Hallo!
Trifft es zu, dass die Kündngungsfrist innerhalb des Manteltarifvertrages Groß- und Außenhandel Bayern
4 Wochen ab 15. oder Monatsende
im Falle einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer
beträgt?
Habe nur einen Link von „rechtsrat“ aus 2006 gefunden.
Besten Dank und viele Grüße