Mülltonnen auf Privatgrundstück oder nicht?

Hallo,

ich habe leider ein Problem und hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Wir wohnen seit zwei Jahren in einem Reihenmittelhaus. Kurz zur Wohnsituation: Unsere Reihe kommt zuerst und hat einen 3 Meter breiten Zuweg. Vor der Häuserreihe ist ein unbebautes Grundstück. Hinter der Häuserreihe schließt sich gleich die nächste Reihenhausreihe an (mit jeweils 5 Häusern). Die Reihe hinter unserem Haus hat nur einen 1 Meter breiten Zuweg. Sprich zwischen der Haustür der Nachbarn und unserem Gartentor ist 1 Meter Platz. Ich hoffe ich konnte die Situation so gut beschreiben, dass man sich das Ganze in etwa vorstellen kann.

Im letzten Jahr haben wir uns nun ein Gartenhaus angeschafft und mussten dieses laut Kaufvertrag so hinstellen, dass es NICHT vor des Nachbars Küchenfenster, sondern vor dessen Haustür steht (zur Info: Garten ist ca. 10mx5,50m). Das Haus steht nun also mit knapp 1 1/2 Meter Abstand zum Gartenzaun vor Nachbars Haustür. Hinter dem Gartenhaus haben wir, so wie alle anderen Nachbarn in unserer Reihe auch, unsere Mülltonnen abgestellt. Seitdem wir dort unsere Mülltonnen hingestellt haben, haben die Nachbarn von Gegenüber, die ihre Mülltonnen vorher in ihrer Garage stehen hatten (die Garage schließt sich direkt hinten an das Grundstück der Nachbarn an), plötzlich ihre Mülltonnen auch wieder vor der Tür aufgestellt. Der ohnehin schmale Weg (ich erinnere: 1 Meter) ist damit nun noch schmäler geworden und wir kommen mit unseren Mülltonnen kaum noch vorbei. Und seit wir vor 3 Monaten Nachwuchs bekommen haben stellen wir auch unseren Kinderwagen im Gartenhaus unter, weil im Haus selbst dafür kein Platz ist.
Heute wollte ich nach dem Spazierengehen wieder mit dem Kinderwagen durch die „Hintertür“ rein als ich von der Nachbarin angesprochen wurde. Es sei ja so eng hier, sagte sie. Ich habe ihr zugestimmt, in der Hoffnung, dass sie einsehen würde, dass ihre Mülltonnen auf dem schmalen Weg nichts zu suchen haben. Allerdings hat sie den Spieß umgedreht und gesagt, dass der schmale Weg (für den die insgesamt 10 Parteien alle das gleiche Wegerecht laut Kaufvertrag haben) nur für Fahrräder gedacht sei und nicht für Mülltonnen oder Kinderwagen. Und dass das für die Häuser der zweiten Reihe, an denen die Mülltonnen vorbei gefahren werden, ja Ruhestörung sei und man rechtlich dagegen angehen könnte.

Ich habe nur erwidert, dass man doch dafür Sorge tragen muss, dass die Mülltonnen auf dem Privatgrundstück abgestellt werden und der Weg vor den Häusern ist kein Privatgrundstück sondern gehört der Gemeinschaft. Der Weg vor unserem Haus gehört den 5 Parteien unserer Reihe und der Weg hinter dem Haus gehört den 10 Parteien die ihn nutzen. So steht es im Kaufvertrag.

Sie hat in dem Moment sogar zugegeben, dass sie ihre eigenen Mülltonnen sofort wegfahren würde wenn wir unsere wieder vor unser Haus stellen würden.

Jetzt meine Frage, wer ist im Recht? Die Nachbarin, die sagt, dass der Weg nicht für den Transport von Mülltonnen zugelassen ist oder ich, die sagt, dass sie ihre Mülltonnen genau so auf dem Privatgrundstück (also nicht vor unserem Gartentor) abzustellen hat wie wir auch?
Dass der einzige Ort, an dem wir die Mülltonnen abstellen können, bei ihr vor der Tür ist, dafür kann ich doch nichts. Und dass der Architekt den Zuweg vor dem Haus der Nachbarin so schmal berechnet hat, dafür kann ich doch auch nichts…

Ich habe mich im Netz schon dummelig gesucht, aber leider nichts Passendes gefunden und hoffe daher, dass mir trotz des ewig langen Textes jemand hier helfen kann. Ich danke schon ganz herzlich im Voraus. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung, aber ich hoffe ich habe alles ausgiebig genug geschildert.
Beste Grüße

Hallo!

Möglicherweise geht meine Antwort an der eigentlichen Fragestellung vorbei, aber vielleicht stellt sie auch einen Denkanstoß in korrekter Richtung dar:

Ich meine mich zu erinnern, dass im allgemeinen Verkehrsrecht die Regel gilt, dass man beim Parken immer einen Durchgang von 80 cm Breite frei lassen muss, damit Kinderwagen passieren können, ohne auf die Straße ausweichen zu müssen. Und unter Anderem um Kinderwagen geht es bei Dir doch auch. Wenn also der Weg selbst nur einen Meter breit ist und durch die Mülltonnen Deiner Nachbarn (auf ein Maß unter 0,8m) eingeengt wird, sehe ich da einen Ansatzpunkt. Denn auch dieser Weg schein mir nach Deiner Beschreibung ein „normaler“, öfffentlicher Verkehrsweg zu sein, wenn auch in Privatbesitz.

Vielleicht hilft’s.

MfG

Hi,

Jetzt meine Frage, wer ist im Recht?

Klartext gesprochen: das interessiert keine Sau. Bedenke, daß ihr mit diesen Nachbarn wahrscheinlich noch sehr lange auskommen müßt.
Was Du hier beschreibst, ist ein klassischer Anfang für einen wunderschönen Nachbarschaftsstreit nach dem Muster „Maschendrahtzaun“.
Gerichte halten sich so weit wie möglich aus Nachbarschaftsstreitereien 'raus. Und selbst wenn ihr diesen Streit gewinnen solltet, den Nachbarn wird schon etwas anderes einfallen, mit dem sie Euch das Leben schwer machen können…

Dass der einzige Ort, an dem wir die Mülltonnen abstellen
können, bei ihr vor der Tür ist,

Wirklich? Es gibt keine andere Möglichkeit die Tonnen ohne Störung der Nachbarn abzustellen?
Sorry, aber das kann ich nicht glauben. Nach Deiner Beschreibung ist der Garten 10m tief und 5,50m breit. Auf diesen 55m² gibt es keine andere Möglichkeit?
Ist es nicht eher so, daß es keine andere Möglichkeit gibt, die für Euch so komfortabel ist wie die Aktuelle?
Versetze Dich mal in die Lage der Nachbarn: wie würdest Du es empfinden, wenn in 1,5m Entfernung zu Eurer Haustür stinkende Mülltonnen stehen?

Und dass der Architekt den Zuweg vor dem Haus der Nachbarin so
schmal berechnet hat, dafür kann ich doch auch nichts…

Ihr habt das Haus aber gekauft und wußtet sicher um den schmalen Weg, oder?

…ewig langen Textes jemand hier helfen kann.

Wenn ihr in Eurem Haus auf Dauer glücklich werden wollt, dann bemüht Euch um ein entspanntes Verhältnis zu den Nachbarn. Eine andere Hilfe kann man Euch kaum bieten.

Gruß Stefan

Hi und erstmal vielen Dank für die Antwort.

Also eigentlich war es die Nachbarin, die angedroht hat rechtlichte Schritte wegen der „Ruhestörung“ die das Fahren der Mülltonnen auf besagtem Weg verursachen würde… Ich wollte einfach nur wissen, ob sie damit Recht hat und evtl. etwas erwirken könnte oder ob sie damit nicht weit kommen würde. Ich selbst würde am liebsten alles so lassen wie es ist. Es ist zwar eng, aber ich will, wie Sie schon sagen, keinen Streit mit den Nachbarn weil wir vorhaben hier noch ein Weilchen zu wohnen.

Sicherlich könnten wir die Mülltonnen auf unsere Terrasse stellen, aber mal ganz ehrlich, wer macht das? Wie bereits gesagt, ALLE Parteien in unserer Reihe haben die Mülltonnen an exakt dem gleichen Platz abgestellt. Und dass der Weg dort hinten so schmal ist, das wussten wir natürlich von Anfang an. Uns stört das ja auch weit weniger als die Nachbarn. Ich wollte mit dem „dafür kann ich nichts“ nicht sagen, dass ich das nicht wusste und das nun total blöd finde. Es war lediglich eine Feststellung.

Ich HOFFE ja, dass das Verhältnis dadurch nicht getrübt wird und ich hätte auch NIE etwas gesagt über die Mülltonnen, die direkt vor unserer Gartentür stehen und uns das rein und raus fahren, sowohl mit Mülltonnen als auch mit Kinderwagen erheblich erschweren. Ich wolle nur sicher gehen, dass die Nachbarin nichts in der Hand hat, denn wen dem so gewesen wäre, dann hätten wir die Mülltonnen wohl oder übel vor unser Haus stellen müssen. Aber auf einer Rechtsseite habe ich gelesen, dass auf Gemeinschaftsgrundstück NICHTS abgestellt werden darf. Also auch keine Mülltonnen, sprich eigentlich ist die Nachbarin im Unrecht. Aber das werde ich der Nachbarin nicht sagen, weil ich das Verhältnis nicht strapazieren möchte. Wir werden alles so lassen wie es ist und hoffen, dass sie sich damit abfinden. Die anderen Parteien in deren Reihe können das ja auch und haben ihre Mülltonnen auch auf Privatgrund abgestellt. Nur unsere direkten Nachbarn stellen sich leider quer :frowning:

Vielen Dank und liebe Grüße
Nina

VIelen Dank! Sollte dem Gespräch wirklich noch etwas folgen, dann habe ich da zumindest noch einen Anhaltspunkt. Aber wahrscheinlich wird die Nachbarin dann sagen, dass ich den Kinderwagen auch genau so gut im Haus lagern könnte… Hmpf… :frowning:

Besten Dank und viele Grüße

Hallo,
nach der Schilderung würde ich sagen: du bist im Recht. Es gibt kein Gesetz, das es verbietet, Mülltonnen oder Kinderwagen auf einem Gemeinschaftsweg zu transportieren, Und wenn doch so wäre, dürfte auch die Nachbarin ihre Mülltonnen dort nicht langrollen!

Allerdings teile ich die Bedenken meines einen Vorschreibers hinsichtlich des evtl. vergifteten Nachbarschaftsklimas - vielleicht findet sich für dich doch noch eine andere Möglichkeit, z.B. deine Mülltonnen wieder so aufzustellen wie früher oder irgendwie etwas anders, so dass sie nicht direkt vor der Haustür der besagten Nachbarin stehen, evtl. hilft auch ein Sichtschutz?

LG Beatrix

Hi,

m.E. ist es in der Tat so, dass auf solch gemeinschaftlichen Zuwegungen nichts ohne Zustimmung aller Miteigentümer abgestellt werden darf.

Es gibt keine Regelung die einen Transport von Mülltonnen auf einem Weg untersagt, schon gar nicht wenn der Weg im Miteigentum steht. Das nächste mal kommen Nachbar und wollen unterbinden dass der Kinderwagen darüber geschoben wird. Anders sieht es aus, wenn man sein schweres Motorrad über den Gehweg zum Garten hin und her bewegt (kann Schäden verursachen).

So wie ich das sehe, dienen die Mülltonnen auf dem Weg nur dem Zweck
Euch das Leben zu erschwere. Das sagt die Nachbarin ja indirekt durch dieses wenn Ihr das tut, dann mache ich das auch wieder weg…

Und Auslöser soll die Geräuschkulisse der Tonnen beim vorbeifahren sein? Hilft es evtl. feste „Fahrzeiten“ zu vereinbaren? Ich hoffe nicht, dass Ihr immer um 23.00 Uhr merkt dass am nächsten Tag ja die Abfuhr kommt und dann erst die Tonnen vor bringt. Das würde mich auch nerven.

Habt Ihr real getrenntes Wohneigentum, oder handelt es sich um Teileigentum gem. WeG? Hier könnte man ja mal alle Eigentümer an einen Tisch bringen um so eine Regelung zu bewirken. Es sind ja wahrscheinlich noch andere von den Tonnen auf dem Weg betroffen.

Und zu guter letzt, ein gutes Verhältnis zum Nachbarn kann viel wert sein, aber hier ist es das gegenüberliegende Haus… — ich komme gut damit zurecht, mit meinem Gegenüber ein nicht so tolles Verhältnis zu haben. Anders ist es mit den direkten Wandnachbarn,… denen kann man kaum aus dem Weg gehen.

Viele Grüße und viel Erfolg bei der Problembewältigung…