müllgebühren doppelt zahlen?

Hallo zusammen,

hab heute meine Nebenkostenabrechnung erhalten und da kommen mir jetzt ein paar Fragen auf. Und zwar übernachtet mein Freund, der einen eigenen festen Wohnsitz im selben Ort hat, seit einem Jahr ca. 5 Nächte pro Woche bei mir. Jetzt soll ich für ihn mit Müllgebühren und Hausreinigung bezahlen. Ist das rechtens? Er zahlt ja schliesslich schon für sich Müllgebühren. Muss ich trotzdem für ihn ein zweites mal zahlen?

Hallo Dani,

5 Nächte in der Woche ist viel!
Also: Laut dem Urteil BGH (Az.: VIII ZR 82/07)
http://lexetius.com/2008,109
kommt es ausdrücklich NICHT darauf an, ob jemand in der Wohnung gemeldet ist
oder nicht. Entscheidend sind alleine die tatsächlichen Verhältnisse.
Also wäre es in einem Rechtsstreit sicher unstrittig, dass du zahlen musst.
Und ich finde es auch richtig! Denn dein Freund benutzt das Treppenhaus/Flur etc,
sicher hat er keine Flügel ;–). Und ganz ohne Abfallerzeugung kann er auch nicht
so viel Zeit bei dir verbringen.
Also wenn er sich den Luxus einer (zweiten) Wohnung leistet, sollte er Dir auch den
Anteil (übrigens auch den Anteil an Wasser und Heizkosten (!), den er bei Dir
verbraucht, zahlen.
Es sei denn, das alles ist mehr oder weniger HarzIV begründet. Auch dann solltet
ihr in den sauren Apfel beißen und die Hausreinigung und den Abfall zahlen! Sonst
fragt noch jemand unerwünschter Weise nach ;–)

Es grüßt
Mary

Hallo,
die Frage betrifft nicht mein Interessengebiet. Dieses bezieht sich ausschließlich auf den Bereich der Erhebung von Müllgebühren durch die Stadt/Gemeinde mit entsprechenden Gebührenbescheiden an den Grundstückseigentümer im Rahmen des öffentlichen Rechts. Die hier gestellte Frage betrifft dagegen das (privatrechtliche)Innenverhältnis zwischen Grundstückseigentümer bzw. Vermieter und Mieter.
Tut mir leid, darauf kann ich keine Antwort geben.
Gruß
ReiWeb

hallo dani,
kann ich nicht genaus sagen, aber soweit ich weiß, ja denn bei 5 übernachtungen pro woche ist ja schon ein dauerhafter zustand vorhanden.
gruß
mahema

Hallo Dani1980,

nein das ist nicht rechtens. Nur wenn auch der Wohnsitz im Hause ist, ist dies gerechtfertigt.
An deiner Stelle würde ich mit dem Vermieter reden und ihm mitteilen, dass dein Freund einen eigenen Wohnsitz hat und daher die Nebenkosten für ihn nicht rechtens sind.
Beste Grüße
Kocki

im Mietvertrag ist (das sollte es zumindest)vereinbart nach welchem Umlageschlüssel die Kosten für Müll abzurechnen sind.Und dies ist Bindend.
Besuch können Sie empfangen so oft Sie wollen.Eine Erhöhung ginge nur wenn der Vermieter Nachweisen kann das das Ihr Bekannter/Freund 6 Wochen in folge bei Ihnen wohnt.
Gäste darf ein Mieter bis zu sechs Wochen ohne Genehmigung des Vermieters beherbergen.
Gerne prüfen wir Ihre Unterlagen auf Richtigkeit und erstellen eine Liste mit möglichen Fehlern in Ihrer Mietnebenkosten Abrechnung.
Wir führen selbst keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durch.
Bei rechtlichen Problemen übergeben wir Ihre Fälle dem mit uns kooperierenden Rechtsanwalt wenn Sie dies wünschen setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung
mehr unter www.info-nebenkosten.de