Müllgefäße

Fettgedruckter TextHallo Forumsmitglieder, im Zusammenhang mit Aufstellung der Müllgefäße habe ich folgende Fragen: Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus und bin da schon viele Jahre Hausmeister. Wir haben 4 Papiertonnen, 2 Restmülltonnen, 1 Biotonne und 2 gelbe Container für den Plastikmüll. Angrenzend steht ein Einfamilienhaus, ca. 4 Meter entfernt, getrennt von einem ca. 2,5 Meter hohen Holzzaun, hinter dem sich ein Swimming Pool befindet. Nun fühlt sich der Nachbar, vorwiegend von dem Geruch der Biotonne, belästigt. Er verlangt, dass zumindest die Bio- und die Restmülltonnen, anderweitig aufgestellt werden. Meine Frage: Gibt es, (hier in BW) eine Vorschrift welche den Abstand der Müllgefäße, zum nächsten ( bewohnten) Haus regelt???
Frage 2: Wie hoch darf ein Schutzzaun, in diesem Fall aus Holzbrettern, sein???
Für jede " brauchbare " Antwort bedanke ich mich im Voraus recht herzlich!

Moin,

wenn mir ein Nachbar mit unsittlichen Anträgen kommt, bitte ich ihn die Rechtsvorschrift zu nennen, auf die er sein Begehr stützt.

Gruß
Ralf

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Hallo,

nicht explizit. Wie so oft, sind wir hier bei der Zumutbarkeit bzw. den Belästigungen, die zu unterlassen sind. Die Landesbauordnung BW meint dazu (§33):

(2) Wasserversorgungsanlagen, Anlagen zur Beseitigung des Abwassers und des Niederschlagswassers sowie Anlagen zur vorübergehenden Aufbewahrung von Abfällen und Reststoffen müssen betriebssicher sein. Sie sind so herzustellen und anzuordnen, dass Gefahren sowie erhebliche Nachteile oder Belästigungen, insbesondere durch Geruch oder Geräusch, nicht entstehen.

Das kann natürlich nicht heißen, dass die Dinger in 50 Meter Abstand zu errichten sind, wenn der Wind häufig ungünstig steht und der Nachbar ein empfindliches Näschen hat. Es sind halt alle Aspekte abzuwägen: Grad und Häufigkeit der Belästigung, Interessen der Mülltonneneigentümer, Brandschutz, Verfügbarkeit von geeigneten Flächen, Zugänglichkeit.

Wenn man sich die Bauordnungen bzw. das Nachbarschaftsrecht in anderen Bundesländern anschaut, dann solltet ihr mit vier Metern eigentlich schon auf der sicheren Seite sein, aber wenn der Nachbar es auf eine finale Klärung anlegt, kann er natürlich klagen.

Gruß
C:

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Laut der LBO BW 180 cm

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Hallo,
also wenn du deinem Müllpark 4 Meter von meinem Pool aufstellen würdest, würde ich auch was sagen. Sicherlich waren die Mülltonnen schon vor dem Pool da. Aber man kann sich doch einigen. Überlege mal. Du hast einen Haufen Geld für ein eigenes Haus ausgegeben und möchtest es dir in deinem eigenen Garten gemütlich machen. Egal wie. Biotonnen in 4 metern Entfernung sind da wirklich sehr störend. Warum wird denn da gleich nach Vorschriften gefragt? Hockt euch zusammen und findet eine Lösung, ihr seid doch sicher beide mündige und intelligente Menschen. Findet einen Weg, der beide zufriedenstellt, ganz ohne Vorschriften. Das machen vernünftige Menschen normalerweise.
Gruß

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Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus. Die Zahl der Plätze, die für so ein Mülltonnenrudel zur Auswahl stehen, ist bei solchen in Regel überschaubar.

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Liegt das überhaupt in der Verantwortung des Hausmeisters? Wenn er nicht einen extrem großen Handlungsspielraum hat würde ich denken dass ihm der Ort der Mülllagerung vorgegeben ist und es eher in seiner Verantwortung liegt die Beschwerde an höhere Stelle weiterzugeben.

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Ich denke, dass die Annahme berechtigt ist, dass die Tonnen auf festem Untergrund, d.h. Steinplatten, Beton, Asphalt o.ä., abgestellt sind. Sofern gleichartige Flächen nicht anderweitig auf dem Grundstück vorhanden sind, müsste eine ähnliche Fläche neu geschaffen werden.

Mal abgesehen von der in Eigentümergemeinschaften üblichen Zankereien und Befindlichkeiten (natürlich soll bzw. vor allem will kein Eigentümer optisch, olfaktorisch oder anderweitig aufgrund des neuen Standortes belästigt werden) handelt es sich dabei um eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums, die zwar nicht mehr allstimmig, aber zumindest mehrheitlich von der Eigentümergemeinschaft beschlossen werden muss. Und nicht nur das: den Spaß müsste auch jemand bezahlen und wenn der genervte Nachbar das nicht übernehmen will, würde ich dem die lange Nase zeigen.

Dieser Fall zeigt aber wieder einmal, dass es nichts gibt, was es nicht gibt. Zu unserem Gemeinschaftseigentum gehört eine Grünfläche, die von den Eigentümern im Grunde nicht genutzt, aber immerhin gepflegt wurde (also vom Hausmeister). Interessanterweise stellten wir fest, dass diese Fläche aber immer wieder von Bewohnern der umliegenden Häuser für private Feiern genutzt wurde. Denen waren die Eigentumsverhältnisse durchaus bekannt und dennoch hat nie mal jemand gefragt, ob wir damit ein Thema haben.

Zum Gemeinschaftseigentum gehören auch vier Stellplätze, die deutlich als unser Eigentum gekennzeichnet waren. Und dennoch parkten immer wieder Anwohner der umliegenden Häuser auf diesen Parkplätzen.

Als wir dann die Parkplätze mit Sperrbügeln und die Grünfläche mit einem abschließbaren Törchen versehen wurden, erreichte uns ein seitenlanger Brief mit dem Inhalt, wie frech und unnachbarschaftlich es denn wohl sei, Dritte (also die Autoren des Briefes) von der Nutzung unseres Eigentums auszuschließen. :man_shrugging:

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Schon recht frech. Zumindest hätte ich mal gefragt, ob das jemanden stört und im gleichen Atemzug zum Fest eingeladen.

Das wäre bei mir ( Hausmeister) nicht passiert. Wir haben ähnliche Verhältnisse die von " Nachbarn " ähnlich gerne benutzt werden sollten. Dieses habe ich sogleich und endgültig " abgestellt "!
loewe41