Hallo Dani,
5 Nächte in der Woche ist viel!
Also: Laut dem Urteil BGH (Az.: VIII ZR 82/07)
http://lexetius.com/2008,109
kommt es ausdrücklich NICHT darauf an, ob jemand in der Wohnung gemeldet ist
oder nicht. Entscheidend sind alleine die tatsächlichen Verhältnisse.
Also wäre es in einem Rechtsstreit sicher unstrittig, dass du zahlen musst.
Und ich finde es auch richtig! Denn dein Freund benutzt das Treppenhaus/Flur etc,
sicher hat er keine Flügel ;–). Und ganz ohne Abfallerzeugung kann er auch nicht
so viel Zeit bei dir verbringen.
Also wenn er sich den Luxus einer (zweiten) Wohnung leistet, sollte er Dir auch den
Anteil (übrigens auch den Anteil an Wasser und Heizkosten (!), den er bei Dir
verbraucht, zahlen.
Es sei denn, das alles ist mehr oder weniger HarzIV begründet. Auch dann solltet
ihr in den sauren Apfel beißen und die Hausreinigung und den Abfall zahlen! Sonst
fragt noch jemand unerwünschter Weise nach ;–)
Es grüßt
Mary