MPU und mögliche ausländische FE

Hallo! Ich habe eine Frage. Bei mir wurde eine harte Droge nachgewiesen. Auch wenn ich nicht am Steuer war (es war nur Drogenkonsum, daher nichts strafbares), erwarte ich trotzdem bald einen Bescheid von der Führerscheinstelle, dass ich eine Sperrfrist bekomme (wahrscheinlich ein Jahr) und dann der MPU mich unterziehen muss. Ich bin Ausländer mit dem Status von Expat hier in Deutschland, daher kann ich kurzfristig meine jetzige Deutsche FE auf eine ausländische FE (innerhalb der EU) konvertieren lasse (bevor ich sogar die Auflage von der Führerscheinstelle bekomme). Würde so die Sperrfrist noch auf einem Jahr bleiben? Und würde es mir helfen in einem Jahr die MPU umzugehen? Alternativ, kann ich in einigen Monaten Zeit die FE in meinem Land (EU) neu bekommen (mit Prüfung und alles): würde ich so in einem Jahr hier in Deutschland fahren dürfen, ohne MPU?
Danke und viele Grüsse

Hallo,

die „Fahrerlaubnis“ als Karte (früher als Papierschein) ist nur die öffentliche Beurkundung, dass man die Erlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeugs hat. Entsprechend ist die Einziehung der Karte nur der bürokratische Akt, der den Vorgang untermauert, dass einem für eine bestimmte Zeit das Führen eines Fahrzeugs in Deutschland nicht mehr gestattet ist. Diese aberkannte Recht bezieht sich laut Gesetz auch explizit auf ausländische Fahrerlaubnisse.

siehe StVG §3 ff.

Und natürlich lässt sich mit einer ausländischen Fahrerlaubnis auch keine MPU umgehen.

Grüße
Pierre

Das läuft bei einer Kontrolle ganz, ganz simpel:

Wenn ein deutscher Führerschein vorgelegt wird und man auch sonst unauffällig ist: Angenehme Weiterfahrt.

Wenn ein ausländischer Führerschein vorgelegt wird, wird man auch einen Ausweis vorzeigen.
Zwei Optionen:

  1. Ausländischer Ausweis: Wenn auch das Kennzeichen zum Wohnort passt und der Führerschein aus keinem „Schnell ohne MPU Führerschein machen“-Land kommt: Schöne Weiterfahrt.
    Führerschein aus z.B. Tschechien? - Da wird eben eine „Führerschein negativ“- Abfrage gemacht. --> Plonk, du bist aufgeflogen. Die deutsche Entscheidung samt Auflagen weist dich als jemand aus, der hier nicht fahren darf. (Straftat)
  2. Deutscher Ausweis: Man wird direkt die „Führerschein negativ“-Abfrage machen.

(Weils immer wieder vorkommt: Deutscher Wohnsitz, ausländisches Kennzeichen: Schwupps, man hat sich auch der Steuerhinterziehung strafbar gemacht.)

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