Hallo,
mein Vater musste seinen Führerschein abgeben vor 12 Jahren (Alkohol am Steuer). MPU wurde angeordnet. Er hat diese aber nie gemacht. Da er jetzt wieder ein Fahrzeug braucht, hat er sich einen 25km/h Roller zugelegt. Meine Frage: Darf er diesen jetzt fahren?
Danke für eure Antworten.
Das kommt drauf an ob er vor 1965 geboren ist:
ramses90
Wie schon geschrieben wurde, wenn er vor dem 1.4.1965 geboren wurde, braucht er keine Prüfbescheinigung.
Wurde er später geboren, muss er diese erwerben.
Danke für eure Hilfe. Und was wäre, wenn er später geboren wäre? Müsste er dann jetzt extra die Prüfbescheinigung machen, um fahren zu dürfen, obwohl er eigentlich schon den Autoführerschein hat?
Die Fahrerlaubnis wurde ihm ja entzogen.
Insofern hat er auch keinen Nachweis, der die Prüfbescheinigung ersetzen würde.
Also: Prüfbescheinigung erwerben.
Kostet um die 150€.
Wenn er also nach 1965 geboren wäre hätte er zwei Möglichkeiten, um mit dem Roller zu fahren:
- Prüfbescheinigung machen
- MPU machen, womit er den Autoführerschein inkl. Fahrzeugklasse AM wiederbekommen würde
Stimmt das so?
Genau. …
Nein. Er darf den Führerschein dann neu machen.
Nicht zwingend.
„Neu machen“ würde im schlimmsten Fall bedeuten, die theoretische und praktische Prüfung noch einmal abzulegen.
In der Regel wird die Fahrerlaubnis nach bestandener MPU ohne erneute Prüfung erteilt.
Hier kann es aber trotzdem dazu kommen, da die theoretischen und praktischen Kenntnisse nach 12 Jahren ohne Fahrpraxis infrage gestellt werden könnten.
Gruß Crack