Mündliche Kündigung nach Ankündigung gültig - Kleinbetrieb

Liebe Experten,

Ich freue mich über Eure Gedanken zu folgender hypothetischer Situation:

Eine volljährige Arbeitnehmerin im Kleinbetrieb (6 Angestellte) kündigt Ihrem Arbeitgeber an, dass sie in den nächsten Monaten kündigen will, um sich beruflich umzuorientieren. Der Arbeitsgeber bedankt sich für die Offenheit und nimmt dies zur Kenntnis.

Eine Woche später fehlt die AN aus Gründen privater Überlastung und ist vier Tage krankgeschrieben. Eine Woche später erscheint sie wieder zur Arbeit und beginnt normal ihren Arbeitstag. Um 10:00 fehlt sie auf ihrem Arbeitsplatz und wird von ihrem AG bei einem privaten Telefonat im Pausenraum angetroffen. Auf die Frage, weshalb sie während der Arbeitszeit privat telefoniere, geht sie nicht ein, beendet das Telefonat und sagt dann: „Chef, ich gebe Ihnen gleich meine Kündigung, Ich kündige, ich kann das nicht mehr.“ Geht an ihrem AG vorbei in einen anderen Raum und bricht in Tränen aus. Kolleginnen kümmern sich um die ANin, die dann von einem Verwandten abgeholt wird und den Arbeitsplatz verlässt ohne sich beim AG abzumelden. Noch am selben Tag wird eine Krankmeldung für den Rest des Jahres eingereicht.

Meine Fragen zu dieser theoretischen Situation:

  1. Ist dies eine mündliche Kündigung? Hat diese Bestand bzw. wie schätzt Ihr die Gültigkeit ein?
  2. Wenn der AG nun eine Bestätigung der Kündigung gemäß Kündigungsfrist der ANin ordentlich zustellt, ist dann von Seiten der ANin eine Kündigungsschutzklage erforderlich, wenn sie den Arbeitsplatz erhalten will? Oder hat bereits ein einfacher schriftlicher Widerspruch aufschiebende Wirkung o.ä.? Weclhe Fristen gelten hier?
  3. Ist es ratsam, dass der AG in der Kündigungsbestätigung vorsorglich zugleich eine ordentliche Kündigung ausspricht, sofern er das AV beenden will?

Vielen Dank vorab für Euren Input!

Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. Also hat die AN nicht gekündigt.
Aber da es bei einem Kleinbetrieb keinen Kündigungsschutz gibt, kann der AG ihr kündigen.

Rechtskundige mögen noch ggf. Einschränkungen und Konkretisierungen/Korrekturen nennen.

Bombadil

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Grunsätzlich besagt das BGB, dass Kündigungen schriftlich erfolgen müssen, und das nicht auf elektronischem Weg.
Daher ist die Kündigung seitens der AN natürlich nicht gültig.

Die Grundfrage ist eigentlich wie gut man mit der AN steht.
Ein feiner Schachzug wäre mit der AN noch einmal zu sprechen ob sie es wirklich so will. Als Kleinunternehmer brauchst du schließlich nicht wirklich darauf zu achten wen du im Betrieb kündigst, solange es ein soziales Mindesmaß an Gerechtigkeit hat.
Daher könnte man ihr die Kündigung ausstellen zum nächst möglichen Zeitpunkt.
Nimmt Sie einen Krankenschein bis dahin, so gibt es wenigstens auch noch ein bisschen Geld von der Krankenkasse wieder.
Für die AN ist es natürlich der Vorteil, dass sie Arbeitslosengeld erhält.

Kündigt sie selber, so kommt es höchst wahrscheinlich zu einer Sperrung beim Arbeitslosengeld. Das wäre natürlich für sie nicht so gut. Bei einem Aufhebungsvertrag kann es ebenso aussehen.

Eine Bestätigung der Kündigung kannst du ihr auch nicht zustellen, da sie ja nicht gekündigt hat.

Willst du also deinen Betrieb ohne diese AN weiterführen, so bleibt aktuell kein Weg als ihr zu kündigen. Wenn dies ordentlich auf schriftlichem Weg geschieht, so dürfte es auch keine Probleme geben.