Die MPU ist ein Standardverfahren, das „alles abdeckt“, was es so an typischen Dingen gibt, die dagegen sprechen könnten, Dir die Fahrerlaubnis zu erteilen. Dabei ist es vollkommen unerheblich, womit konkret Du Dir diese Sonderbehandlung erarbeitet hast, sondern nur, dass Du in so erheblichem Maße auffällig geworden bist, dass Du eben nicht wie jeder durchschnittliche Bürger einfach nur zur Fahrschule und zur Prüfung musst, um eine Fahrerlaubnis zu erhalten.
Und wenn Du kein Problem mit Drogen, Alkohol und Co. hast, verstehe ich nicht, warum Du Dich bzgl. Blut- und Urinprobe überhaupt anstellst. Du willst den Lappen, also tu was dafür zu tun ist. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Fahrerlaubnis, sondern die gibt es nun mal nur dann, wenn man dafür geeignet ist. Das wird bei Otto-Normalverbraucher grundsätzlich zunächst einmal vermutet. Wer allerdings oft genug massiv über die Stränge geschlagen hat, muss dies eben zunächst in geeigneter Form (Bestehen der MPU) nachweisen.
Und sollte es inzwischen doch Dinge geben, die bei entsprechenden Tests herauskommen würden, dann sollte man die tunlichst rechtzeitig genug vorher abstellen, damit einem diese dann nicht auf die Butterseite fallen können. Denn bei der MPU zählt nun mal das Bestehen insgesamt und nicht das Bestehen in Bezug auf konkrete frühere Verfehlungen. Andere Verkehrsteilnehmer möchten nicht nur vor dem ehemaligen Schwarzfahrer, sondern ebenfalls vor dem akuten Säufer/Drogenkonsumenten geschützt werden. Du musst hier und jetzt vollkommen und rundum die Eignung nachweisen, sonst wird es nichts mit dem Lappen!