Hallo ivylein, danke für die Ehre, mich als Experten auszuwählen 
Ich habe mich in den Prüfungsordnungen verschiedener IHKs und Steuerberaterkammern durchgewühlt und folgenden Ergebnisse gefunden (ohne Gewähr!!!):
1.Die Abschlussprüfung besteht aus drei schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.
Die schriftlichen Prüfungen gliedern sich in Steuerlehre, Rechnungswesen und AWL/Sozialkunde.
Zum bestehen der schriftlichen Prüfung darf in Steuerlehre keine 5 oder 6 und in den anderen Fächern maximal eine 5 geschrieben werden.
Eine 5 kann durch eine weitere mündliche Prüfung ausgebessert werden, wenn dadurch das Bestehen gesichert werden kann.
Die mündliche Prüfung ist die sogenannte „mandantenorientierte Sachbearbeitung“. Dabei kann aus dem gesamten Stoffgebiet gefragt werden. Auch Allgemeinfragen können gestellt werden. Die mündliche Prüfung wird durch Steuerberater und Berufschullehrer abgenommen. Zugelassen zur mündlichen Prüfung wird nur, wer die schriftliche Prüfung bestanden hat.
Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im Gesamtergebnis, im Prüfungsfach Steuerwesen und inmindestens zwei weiteren der vier Prüfungsfächer mindestens
ausreichende Leistungen erbracht werden.
Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsfach mit „ungenügend“ bewertet, ist die Prüfung nicht bestanden.
Alle vier Teile der Abschlussprüfung zählen zu gleichen Teilen.
Die Ausbildung ist mit bestandener mündlicher Prüfung abgeschlossen.
- Der Prüfling soll ausgehend von einer von zwei ihm mit einer Vorbereitungszeit von höchstens zehn Minuten zur Wahl gestellten Aufgaben zeigen, dass er in diesem Prüfungsgespräch berufs-praktische Vorgänge und Problemstellungen bearbeiten und Lösungen darstellen kann.
Für die Technik dieses Prüfungsgesprächs lassen sich kaum allgemeine Hinweise geben. In der Vorbereitungszeit kann der Prüfling seine erste Erregung abbauen und sich in Ruhe konzentriert auf das Gespräch vorbereiten. Die anfängliche Erregung des Prüflings vor einer fremden mehrköpfigen Prüfungskommission ist situationsbedingt und trifft bei den Prüfern auf Verständnis. Sie wird sich umso schneller legen, je sicherer sich der Prüfling fühlt.
Der Prüfling sollte zu dem Fall kurz und prägnant Stellung nehmen, Abschweifungen sollten vermieden werden. Ergänzende Fragen und Aufgabenstellungen sollten kurz überdacht werden und möglichst präzise beantwortet werden. Wenn die Fragestellung nicht klar sein sollte, kann der Prüfling nachfragen und nicht einfach schweigen. Die Antwort in ganzen Sätzen sollte selbstverständlich sein. Eine klare und deutliche Sprache sowie ein angemessenes Auftreten sollten zeigen, dass sich der Prüfling der Bedeutung der Prüfung bewusst ist.
Hoffe, ich konnte Dir ein Bißchen Prüfungsangst nehmen??? Dabei sind mündliche Prüfungen cool …
Viel Glück
Rudi