Müllentsorgung Eigentümergemeinschaft

Einer Eigentümergemeinschaft bestehend aus 5 Parteien, wovon 4 im Hause wohnen und die fünfte die 2 kleinsten Einheiten vermietet hat, stellt sich nach Neuvermietung folgendes Problem:

Das Appartement wurde neu vermietet an eine junge Frau, mit vielen Kleintieren. Sie produziert allein durch das Tierstreu soviel Mül, wie eine 6-köpfige Familie (Restmüll bzw Biomüll, ca 100l pro Woche durch Heu und Kleintierstreu) nun pochen 2 Eigentümer auf Anschaffung einer neuen Tonne, bei Umlegung auf alle Parteien. Eine Partei (4-köpfige Familie und Eigentümerin an 1/3 des gesamten Hauses) sieht aber die Umlegung in der Form nicht ein, weil es sie ja am stärksten beträfe und möchte gern eine eigene Restmüll sowie Biotonne haben. Rechnung des Entsorgers geht an den Verwalter. Was kann hier getan werden, um zur eigenen Tonne zu gelangen?

Muss es zwingend einen Mehrheitsbeschluss geben?

Hallo Nadine,

das ist mehr eine Frage des Mietrechts, ob die Hausgemeinschaft zwingend zusammen entsorgern und abrechnen muss.

Wenn die Stadt einer eigenen Bio/Restmülltonne für die Familie zustimmen würde,
müsste die Familie Ihre Tonne mit einem Schloß versehen, weil es sonst den nächsten Konflikt gibt. Ob es eine seperate Tonne gibt kannst Du bei der Stadt  „Bürgeramt“ erfragen.

Tierstreu, Katzenstreu ect. ist auf jeden Fall  „Biomüll“ und gehört nicht in die Restmülltonne!

Wenn es ein Tiermessi ist erledigt sich das Problem vieleicht bald von selber. Tiere kosten im Unterhalt ein Vermögen und dann wird die Miete nicht mehr gezahlt. Oder die Belästigung mit Gestank wird unerträglich und dann wird die Mietergemeinschaft sich zusammentun und der Mieterin kündigen.

Leider kann ich auch nicht mehr dazu beitragen

LG

Hallo!

Ich Frage wäre doch, ob man sozusagen außerhalb der Gemeinschaft als Whg-Inhaber eine eigene Tonne für den Mieter oder für sich selbst anschaffen kann.
Das wird nicht der Fall sein,weil die Tonnen nur der Grundstückseigentümer bestellen kann.
Es wäre sehr außergewöhnlich,wenn der Müllentsorger für ein Grundstück zwei Verträge macht und zwei Rechnungen schickt.
Fragen kann man ja.

Aber wie das dann in der Abrechnung wieder auseinander zu bekommen wäre…?

Also es sieht sehr nach Mehrheitsbeschluss aus, denn 1 Grundeigentümer = kann alles selbst bestimmen, mehrere Grundeigentümer müssen sich abstimmen.
Eigentlich einfach und auch einsichtig.

mfG
duck313

Hallo

Bei Vermietung muss der Vermieter eine ausreichendes Restmüllvolumen-Behältnis zur Entsorgung bereitstellen. Da müsste/sollte der Verwalter/Vermieter also schnell reagieren.
Die Kostenumlage/Kostenzuordnung (egal nach welchem Schlüssel sie denn erfolgt) ist i.d.R. sehr einfach möglich - der Bescheid ergeht an den Eigentümer/die Eigentümergemeinschaft (ggf über den Verwalter). Dort sind einzelne Behältnisse mit Größe und Tonnennummer einzeln aufgeführt.

Mietrechtlich könnte der Vermieter einseitig (ohne Einverständnis der Mieter) eine vereinbarte Umlage nur ändern, wenn der Verbrauch erfasst wird. M.E. wird das zutreffen, wenn dem Mieter zukünftig eine eigene Tonne zugeordnet wird.

Innerhalb der Eigentümergemeinschaft wäre ein Mehrheitsbeschluss erforderlich - bezüglich der Kostenverteilung/Änderung des Umlageschlüssels. Außerdem muss ja auch geklärt werden, ob ausreichend Platz für mehrere kleinere Mülltonnen, statt einer großen vorhanden ist.
http://www.fibucom.com/hausgeldabrechnung/1028-die-s…
http://dejure.org/gesetze/WEG/16.html
Wenn ein überstimmter Eigentümer meint ungerecht mit den Kosten belastet zu werden, dann bleibt im die Möglichkeit der Beschlussanfechtun (wegen Verstoß gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung).
http://www.fibucom.com/beschluesse/1136-wie-kann-ein…

Tierstreu, Katzenstreu ect. ist auf jeden Fall „Biomüll“ und gehört nicht in die Restmülltonne!
Diese Ansicht kann ziemlich teuer werden!
http://www.ihr-umweltpartner.de/Katzenstreu.html
Unbedingt beim örtlichen Entsorger erkundigen - bei allen Entsorgern mit denen ich zu tun habe (3 Landkreise) ist es verboten Tierstreu über die Biotonne zu entsorgen. Die Tonnen werden dann nicht geleert und irgendwer muss den Kram trennen oder der gesamte Inhalt der Biotonne muss als Restmüll entsorgt werden.

Wer gern eine eigene Restmülltonne möchte tut i.Ü. gut daran sich vorher über die Gebühren zu informieren. Die kleinstmögliche Restmülltonne 50L kostet bei uns ziemlich genau 1/6 der großen 240L-Restmülltonne. Je nach Gebührenstruktur könnte es durch die „persönliche Restmülltonne“ aber auch teurer statt wie erhofft günstiger werden.

Grüsse Rudi

Hey, 
Das Problem kenne ich. Ein Einpersonenhaushalt produziert mehr Müll als ein Vierpersonenhaushalt. Eine eigene Tonne für eine Wohnung parallel zu einer Gemeinschaftstonne geht nicht. Aber für jede Wohnung eine eigene Tonne geht. Oder eine große Tonne mit Abwurfzähler da zahlt der am meisten der auch viel rein tut.
Aber es muss immer von der WEG beschlossen werden da auch Kosten anfallen. Am besten bei der zuständigen Müll Behörde nach Lösungen anfragen.