Hallo ein guter freund von uns war heute bei der führerscheinstelle und wolte seinen führerschein beantragen den er vor 20jahren abgeben musste wegen alkohol am steuer ,er hat ein gutachten von seiner ärztin mit gehabt die geschrieben hat das er seid 2009 abztinent ist und das seine depresion auch alles gut ist und sie keine bedenken hat das der führerschein wieder erteilt wird ,die von der führerschein stelle sagten ihn das er eine mpu machen müsste da er alkohol krank ist ,ist das so richtig oder nicht
Wenn die Führerscheinstelle da Zweifel hat, wird sie das zur Bedingung machen können. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass da jeder Hausarzt ein entsprechendes Gutachten auf Zurufen eines seiner Patienten erstellen kann und dieses dann anerkannt wird.
Hi.
Nein, ich denke, das ist nicht korrekt. Mit welchem Recht maßt sich denn ein Mitarbeiter der FS Stelle an zu behaupten das die Person alkoholkrank ist?
Sollte der Eintrag im KBA Auszug bei neuerlicher Beantragung des Führerscheins das Bestehen einer MPU voraussetzen, so ist das nach 20 Jahren nicht mehr zu verwenden.
Zwar „verjährt“ dieser Eintrag nicht, er darf aber nicht mehr berücksichtigt werden (nach 15 Jahren)
Voraussetzung ist allerdings, das während der 20 Jahre kein neuer Schein beantragt wurde und in den ersten 5 Jahren keine Auffälligkeit im Straßenverkehr vorlag. (Selbst als Fußänger über eine rote Ampel gehen, könnte dann zum Problem werden).
Hallo,
das ist ganz einfach:
Wenn jemand seit 2009 abstinent ist, ist er immer noch alkoholkrank. Er ist dann zwar „trocken“, aber man muss sich gar nichts anmaßen, um das zu behaupten, das ist einfach Fakt, und das kannst du an verschiedenen Stellen nachlesen.
Gruß
Christa
Bedeutet das noch lange nicht, das er vor diesem Datum gesoffen hat wie ein Loch. Klar, die Vermutung liegt nahe. Könnte aber auch bedeuten, das die Ärztin gewisse Werte eben nur nach diesem Datum dokumentiert hat.
Im übrigen spielt das für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis mal keine Rolle. Im Gegenteil: Er hätte sich diese Bescheinigung schenken sollen.
Dein Argument ist natürlich völlig richtig und hat schlafende Hunde geweckt.
Genau das ist das Problem!
es war nicht irendein arzt es war die psychiaterin bei der er schon seid jahren ist
Die Behörde behauptet das doch gar nicht. Sie hat allerdings Anhaltspunkte, dass dem so sein könnte. Um das abzuklären hat sie nun gesagt, dass eine MPU erforderlich ist. Das ist die Aufgabe der Behörde, nur Leuten das Fahren zu erlauben, die geeignet sind.
das ist Unsinn, da das eine Verwarnung zur folge hat, die nirgendwo gespeichert wird.
Hier hat sich allerdings jemand ins eigene Fleisch geschnitten, Nach 15 Jahren wind die Einträge in FL gelöscht (10 Jahre Verjährung + 5 Jahre Anlauffrist) , so dass ein einfacher Antrag auf Wiedererteilung der FE dazu geführt hätte, dass die FE (evtl. nach ein paar Fahrstunden) ausgestellt worden wäre.
Klar, aber jeder weiß wohl, wie es gemeint war
Falsch. Gelöscht wird gar nichts. Der Eintrag darf lediglich nicht mehr verwendet werden. Auch gibt es im juristischen Sinn keine „Verjährung“. Die 10 Jahre sind lediglich eine „Tilgungsfrist“
Moin,
darf ich mal fragen, wer den Rat gegeben hat, einen Arztbrief mit Hinweis auf zurückliegenden Alkoholmissbrauch und Depressionen vorzuzeigen?
Ich kenne mich da nicht aus, aber wurde so nicht die Behörde „offiziell“ damit auf mögliche Eignungsmängel des Bewerbers hingewiesen?
Die Behörde hat jetzt ein halbwegs aktuelles Dokument, was Zweifel aufkommen lässt.
Wenn Zweifel an der Tauglichkeit bestehen, dann geht es halt seinen Weg (steinig und teuer).
Das könnte auch der Kumpel, Schwager, Nachbar oder sonstwas sein.
Tach!
Das zeigt einen Fehler im System: die MPU. Sie sollte genutzt werden, um die wirklich üblen Widerholungstäter auszusieben, nicht um reihenweise Bürger von der (Fahrt zur) Arbeit abzuhalten.
Ohne (natürlich kostenpflichtige) Beratung scheint auch ein normaler Mensch der einmal betrunken gefahren ist und ansonsten mäßig trinkt, die MPU nicht bestehen zu können.
Insofern dient die MPU vielleicht bei manchen als Abschreckungsinstrument, aber, wie man am hier vorliegenden fall einmal mehr sieht, sicherlich nicht als Teil eines vernünftigen verfahrens zur Wiedererlangung einer Fahrerlaubnis.
MPU und Punktesystem sind daher abzuschaffen und die Geldstrafen mindestens zu verfünffachen.
Entziehungen der Fahrerlaubnis sind seltener auszusprechen, die Fahrverbote wegen Lappalien sind weitgehend überflüssig. Sie sollten als Wahlmöglichkeit zu einer wirklich deftigen Geldstrafe existieren.
M.
Manchen deiner Argumente stimme ich zu, aber der letzte Abschnitt hat ein leicht übles „Geschmäckle“. Klingt ein wenig nach "wer Kohle hat, hat einen Freifahrtschein"
Moin,
wieso?
Der Lappen wäre ja trotzdem irgendwann weg.
Nur eben nicht mehr wegen der üblichen schwachsinnigen Kontrollen auf der Autobahn wie unrealistische Abstandsvorgaben und V-Messungen bei überflüssigen Tempolimits.
Von mir aus kann man die Strafzahlungshöhe auch gerne an die Höhe des Einkommens koppeln.
Das muss richtig weh tun.
Aber kassiert werden sollte eben auch nur dann, wenn es sinnvoll ist.
Reine Abzocke wie das Aufstellen eines 60er Limits wo 120 geboten wären und dann zu blitzen ist z.B. inakzeptabel. Dass vor den Grundschulen in meinen 3 früheren Wohngebieten mit 30er Zone niemals ein Bliutzer zu sehen war, mutet hingegen schon grotesk an.
Aber was soll´s, ich ärgere die Staatsmacht auf meine Weise: ich passe auf und lasse mich nicht blitzen.
M.
"Mit welchem Recht maßt sich denn ein Mitarbeiter der FS Stelle an zu behaupten das die Person alkoholkrank ist?"
Vielleicht deswegen:
*"…führerschein beantragen den er vor 20jahren abgeben musste wegen alkohol am steuer"
[quote=„valdez65, post:3, topic:9407983, full:true“]
*
[quote=„bmueller, post:15, topic:9407983, full:true“]
"Mit welchem Recht maßt sich denn ein Mitarbeiter der FS Stelle an zu behaupten das die Person alkoholkrank ist?"
Vielleicht deswegen:
*"…führerschein beantragen den er vor 20jahren abgeben musste wegen alkohol am steuer"
Ich habe einen Alkoholkranken im Bekanntenkreis. Diese Krankheit ist seiner Aussage nach nicht heilbar. Wer 1997 betrunken Auto gefahren ist und „seit 2009 abstinent“ ist, war demnach bis 2009 ein „nasser Alkoholiker“. Jetzt ist er dann wohl - Gott sei Dank! - ein „trockener Alkoholiker“.
Mein Bekannter übrigens auch. Er lebt abslut abstinent, auh 0,0% Bier lehnt er ab, weil er vermeiden will, irgendwie wieder den Geschmack eines (eigentlich) alkoholischen Getränks auf der Zunge zu haben. Er nennt sich selber offen einen „trockenen Alkoholiker“, nicht einen „ehemaligen Alkoholiker“.