Müller Milch Werbung

Ich sehe aktuell im Fernsehen immer die Müllermilch Werbung für die aromatisierte Müllermilch! Wo ein Kunde sich zehn Stück auf den Arm packt und die Hälfte oder die 12 Klasse ihm runterfällt und dann eine offensichtliche Angestellte im Markt Sie aufregt sie im Markt vor dem Kühlregal öffnet und die Flasche macht Muh! Sie rennt mit dieser Flasche weg und schreit ich habe jetzt 50.000 € gewonnen! Ich habe hier in der Community gesucht nach irgendeinen Beitrag aber es ist noch nie jemand drauf gestoßen wie weit rechtens das in der Realität aussieht! Moralisch sage ich natürlich der der die Flasche rausgenommen hat sollte auch gewinnen weil er keine Kaufabsicht ja vorgenommen! Ist das meine Frage! Rein rechtlich kann man natürlich auch das Kleingedruckte in der Vereinbarung lesen wo dann vielleicht drin stehen würde Mitarbeiter und Angestellte und arbeite im Markt sind von von der Gewinnausschüttung ausgeschlossen!

Weiß ich aber nicht aber generell wie sieht die Situation aus hat der Kunde einen Anspruch?

Oder hat die marktangestellte oder sagen wir einfach mal die die Flasche vom Boden hochgenommen hat Anspruch?

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genau!

e.c.

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Sorry hatte falsch gedrückt jetzt habe ich die Frage richtig gepostet

Es hat sich ein kleiner Fehlerteufel reingeschlichen!

hat sollte auch gewinnen weil er keine Kaufabsicht ja vorgenommen! Ist das meine!

hat sollte auch gewinnen,weil er eine Kaufabsicht, ja vorgenommen hat, dies ist meine Meinung!
Moralisches Empfinden! Das möchte ich hier noch mal klarstellen!

So sollte es heißen!

Sorry noch mal

„Ein kleiner Fehlerteufel“, wird ja immer besser.
So, wie sich dieser Einzeiler liest, war das bestimmt bei Li*l, und da gilt mEn das Gesetz des Stärkeren.

Mal sehen, ob sich @Müllermilch dazu äussert …

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Mir ist nicht ganz klar, was Du damit ausdrücken willst.

Das ist der Normalfall. Und auch ziemlich nachvollziehbar, finde ich. Man will ja mit solchen Aktionen vor allem neue Kunden werben und nicht die Mitarbeiter etwas reicher machen.

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So lange keiner der Beiden die Flasche bereits gekauft hat, hat auch keiner der Beiden irgendeinen Anspruch. Vermutlich würde der Markt in Absprache mit dem Hersteller entscheiden was passiert. Die Möglichkeiten die mir spontan einfallen:

  1. Die Flasche medienwirksam gemeinnützig verschenken.
  2. Die Flasche trotzdem an den Kunden verkaufen.
  3. Die Flasche geht zur Entsorgung an den Hersteller zurück oder wird direkt vernichtet.

Die Angestellte kann wohl froh sein wenn sie nach der Aktion nicht entlassen wird.

Der Kunde ist Besitzer der Flasche, mit dem Kauf wird er auch zum Eigentümer.
Das Fallenlassen führt meiner Meinung nach nicht zur Beendigung des Besitzes:

856 BGB
„Durch eine ihrer Natur nach vorübergehende Verhinderung in der Ausübung der Gewalt wird der Besitz nicht beendigt.“

Die Angestellte begeht nun eine verbotene Eigenmacht (BGB 858), die Flasche muss zurückgegeben werden, der Kunde darf sogar Gewalt anwenden.

Müllermilch sagt lapidar: „Sie haben gewonnen, wenn Sie eine der 5 Aktionsflaschen gefunden haben und beim Öffnen der Flasche das unüberhörbare „muuh“-Geräusch ertönt.“

Und jetzt? Nach Gewinnspiel-Bedingungen ist die Angestellte Gewinnerin. Da sie allerdings Flasche samt Deckel dem Kunden zurückgeben muss, kann sie den Anspruch nicht wahrnehmen (der Code im Deckel muss durchgegeben werden, der Deckel muss als Beweis aufbewahrt werden).

Ich denke, dass wegen des Ablaufs des Gewinnspiels die Flasche und der Gewinn untrennbar sind (der Gewinn wird durch Code und Soundmodul bereits in der Produktionsstätte dieser Flasche zugewiesen), somit gehört auch der Gewinn zum zurückzugebenden Besitz.

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Nachdem das Video auf der offiziellen Seite verlinkt ist, gehe ich davon aus dass es das richtige ist:
https://youtu.be/v5jYjbz0wlQ
Demnach wurde die Flasche tatsächlich noch gar nicht verkauft.



Könnte man das mit dem Besitz nicht bereits auf das Herausnehmen aus dem Regal bis zum Bezahlvorgang beziehen?

Ich denke, das meinte er.

Ja, so ist es.
So formuliert es die Jura-Professorin:

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Hier die Teilnahmebedingungen:

Finde das Muuh - Molkerei Müller (allesmuelleroderwas.de)

Von Besitz ist dort keine Rede. Es gewinnt, wer eine der fünf ausgelieferten Flaschen „findet“.

Für die Bestätigung des Gewinns muss man „den unbeschädigten Original-Gewinndeckel“ übergeben. Das setzt doch Besitz (zumindest des Deckels) voraus?

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So ne muhende Flasche würde ich auch gern finden. Aktuell läuft gerade wieder solch eine Aktion. :laughing:

Tja - und wer hat’s gefunden? Welche der acht Bedeutungen von „finden“ mag die Müller-Molkerei wohl im Sinn gehabt haben?

Gewinnberechtigt ist der „Finder“. Jedoch gibt der Müller einen Weg vor, wie das „Finden“ zun belegen ist. Darf man eigentlich in den Bedingungen so einen Weg vorgeben? Was wäre, wenn der „Fund“ andeweitig bewiesen werden kann, aber der zugehörige Deckel entwendet wurde?
Sind solche Gewinnspielbedingungen nach den Regelungen über AGB zu bewerten und wäre dann der Ausschluss eines anderen Beweises zulässig?

Fragen über Fragen - ich finde es echt spannend.

Fun fact: Die Unternehmensgruppe rund um den Herrn Müller besteht aus 163 Firmen mit über 8 Mrd. Euro Umsatz im Jahr 2022 und kläglichen 40 Mio. Euro Gewinn.

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Stimmt. Man müsste also ermitteln, wie das gemeint sein soll: Ist das eine bloße Beweisregel? Man beweist, die richtige Flasche „gefunden“ zu haben, durch Zurverfügungstellen und also durch einen Besitz, der dafür erforderlich ist? Oder soll es sich um echte Anspruchsvoraussetzung handeln? Und ergibt das in der Praxis überhaupt einen Unterschied?

Gute Frage. Der Werbespot vermittelt mir den Eindruck, dass der Kunde der Gewinner sein soll und nicht die Mitarbeiterin.

Das dürften die relevanten Fragen sein.

Bevor sich jemand Sorgen macht: in den Vorjahren blieben dreistellige Millionenbeträge übrig. Also mehr als reichlich, um der bettelarmen afd bzw. deren Politikern finanziell ein bisschen unter die Arme zu greifen.

Falls jemand seiner Begeisterung über die Nähe von Müller zur afd Ausdruck verleihen möchte, das sind weitere Marken der Müller-Gruppe:
Landliebe
Weihenstephan
Sachsenmilch

Darüber hinaus produziert die Gruppe Produkte für Handelsunternehmen, die unter Handelsmarken verkauft werden:
Unternehmensgruppe Theo Müller – Wikipedia

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Das Problem ist noch viel größer. Die guten Beziehungen von Müller zu den Rechten sind wohl unstreitig. Wenn man sich andere Lebensmittelhersteller ansieht, stößt man aber auf ähnliche oder andere, ebenso unerfreuliche Weltanschauungen und Praktiken. Bei Wikipedia den Artikel über Nestlé zu überfliegen, ist so amüsant wie ein knallharter Schlag ins Gesicht.

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Ich würde gerne bei diesem einen bleiben, um den es a) gerade geht und der b) in der Wahrnehmung der meisten Verbraucher so ein kleiner Mittelständler ist, der so liebenswerte Gestalten wie den Kleinen Hunger zwischendurch oder den jungen und sympathischen Boris Becker in die Werbung brachte. Nicht zu vergessen die Marken Landliebe und Weihenstephan, die vordergründig für Natur und natürliche Produkte sowie Tradition und Handwerkskunst stehen.