Mündliche Abmahnung wegen vergessenen B.A.D. Termin

Ist eine mündliche Abmahnung nötig, wenn man einen B.A.D. (Arbeitsmedizinvorsorge)Termin vergessen hat? Ist mir heute passiert … um 9 hatte ich den Termin und um 11 Ist es mir eingefallen. Ist wirklich eine mündliche Abmahnung nötig?

Dazu müsste man Deine betriebliche Vorgeschichte kennen.

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Die Frage ist eher, ob sie möglich/zulässig ist. Denn der Abmahnende hielt sie offensichtlich für nötig.

Ich arbeite seit 12 Jahren für die US Streitkräfte.
Ich habe zum 1.ten September in eine neue Einheit gewechselt.
Es ist eine Untersuchung für ein Büro Arbeitsplatz. Also Sehtest.
Ich habe mir noch etwas zu Schulden kommen lassen. Nie zu spät. Nie krank etc. Bis jetzt immer tippi toppt Arbeitszeugnisse

Hallo Umnb,

bist Du Zivilangestellter oder Soldat?

Ich vermute mal ersteres: Welches Recht gilt den für Euch? Deutsches oder amerikanisches (Zivil-)Arbeitsrecht? Oder existiert noch ein extra Arbeitsrecht für Zivilangestellte des US-Militärs?

Dein,
Ebenezer

Meinst du „nötig“ oder meinst du „berechtigt“?

Notwendig ist sie, wenn eine Dienstanweisung den Vorgesetzten entsprechend auffordert. Dann muss der Vorgesetzte der Anweisung Folge leisten.

Notwendig ist sie ferner, wenn der Arbeitgeber jemanden loswerden will und es bislang keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung gab, denn eine Abmahnung droht mit Konsequenzen für das Fortbestehen des Vertrages im Wiederholungsfall.

Eine mündliche Abmahnung ist nicht empfehlenswert, da sie meist nicht beweisbar ist.

War es überhaupt eine Abmahnung? Eine Abmahnung im Sinne des deutschen Arbeitsrechts besteht aus drei Teilen, die enthalten sein müssen:

  • Beschreibung dessen, was vorgefallen ist. („Sie unterließen die Bedienung des Zeiterfassungssystems am 11.12.2023 zum Arbeitsende.“)
  • Feststellung, dass dieses Verhalten vertragswidrig ist („Gemäß der ausgehängten Dienstanweisung 08/2012 sind Sie zum Bedienen der Zeiterfassung verpflichtet.“)
  • Androhung der Kündigung im Wiederholungsfall („Sollten Sie zukünftig nochmals Ihre Arbeitszeiten nicht erfassen, müssen Sie mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Kündigung rechnen.“)

Unberechtigte Abmahnungen sind unwirksam, auch wenn der Arbeitnehmer nicht widerspricht. Beim Kündigungsschutzverfahren ist der Arbeitgeber beweispflichtig, dass die Abmahnung berechtigt war und richtig verfasst wurde. (Und das wird bei mündlichen Abmahnungen schwer!)

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Zivilangestellte wir arbeiten nach deutschem Recht und haben sogar einen Tarifvertrag TVAL II

Und steht in diesem Tarifvertrag irgendetwas, was für Dein Thema zu berücksichtigen wäre?

Der Gesundheitszustand der Arbeitnehmer kann durch ärztliche Untersuchungen überwacht werden
Das ist das einzige
Außerdem darf man die Untersuchung auch ablehnen

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Und die Abmahnung war ausschließlich mündlich oder gab’s ein Protokoll für die Akte?

Das mag sein, aber dann sicherlich rechtzeitig und nicht durch „Verschlafen“ des Termins. Es ist oft auch bei Ärzten oder Physiotherapeuten (bei anderen Berufsgruppen vielleicht auch) so, dass man eine Rechnung bekommen kann, wenn man einen vereinbarten Termin nicht wahrnimmt. So wie du den Termin beschreibst, ist das etwas, was durch den Arbeitgeber normalerweise übernommen wird. Insofern kann es durchaus sein, dass die Abmahnung legitim ist.

? Bis jetzt nur mündlich

Servus,

B.A.D. fakturiert nach Anzahl der Arbeitnehmer und erbringt dafür das absolute Minimum der nach geltendem Recht erforderlichen Leistungen in der arbeitsmedizinischen Betreuung. Das bedeutet, dass bereits ein Arbeitnehmer, bei dem die angesagte Untersuchung ungeplant nicht stattfinden kann, für den Arbeitgeber die gesamte arbeitsmedizinische Betreuung „wertlos“ macht.

Schöne Grüße

MM

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Hallo,

die Wahrnehmung derartiger Untersuchungen gehört zu den arbeitsvertraglichen Pflichten.
Deswegen kann ein derartiges „Terminversäumnis“ auch arbeitsrechtlich sanktioniert werden.
Ob und in welchem Umfang diese Sanktionierung erfolgt, hängt dann von den konkreten Einzelfallumständen ab.

Eine mündliche Abmahnung ist grundsätzlich zulässig und rechtswirksam. Ob sie dann vom AG bzw. Dienstherrn auch verwendet werden kann, hängt von der Beweisbarkeit ab.

&tschüß
Wolfgang

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Zu den Rechtsgrundlagen und der Funktion einer Abmahnung, zu deren Erforderlichkeit, den formellen und inhaltlichen Anforderungen sowie den möglichen Reaktionen der Arbeitnehmerin (m/w/d) gibt es hier nützliche Erläuterungen einer Fachanwältin für Arbeitsrecht. Dass ein einmaliges Versäumen eines Termins bei ansonsten tadellosen Leistungen eine Abmahnung rechtfertigen soll, erscheint vor dem Hintergrund dieser Ausführungen zweifelhaft.

Abgesehen davon hege ich den Verdacht, dass du gar nicht im arbeitsrechtlichen Sinn abgemahnt wurdest. Nicht jede Kritik, nicht jede Aufforderung, beim nächstem Mal pünktlich zu erscheinen, nicht jede Ermahnung ist eine Abmahnung. Eine große Arbeitgeberin wie die U.S. Army wird wohl professionell mit dem Thema umgehen, sowohl rechtlich als auch organisatorisch. Rein mündliche Abmahnungen dürften kaum den Standards entsprechen.

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Genau das ist der Punkt.
Wenn kein Beweis vorliegt, kann eine solche mündliche Abmahnung nichts bewirken.
Thema Zeugen.