Empfehlung des Gutachtens oder Empfehlung aus der 1. Beratung - Wonach soll ich mich richten?
Ich hatte im Jahr 2010 ein negatives Gutachten. In diesem Gutachten werden mir 6 Monate Abstinenz empfohlen - dies liegt auch der Verkehrsbehörde vor.
Nun habe ich eine 2. MPU in Angriff genommen und hatte bereits ein Beratungsgespräch. Darauf erhielt ich eine 2. Empfehlung. Nach dieser Empfehlung soll ich 12 Monate Abstinenz nachweisen. Dieses Gespräch fand im Vertrauen statt und die Psychologin ist zum Schweigen verpflichtet.
Die 1.Mpu sowie das Beratungsgespräch fand bei der selben MPI statt.
Frage: An welche Empfehlung soll ich mich jetzt halten. Die 1. Empfehlung, die auch bei der Verkehrsbehörde vorliegt, oder die 2. Empfehlung, von der ja eigentlich nur ich und die Psychologin (die zur Schweigepflicht verpflichtet ist) weiß ?