hallo…
sorry…kommt ein bisschen spät, waren ausser landes…
nun, wir stellen die indikation zur durchführung einer kernspintomographie bei schwangeren grundsätzlich SEHR eng.
will heissen: wenn keine wirklich höchstdringliche frage beantwortet werden muss, würden wir eine solche untersuchung während der schwangerschaft nicht durchführen.
und das nicht, wegen der lautstärke, sondern wegen der elektromagnetischen wellen und der bislang nicht ausreichend belegten unschädlichkeit für das ungeborene.
tatsächlich untersuchen wir nur dann, wenn es sich um eine nahezu lebensbedrohliche, in jedem fall therapieentscheidende fragestellung handelt, bei der man unbedingt jetzt eine bildgebung benötigt.
ein „simpler“ bandscheibenvorfall oder gar eine vermutete knieverletzung ohne absolute operationsnotwendigkeit (beim bandscheibenvorfall wäre das zum beispiel eine lähmung) würden uns im allgemeinen nicht reichen.
eine verletzung eines meniskus oder der kreuzbänder im knie gehören nicht zu den verletzungen, die während einer so frühen schwangerschaft operiert werden müssen oder werden.
also bräuchte man auch jetzt keine antwort auf diese frage und würde nach der entbindung untersuchen und ggf. operieren.
rechtfertigende fragestellungen wären z.b. eine vermutete und möglicherweise lebensberohliche gefässveränderung im kopf der schwangeren ,der dringende verdacht auf eine tumorerkrankung oder auch der verdacht auf eine jetzt behandlungsbedürftige entzündung, die sich nicht durch eine ultraschalluntersuchung (zb im kopf) abklären lässt.
diese aufzählung erfasst lange nicht alle möglichen erkrankungen, soll nur beispielhaft für die dringlichkeit sein.
im einzelfall und in fortgeschrittener schwangerschaft (ab dem 4.ss-monat) würden wir sogar eher röntgen (zum beispiel bei einem dringend vermuteten arm- oder beinbruch, der unbedingt operiert werden müsste).
natürlich gibt es auch fragestellungen, die das ungeborene leben betreffen, die eine mrt- untersuchung rechtfertigen. das sind dann aber auch eher lebenswichtige fragestellungen.
ich möchte jedoch betonen, dass man von einer schädigung der frucht nicht unbedingt ausgeht oder ausgehen muss, wir jedoch einfach noch nicht genug über diese vergleichsweise junge untersuchungsmethode wissen, um eventuelle gefährdungen auszuschliessen oder auch einfach nur einzuschätzen.
diese fragen konnten z.b. für röntgenstrahlen über aber- zig jahre der anwendung sehr genau beantwortet werden. wir kennen wirkung und mögliche folgen und können so im einzelfall entscheiden.
ich hoffe, Sie wurden bereits entsprechend beraten.
lg,
b.