Mündlich gekündigt was tun?

Hallo ich komm direckt zu Sache.
Mein Arbeitgeber hat mir am 1.2.2015 mündlich mitgeteilt das ich zum 28.2.2015 gekündigt werden soll. Ich warte jetzt schon die ganze Zeit auf eine schriftliche Mitteilung da eine mündliche Kündigung ja nicht rechtskräftig ist , soweit ich das weiß.Das ist auch schon meine erste Frage. Lieg ich damit soweit richtig?

Ich habe bereits im Internet etwas recherchiert und bin auf ein Gerichtsurteil gestoßen das besagt das eine Kündigungsschutzklage auch bei einer mündlichen Kündigung erfolgen muss. Innerhalb einer Frist von 6 Monaten. Ich hab also noch reichlich Zeit.Das ist auch schon meine zweite Frage. Lieg ich damit auch wieder richtig?

Wenn ich jetzt meinen Arbeitgeber darauf hinweisen möchte das er mir doch bitte eine Ordentliche schriftliche Kündigung schreiben möchte und die Kündigungsfrist einhalten soll, müsste die Kündigungsfrist doch erst dann beginnen wenn ich das Schreiben erhalte richtig? D. h. wieder 4 Wochen Frist einhalten und somit darf er mir erst zum 31.03.2015 am ende eines Monats Kündigen richtig?

 
Sagen wir mein Arbeitgeber ist nicht wirklich glücklich darüber das er mich jetzt noch 1 Monat bezahlen muss und will somit eine fristlose Kündigung durchbringen. Ich war auch 3 Tag krankgeschrieben weil ich einfach keine Lust hatte „was mein Arbeitgeber natürlich nicht weiß“. Kann er die fristlose Kündigung durchsetzen indem er den Grund angibt das ich einfach zu häufig krank war oder einfach andere Gründe angeben, die sind ja kreativ bei solchen Sachen.

 
Jetzt bräuchte ich einfach mal eure Meinung.
Da ich ja wusste das mein jetziger Arbeitgeber mich kündigen möchte habe ich natürlich schon ein paar Bewerbungen geschrieben und hatte auch 2 Vorstellungsgespräche. Ich bin sehr zuversichtlich das ich am 1.4. eine neue Arbeit stelle habe und da auch Anfangen kann zu Arbeiten. Nur fehlt mir jetzt natürlich 1 Monat Geld/Lohn um Miete, Auto und Rechnungen zu zahlen. Sollte ich meinen jetzigen Arbeitgeber den Vorschlag unterbreiten einen Aufhebungsvertrag aufzusetzen und im gegenseitigen Einverständnis zu Kündigen oder sollte ich eine Kündigungsschutzklage in Erwähnung ziehen, was natürlich mit mehr Stress verbunden ist. Andererseits was sagt die Agentur für Arbeit dazu wenn man mit einen Aufhebungsvertrag um die Ecke kommt. Droht mir eine Sperre des Arbeitslosengeldes? Ich bräuchte diesen Puffer von 1 Monat um meine Rechnungen zu bezahlen da ich leider keine Rücklagen habe. 

Vielen Dank schonmal für die Hilfe :smile:

Hallo ich komm direckt zu Sache.
Mein Arbeitgeber hat mir am 1.2.2015 mündlich mitgeteilt das
ich zum 28.2.2015 gekündigt werden soll. Ich warte jetzt schon
die ganze Zeit auf eine schriftliche Mitteilung da eine
mündliche Kündigung ja nicht rechtskräftig ist , soweit ich
das weiß.Das ist auch schon meine erste Frage. Lieg ich damit
soweit richtig?

Nur mal hierzu:
http://dejure.org/gesetze/BGB/623.html
Wenn der Arbeitgeber das nicht weiß oder beachtet ist das sein Pech, wenn man also nicht wegwill einfach am Montag wie üblich zur Arbeit gehen und dem Chef sagen: „Hä? Kündigung? Nicht daß ich wüßte…“

Danke für die schnelle Antwort… könntest du dir ausmalen was infolgedessen passieren wird?

Der Chef dürfte sich mit einiger Wahrscheinlichkeit selber in den Hintern beißen, weil er diesen Paragraphen nicht bedacht hat. Aber da der Mitarbeiter nicht für dessen Blödheit haftbar ist muß er sich damit abfinden, daß er den Menschen mindestens noch einen weiteren Monat an der Backe hat. Man kann ihn, bei einer entsprechenden Bemerkung, höflich auf den zitierten BGB-Paragraphen hinweisen und bei einer dann eventuell erfolgenden schriftlichen Kündigung die gegebenen Maßnahmen treffen.

Hallo!

Man kann ihn, bei
einer entsprechenden Bemerkung, höflich auf den zitierten
BGB-Paragraphen hinweisen…

Es gibt nun mal zwingend das Formerfordernis bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. Als Arbeitnehmer weist man den Chef diesbezüglich auf gar nichts hin und lässt die Zeit einfach ins Land gehen. Die Kündigungsfrist läuft erst ab Zugang einer schriftlichen Kündigung. Dabei lehrt die Erfahrung, dass manche Arbeitgeber außerstande sind, eine Kündigung zu Papier zu bringen. Da hat niemand oder irgendwer ohne bekannte Vertretungsvollmacht unterschrieben, es gibt kein Datum oder man muss raten, ob der Verfasser womöglich ein Zeitschriftenabo kündigt…

Wer so gar keine Ahnung hat und trotzdem Mitarbeiter beschäftigt, muss die Lektion eben auf diese Weise verabreicht bekommen - spätestens beim Gütetermin am Arbeitsgericht.

Gruß
Wolfgang

Daher schrieb ich ja „kann“, wenn man höflich sein möchte. Aber natürlich hat sich der Arbeitgeber letztlich um seinen Kram selbst zu kümmern.

„Sowohl eine ordentliche Kündigung als auch eine außerordentliche Kündigung sowohl durch einen Arbeitnehmer als auch durch einen Arbeitgeber, muss gemäß § 623 BGB der gesetzlichen Schriftform entsprechen, dass heißt sie muss insbesondere eine handschriftliche Unterschrift des Erklärenden aufweisen. Eine mündliche Kündigung, eine Kündigung per E-Mail oder per Fax oder das Einreichen einer Kopie des Kündigungsschreibens reichen für die gesetzliche Schriftform nach § 623 BGB nicht aus.“ Quelle: http://www.kanzlei-fritschi.de/arbeitsrecht/k%C3%BCn…Solange du nichts Schriftliches (also mit Originalunterschrift) in der Hand hast, brauchst du keine Bedenken haben. Die Kündigungsfrist gilt erst dann, wenn schriftlich erhalten.