moin moin,
zunächst einmal wird die MPU Stelle deine Führerscheinstelle darüber informieren, dass eine Begutachtung gemacht wurde.
Die Führerscheinstelle bekommt aber keine Mitteilung über das Ergebnis der MPU.
Anschließend wird dich die Führerscheinstelle anschreiben un fragen, was mit deinem Führerscheinantrag geschehen soll.
Wenn das Gutachten nicht vorgelegt wird, dann wird die Führerscheinstelle deinen Antrag auf Neuerteilung ablehnen.
Alternativ kannst du deinen Antrag auf Neuerteilung selber zurück ziehen, so dass keine weiteren Kosten entstehen.
Damit ist das Thema zunächst einmal erledigt.
Für deine 2. MPU ist dann ein neuer Antrag erforderlich.
Bei der 2. MPU will der Gutachter natürlich das Ergebnis der 1. MPU wissen.
Das bedeutet, dass du es in zweierlei hinsicht schwer haben wirst.
- Welche Aussagen sind tatsächlich richtig (1. oder 2. MPU)
und 2. Warum erzählst du bei der 2. MPU etwas anderes als bei der ersten MPU.
Alles in allem ist es für Straftaten in der MPU sehr schwer, denn du musst beweisen wie du dich demnächst verhalten willst.
Ohne Führerschein ist ein Beweis immer sehr schwer, denn du kannst nicht beweisen, was du nicht machen darfst, nämlich Auto fahren.
Was die Anordnung zur MPU betrifft, glaube ich schon, dass es etwas mehr gewesen ist, als nur eine Fahrerflucht. das reicht für die MPU noch nicht aus.
Somit ist es sehr schwer, dazu dann Ratschläge zu geben.
Sinn macht sicherlich eine qualifizierte Vorbereitung für die 2. MPU.
Dazu hast du nun ca. 6 Monate Zeit.
mfg
mpu24