MPU -welches Gutachten?

Empfehlung des Gutachtens oder Empfehlung aus der 1. Beratung - Wonach soll ich mich richten?
Ich hatte im Jahr 2010 ein negatives Gutachten. In diesem Gutachten werden mir 6 Monate Abstinenz empfohlen - dies liegt auch der Verkehrsbehörde vor.

Nun habe ich eine 2. MPU in Angriff genommen und hatte bereits ein Beratungsgespräch. Darauf erhielt ich eine 2. Empfehlung. Nach dieser Empfehlung soll ich 12 Monate Abstinenz nachweisen. Dieses Gespräch fand im Vertrauen statt und die Psychologin ist zum Schweigen verpflichtet.

Die 1.Mpu sowie das Beratungsgespräch fand bei der selben MPI statt.

Frage: An welche Empfehlung soll ich mich jetzt halten. Die 1. Empfehlung, die auch bei der Verkehrsbehörde vorliegt, oder die 2. Empfehlung, von der ja eigentlich nur ich und die Psychologin (die zur Schweigepflicht verpflichtet ist) weiß ?

Hallo Otti_79,

bleibe bei Variante 1…!

Viel Erfolg,
sprudellaster

Hallo,

leider kann ich dir dazu keine Antwort geben.

Sorry!

Gruss Uwe

Bei einer MPU ist nicht alles glasklar definiert, es bleibt viel Spielraum für die Ansichten der beteiligten Personen die dann am Ende entscheiden.
Wenn eine Abstinenz gefordert wird, dann beträgt diese immer mindestens 6 Monate. Je mehr man aber nachweisen kann um so größer sind die Chancen. Begutachtet werden soll hier, das es eine Veränderung im Leben gibt, und das wird um so glaubhafter je länger diese andauert.
Ich würde also hier von 12 Monaten ausgehen.

Tut mir Leid, hier kann ich dir nicht helfen.