noch weitere 3 Jahre, so dass 15 Jahre seit dem Vergehen vergangen sind. Dann hast Du wieder eine „weiße Weste“.

Viel Glück!

Jein
drei Monate FV = auch kein Mofa
6 Monate Sperre: vorher kein Antrag auf FE

2 Like

Hi
vorgeschrieben ist die MPU ab 1,6 Prom.
Darunter ist das ins Ermessen der Behörde gestellt.
Wenn du bei den 1,36 noch gerade laufen und gut sprechen konntest… dann wäre eine MPU wahrscheinlich.

So: Antrag stellen und dann wieder melden, wenn MPU gefordert wird.

Gruß
HaWeThie

aber vorsicht: wenn eine mpu verlangt wird, läuft die verjährung dafür wieder neu, wenn man einen antrag stellt. wenn man erst die verjährung abwartet, passiert das nicht.

2 Like

also falls die behörde sagt MPU dann keinen antrag stellen und die frist abwarten sind ja nur noch 2 jahre bis dorthin??

Falls die behörde sagt keine MPU ist das dann verbindlich von denne ihrer seite aus sprich ich kann ohne mpu zum führerschein.

Nein, obwohl ein Mofa ein „Fahrrad mit Hilfsmotor“ ist, zählt es in diesem Fall als „Kraftfahrzeug“:

1,1 Promille
ist die absolute Fahruntüchtigkeit erreicht. Auch ohne weitere Auffälligkeiten Immer Straftat. Mindestens 6 Mon. Fahrerlaubnisentzug und 7 Punkte, bei Widerholungstätern hohe Geldstrafe oder Freiheitsentzug und MPU (=Idiotentest).

Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille
Ist erreicht bei einer Promillezahl ab 1,1, egal, ob Autofahrer, Motorrädern, Mopeds, Roller, oder Mofas. Ausnahme beim Fahrradfahren, hier ist die Grenze erst 1,68 Promille erreicht, ab welcher der Führerschein entzogen wird.

Glückauf!

Kleiner Nachtrag


Okay, es ist nicht überall so:

»Ab 1,6 ‰ wird die Führerscheinstelle vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis die Durchführung einer MPU anordnen. In Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Berlin geschieht das bereits ab 1,1 ‰

Glückauf!

Nee, so läuft das leider nicht!

Du stellst zunächst den Antrag und danach entscheidet die Behörde. Der Vorgang der Antragsstellung „stört“ allerdings schon die Verjährung.


@dwarswart zuvor dazu:

Glückauf!

1 Like

Es kommt auf deine Führerscheinstelle an: manche verlangen eine MPU, andere sind da großzügiger.
Frage also die betreffende Führerscheinstelle, ein Anruf genügt - und schäme dich nicht, es ist da das tägliche Brot.