Liebe Experten,
Ich freue mich über Eure Gedanken zu folgender hypothetischer Situation:
Eine volljährige Arbeitnehmerin im Kleinbetrieb (6 Angestellte) kündigt Ihrem Arbeitgeber an, dass sie in den nächsten Monaten kündigen will, um sich beruflich umzuorientieren. Der Arbeitsgeber bedankt sich für die Offenheit und nimmt dies zur Kenntnis.
Eine Woche später fehlt die AN aus Gründen privater Überlastung und ist vier Tage krankgeschrieben. Eine Woche später erscheint sie wieder zur Arbeit und beginnt normal ihren Arbeitstag. Um 10:00 fehlt sie auf ihrem Arbeitsplatz und wird von ihrem AG bei einem privaten Telefonat im Pausenraum angetroffen. Auf die Frage, weshalb sie während der Arbeitszeit privat telefoniere, geht sie nicht ein, beendet das Telefonat und sagt dann: „Chef, ich gebe Ihnen gleich meine Kündigung, Ich kündige, ich kann das nicht mehr.“ Geht an ihrem AG vorbei in einen anderen Raum und bricht in Tränen aus. Kolleginnen kümmern sich um die ANin, die dann von einem Verwandten abgeholt wird und den Arbeitsplatz verlässt ohne sich beim AG abzumelden. Noch am selben Tag wird eine Krankmeldung für den Rest des Jahres eingereicht.
Meine Fragen zu dieser theoretischen Situation:
- Ist dies eine mündliche Kündigung? Hat diese Bestand bzw. wie schätzt Ihr die Gültigkeit ein?
- Wenn der AG nun eine Bestätigung der Kündigung gemäß Kündigungsfrist der ANin ordentlich zustellt, ist dann von Seiten der ANin eine Kündigungsschutzklage erforderlich, wenn sie den Arbeitsplatz erhalten will? Oder hat bereits ein einfacher schriftlicher Widerspruch aufschiebende Wirkung o.ä.? Weclhe Fristen gelten hier?
- Ist es ratsam, dass der AG in der Kündigungsbestätigung vorsorglich zugleich eine ordentliche Kündigung ausspricht, sofern er das AV beenden will?
Vielen Dank vorab für Euren Input!