Hallo ich komm direckt zu Sache.
Mein Arbeitgeber hat mir am 1.2.2015 mündlich mitgeteilt das ich zum 28.2.2015 gekündigt werden soll. Ich warte jetzt schon die ganze Zeit auf eine schriftliche Mitteilung da eine mündliche Kündigung ja nicht rechtskräftig ist , soweit ich das weiß.Das ist auch schon meine erste Frage. Lieg ich damit soweit richtig?
Ich habe bereits im Internet etwas recherchiert und bin auf ein Gerichtsurteil gestoßen das besagt das eine Kündigungsschutzklage auch bei einer mündlichen Kündigung erfolgen muss. Innerhalb einer Frist von 6 Monaten. Ich hab also noch reichlich Zeit.Das ist auch schon meine zweite Frage. Lieg ich damit auch wieder richtig?
Wenn ich jetzt meinen Arbeitgeber darauf hinweisen möchte das er mir doch bitte eine Ordentliche schriftliche Kündigung schreiben möchte und die Kündigungsfrist einhalten soll, müsste die Kündigungsfrist doch erst dann beginnen wenn ich das Schreiben erhalte richtig? D. h. wieder 4 Wochen Frist einhalten und somit darf er mir erst zum 31.03.2015 am ende eines Monats Kündigen richtig?
Sagen wir mein Arbeitgeber ist nicht wirklich glücklich darüber das er mich jetzt noch 1 Monat bezahlen muss und will somit eine fristlose Kündigung durchbringen. Ich war auch 3 Tag krankgeschrieben weil ich einfach keine Lust hatte „was mein Arbeitgeber natürlich nicht weiß“. Kann er die fristlose Kündigung durchsetzen indem er den Grund angibt das ich einfach zu häufig krank war oder einfach andere Gründe angeben, die sind ja kreativ bei solchen Sachen.
Jetzt bräuchte ich einfach mal eure Meinung.
Da ich ja wusste das mein jetziger Arbeitgeber mich kündigen möchte habe ich natürlich schon ein paar Bewerbungen geschrieben und hatte auch 2 Vorstellungsgespräche. Ich bin sehr zuversichtlich das ich am 1.4. eine neue Arbeit stelle habe und da auch Anfangen kann zu Arbeiten. Nur fehlt mir jetzt natürlich 1 Monat Geld/Lohn um Miete, Auto und Rechnungen zu zahlen. Sollte ich meinen jetzigen Arbeitgeber den Vorschlag unterbreiten einen Aufhebungsvertrag aufzusetzen und im gegenseitigen Einverständnis zu Kündigen oder sollte ich eine Kündigungsschutzklage in Erwähnung ziehen, was natürlich mit mehr Stress verbunden ist. Andererseits was sagt die Agentur für Arbeit dazu wenn man mit einen Aufhebungsvertrag um die Ecke kommt. Droht mir eine Sperre des Arbeitslosengeldes? Ich bräuchte diesen Puffer von 1 Monat um meine Rechnungen zu bezahlen da ich leider keine Rücklagen habe.
Vielen Dank schonmal für die Hilfe