Mündliche Prüfung Steuerfachangestellte

ich habe eine dringende frage. ich habe demnächst meine mandentenorientierte sachbearbeitungsprüfung und wollte mal wissen ob man, wenn man dieses fach mit der note 5 absolviert durchfällt. ich bräuchte nämlich nur noch son paar punkte um die vorgeschriebenen 200 punkte zu erreichen…und so mündliche prüfungen sind absolut nicht mein ding.
ich hatte nämlich mal irgendwie gehört das man mind. die note 4 schaffen muss. stimmt das denn?..ich hoffe doch nicht.

ich bedanke mich schonmal vorher für die antwort

MfG

ivylein

Hallo ivylein, danke für die Ehre, mich als Experten auszuwählen :smile:
Ich habe mich in den Prüfungsordnungen verschiedener IHKs und Steuerberaterkammern durchgewühlt und folgenden Ergebnisse gefunden (ohne Gewähr!!!):

1.Die Abschlussprüfung besteht aus drei schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.
Die schriftlichen Prüfungen gliedern sich in Steuerlehre, Rechnungswesen und AWL/Sozialkunde.
Zum bestehen der schriftlichen Prüfung darf in Steuerlehre keine 5 oder 6 und in den anderen Fächern maximal eine 5 geschrieben werden.
Eine 5 kann durch eine weitere mündliche Prüfung ausgebessert werden, wenn dadurch das Bestehen gesichert werden kann.
Die mündliche Prüfung ist die sogenannte „mandantenorientierte Sachbearbeitung“. Dabei kann aus dem gesamten Stoffgebiet gefragt werden. Auch Allgemeinfragen können gestellt werden. Die mündliche Prüfung wird durch Steuerberater und Berufschullehrer abgenommen. Zugelassen zur mündlichen Prüfung wird nur, wer die schriftliche Prüfung bestanden hat.
Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im Gesamtergebnis, im Prüfungsfach Steuerwesen und inmindestens zwei weiteren der vier Prüfungsfächer mindestens
ausreichende Leistungen erbracht werden.
Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsfach mit „ungenügend“ bewertet, ist die Prüfung nicht bestanden.
Alle vier Teile der Abschlussprüfung zählen zu gleichen Teilen.
Die Ausbildung ist mit bestandener mündlicher Prüfung abgeschlossen.

  1. Der Prüfling soll ausgehend von einer von zwei ihm mit einer Vorbereitungszeit von höchstens zehn Minuten zur Wahl gestellten Aufgaben zeigen, dass er in diesem Prüfungsgespräch berufs-praktische Vorgänge und Problemstellungen bearbeiten und Lösungen darstellen kann.
    Für die Technik dieses Prüfungsgesprächs lassen sich kaum allgemeine Hinweise geben. In der Vorbereitungszeit kann der Prüfling seine erste Erregung abbauen und sich in Ruhe konzentriert auf das Gespräch vorbereiten. Die anfängliche Erregung des Prüflings vor einer fremden mehrköpfigen Prüfungskommission ist situationsbedingt und trifft bei den Prüfern auf Verständnis. Sie wird sich umso schneller legen, je sicherer sich der Prüfling fühlt.

Der Prüfling sollte zu dem Fall kurz und prägnant Stellung nehmen, Abschweifungen sollten vermieden werden. Ergänzende Fragen und Aufgabenstellungen sollten kurz überdacht werden und möglichst präzise beantwortet werden. Wenn die Fragestellung nicht klar sein sollte, kann der Prüfling nachfragen und nicht einfach schweigen. Die Antwort in ganzen Sätzen sollte selbstverständlich sein. Eine klare und deutliche Sprache sowie ein angemessenes Auftreten sollten zeigen, dass sich der Prüfling der Bedeutung der Prüfung bewusst ist.

Hoffe, ich konnte Dir ein Bißchen Prüfungsangst nehmen??? Dabei sind mündliche Prüfungen cool …

Viel Glück
Rudi

Sorry, das weiß ich auch nicht mehr. schon zu lange her

Sorry, das weiß ich auch nicht mehr. schon zu lange her.

ich habe eine dringende frage. ich habe demnächst meine
mandentenorientierte sachbearbeitungsprüfung und wollte mal
wissen ob man, wenn man dieses fach mit der note 5 absolviert
durchfällt. ich bräuchte nämlich nur noch son paar punkte um
die vorgeschriebenen 200 punkte zu erreichen…und so
mündliche prüfungen sind absolut nicht mein ding.
ich hatte nämlich mal irgendwie gehört das man mind. die note
4 schaffen muss. stimmt das denn?..ich hoffe doch nicht.

ich bedanke mich schon Mit einer 4mal vorher für die antwort

MfG

ivylein

Hallo ivylein,ich kann Dir leider in fachlicher Hinsicht keinerlei Hilfestellung leisten.Aber mir ist natürlich mit meinem Allgemeinwissen bekannt und logisch, dass Du mit einer 5 ( ungenügend! )nicht bestanden haben kannst. Mit einer 4 ( ausreichend ! )
sähe das dann schon ein wenig anders aus.Also ! - Viel
Glück und alles,alles Gute. MfG. Wellenbrink

hallo ivylein

es tut mir leid, ich kann dir leider nicht helfen,

mfg hoperusso

Hallo ivylein,

vermutlich bin ich jetzt schon zu spät mit meiner Antwort oder? Also bei unseren Prüfungen war es so, dass man in allen 3 schriftlichen und dem mündlichen insgesamt 200 Punkte haben musste. Man darf INSGESAMT EINE 5 in allen 4 Teilen haben. Wenn man also in den schriftlichen überall 4 und besser ist, dann kann man auch mit einer 5 im mündlichen noch bestehen.
Hast du im Schriftlichen bereits eine 5, darfst du keine mehr haben, oder musst sie durch eine andere schriftliche Prüfung ausgleichen können. Sprich wenn du 3,3,5 geschrieben hast, dann gleicht sich die 5 aus und du könntest mit ner mündlichen 5 auch noch bestehen. Sofern du insgesamt die 200 Punkte erreichst und nicht in Steuerlehre die schriftliche 5 hattest.

Liebe Grüße
knowledge

Sorry, da kann ich dir leider nicht helfen.

LG
SH-C