Hallo,
ich habe leider ein Problem und hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Wir wohnen seit zwei Jahren in einem Reihenmittelhaus. Kurz zur Wohnsituation: Unsere Reihe kommt zuerst und hat einen 3 Meter breiten Zuweg. Vor der Häuserreihe ist ein unbebautes Grundstück. Hinter der Häuserreihe schließt sich gleich die nächste Reihenhausreihe an (mit jeweils 5 Häusern). Die Reihe hinter unserem Haus hat nur einen 1 Meter breiten Zuweg. Sprich zwischen der Haustür der Nachbarn und unserem Gartentor ist 1 Meter Platz. Ich hoffe ich konnte die Situation so gut beschreiben, dass man sich das Ganze in etwa vorstellen kann.
Im letzten Jahr haben wir uns nun ein Gartenhaus angeschafft und mussten dieses laut Kaufvertrag so hinstellen, dass es NICHT vor des Nachbars Küchenfenster, sondern vor dessen Haustür steht (zur Info: Garten ist ca. 10mx5,50m). Das Haus steht nun also mit knapp 1 1/2 Meter Abstand zum Gartenzaun vor Nachbars Haustür. Hinter dem Gartenhaus haben wir, so wie alle anderen Nachbarn in unserer Reihe auch, unsere Mülltonnen abgestellt. Seitdem wir dort unsere Mülltonnen hingestellt haben, haben die Nachbarn von Gegenüber, die ihre Mülltonnen vorher in ihrer Garage stehen hatten (die Garage schließt sich direkt hinten an das Grundstück der Nachbarn an), plötzlich ihre Mülltonnen auch wieder vor der Tür aufgestellt. Der ohnehin schmale Weg (ich erinnere: 1 Meter) ist damit nun noch schmäler geworden und wir kommen mit unseren Mülltonnen kaum noch vorbei. Und seit wir vor 3 Monaten Nachwuchs bekommen haben stellen wir auch unseren Kinderwagen im Gartenhaus unter, weil im Haus selbst dafür kein Platz ist.
Heute wollte ich nach dem Spazierengehen wieder mit dem Kinderwagen durch die „Hintertür“ rein als ich von der Nachbarin angesprochen wurde. Es sei ja so eng hier, sagte sie. Ich habe ihr zugestimmt, in der Hoffnung, dass sie einsehen würde, dass ihre Mülltonnen auf dem schmalen Weg nichts zu suchen haben. Allerdings hat sie den Spieß umgedreht und gesagt, dass der schmale Weg (für den die insgesamt 10 Parteien alle das gleiche Wegerecht laut Kaufvertrag haben) nur für Fahrräder gedacht sei und nicht für Mülltonnen oder Kinderwagen. Und dass das für die Häuser der zweiten Reihe, an denen die Mülltonnen vorbei gefahren werden, ja Ruhestörung sei und man rechtlich dagegen angehen könnte.
Ich habe nur erwidert, dass man doch dafür Sorge tragen muss, dass die Mülltonnen auf dem Privatgrundstück abgestellt werden und der Weg vor den Häusern ist kein Privatgrundstück sondern gehört der Gemeinschaft. Der Weg vor unserem Haus gehört den 5 Parteien unserer Reihe und der Weg hinter dem Haus gehört den 10 Parteien die ihn nutzen. So steht es im Kaufvertrag.
Sie hat in dem Moment sogar zugegeben, dass sie ihre eigenen Mülltonnen sofort wegfahren würde wenn wir unsere wieder vor unser Haus stellen würden.
Jetzt meine Frage, wer ist im Recht? Die Nachbarin, die sagt, dass der Weg nicht für den Transport von Mülltonnen zugelassen ist oder ich, die sagt, dass sie ihre Mülltonnen genau so auf dem Privatgrundstück (also nicht vor unserem Gartentor) abzustellen hat wie wir auch?
Dass der einzige Ort, an dem wir die Mülltonnen abstellen können, bei ihr vor der Tür ist, dafür kann ich doch nichts. Und dass der Architekt den Zuweg vor dem Haus der Nachbarin so schmal berechnet hat, dafür kann ich doch auch nichts…
Ich habe mich im Netz schon dummelig gesucht, aber leider nichts Passendes gefunden und hoffe daher, dass mir trotz des ewig langen Textes jemand hier helfen kann. Ich danke schon ganz herzlich im Voraus. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung, aber ich hoffe ich habe alles ausgiebig genug geschildert.
Beste Grüße