Müllgebühren leerstehende Wohnung

Hallo, gerade hat mir meine Nachbarin erzählt, dass sie für eine leerstehende Wohnung Müllgebühren zahlen muß. Sie lebt alleine in einem eigenen Zwei-Familien-Haus. Die Tochter hat bis vor einem Jahr in der oberen Wohnung gelebt, seitdem steht die Bude leer, trotzdem muss die Dame für zwei Wohnungen Müllgebühren zahlen…kennt sich da jemand aus, danke schon im Voraus.

Hallo,

Ist die Nachbarin die Eigentümerin? Wie wird der Müll bezahlt (nach Anzahl der Tonnen und/oder Anzahl der Leerungen)? Wieviele Tonnen gibt es?
Wenn die Nachbarin Eigentümerin ist und es zwei Tonnen gibt, dann eine davon abmelden - Fall erledigt.

Viel Gruß von Tara

wenn Nachbarin Mieterin ist, hat der Vermieter die Betriebskosten für leere Wohnung zu übernehmen…

wenn Nachbarin Mieterin ist, hat der Vermieter die
Betriebskosten für leere Wohnung zu übernehmen…

Das ist zu allgemein.

Der Vermieter muss die Leerstandskosten tragen, die der Sache nach für die gesamte Mietsache anfallen (zB. Versicherung, Grundsteuer). Die verbrauchs- und verursachungsbezogenen Kosten kann er jedoch den verbleibenden Mietern auferlegen (zB. Wasser - abzgl. enthaltener Grundkosten für alle Wohnungen).

Bei Müll kommt es schlicht darauf an, wie abgerechnet wird. Basieren die Bescheide auf dem Müllumfang oder der gemeldeten Personen, sind sie also verursachungsbezogen, kann dieser oder zumindest der verursachungsbezogene Anteil voll auf die verbleibenden Mieter umgelegt werden (weil der Müll ja auch von ihnen stammt).

War es nicht so, dass der Vermieter bei Leerstand und Abrechnung nach PersonenTage mindestens mit 1 Person rechnen muss?

vnA

War es nicht so, dass der Vermieter bei Leerstand und
Abrechnung nach PersonenTage mindestens mit 1 Person rechnen
muss?

Nur, wenn die Kosten nicht verursachungs-, bzw. verbrauchsbezogen sind. Dann ist das völlig richtig. Wenn die Kosten aber wie gesagt schon so anfallen, bzw. abgerechnet werden, dass der Anfall den vorhandenen Mietern zugerechnet wird (was bei zB. Müll und Wasser häufig der Fall ist), gibt es ja keinen Grund, den Vermieter mit diesen zu belasten.

Vgl. Langenberg/Zehelein, Betriebskosten- und Heizkostenrecht, 7. Aufl. 2014 F Rdn. 197:

„Bei den Kosten aus nicht erfasstem Verbrauch oder nicht erfasster Verursachung wird die Umlage mit Ansatz einer Person je leerstehendem Mietobjekt zu billigen Ergebnissen führen, weil auf diese nur die Grundkosten entfallen. Bei den Wasser- und Abwasserkosten ist, so auch der BGH, die Aufteilung nach Grund- und Verbrauchskosten denkbar. Bei den Müllgebühren kommt die alleinige Belastung der verbliebenen Mieter in Betracht, sobald der Vermieter auf den geringeren Bedarf an Müllbehältern und/oder Leerungshäufigkeit reagiert hat“

Hallo!

wer sich da auskennt, wäre die Gebührenordnung des Müllentsorgers, meist Stadt oder Landkreis.

Grundeigentümer(das sollte die Hausbesitzerin ja sein) ist Vertragspartner des Müllentsorgers. Sie bestellt die Tonnen nach Bedarf und zahlt die Gebühren dafür.

Und kann deshalb auch Tonnengröße und Anzahl jederzeit ändern.

Es kann aber je Wohnung(Wohneinheit) eine Mindestmenge geben, die man nehmen und bezahlen muss. Auch das steht in der Gebührenordnung drin.

MfG
duck313