MTV Groß- und Außenhandel, Kündigungsfrist Bayern

Hallo!

Trifft es zu, dass die Kündngungsfrist innerhalb des Manteltarifvertrages Groß- und Außenhandel Bayern

4 Wochen ab 15. oder Monatsende

im Falle einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer

beträgt?

Habe nur einen Link von „rechtsrat“ aus 2006 gefunden.

Besten Dank und viele Grüße

Nein, wenn du läner als 2 Jahre da erbeitest sind es drei Monate zum Monatsende.

Hallo!

Auch für Arbeitnehmer?

Danke und Gruß!

M.

Tja, Leute, das war nun leider alles Käse.
Daher ergänze ich die richtige Lösung, falls noch jemand nach diesem thema suchen sollte:

es sind aktuell 4 Wochen zum 15. oder 30., wenn seitens des AN gekündigt wird.
Lediglich bei Kündigungen durch den AG gilt eine gestaffelte Kündigungsfrist in Abhängigkeit zur Betriebszugehörigkeit.

Weshalb antwortet man, wenn man keine Ahnung hat?

Beste Grüße,
M.