Ich sehe aktuell im Fernsehen immer die Müllermilch Werbung für die aromatisierte Müllermilch! Wo ein Kunde sich zehn Stück auf den Arm packt und die Hälfte oder die 12 Klasse ihm runterfällt und dann eine offensichtliche Angestellte im Markt Sie aufregt sie im Markt vor dem Kühlregal öffnet und die Flasche macht Muh! Sie rennt mit dieser Flasche weg und schreit ich habe jetzt 50.000 € gewonnen! Ich habe hier in der Community gesucht nach irgendeinen Beitrag aber es ist noch nie jemand drauf gestoßen wie weit rechtens das in der Realität aussieht! Moralisch sage ich natürlich der der die Flasche rausgenommen hat sollte auch gewinnen weil er keine Kaufabsicht ja vorgenommen! Ist das meine Frage! Rein rechtlich kann man natürlich auch das Kleingedruckte in der Vereinbarung lesen wo dann vielleicht drin stehen würde Mitarbeiter und Angestellte und arbeite im Markt sind von von der Gewinnausschüttung ausgeschlossen!
Weiß ich aber nicht aber generell wie sieht die Situation aus hat der Kunde einen Anspruch?
Oder hat die marktangestellte oder sagen wir einfach mal die die Flasche vom Boden hochgenommen hat Anspruch?