mündliche Vereinbarung unter Zeugen (Betriebsratsvors.)

Hallo,
vor einigen Wochen hat der Chef meiner Tochter die mündliche Kündigung ausgeprochen, jeoch keine schriftliche nachgereicht.
Bei weiteren Gesprächen im Beisein des Betriebsratsvorsitzenden wurde meiner Tochter angeraten, sich schnellstens um eine neue Stelle zu bemühen, ansonsten würde man Mittel und Wege finden eine verhaltensbedingte Kündigung auszusprechen.
Da es eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung im Betrieb über eine 10% Lohnkürzung mit Kündigungsschutz bis zum 31.01.2014, hat er keine Aussicht auf Erfolg bei einer vorzeitigen Kündigung.
Deshalb hat er ihr angeboten, sie zum 30.11.2013 zu kündigen, Freistellung bis dahin und ein wohlwollendes Zeugnis. Dies hat meine Tochter abgelehnt um Nachteile bei der Agentur für Arbeit zu vermeiden. Gleichzeitig hat sie aber zugesichert, sich intensiv um einen neuen Arbeitsplatz zu kümmern.
Zu diesem Zeitpunkt hatte sich bereits Bewerbungen geschrieben und hat jetzt zum 01.12.2013 eine neuen Arbeitsplatz.
Heute hat sie mit Ihrem AG gesprochen, plötzlich will er nicht mehr von Freistellung wissen und sie müssen den Nachfolger schließlich noch einarbeiten. Deshalb besteht er auf Erfüllung bis zum 30.11.2013. Der Betriebsrat war Zeuge der Gespräche.
Kann meine Tochter auf Einhaltung der Zusage auf Freistellung bestehen?

Denn sie möchte so schnell wie möglich aus dem Unternehmen raus, da das Verhältnis gestört ist.
Anmerkung: Sie hat sich nicht zu Schulden kommen lassen, und es gibt keinerlei schriftliche Abmahnungen.

Ich danke für Eure Nachrichten

Trotzkopf

Hi,

du schreibst:

Bei weiteren Gesprächen im Beisein des
Betriebsratsvorsitzenden wurde meiner Tochter angeraten, sich
schnellstens um eine neue Stelle zu bemühen, ansonsten würde
man Mittel und Wege finden eine verhaltensbedingte Kündigung
auszusprechen.

und dann:

Anmerkung: Sie hat sich nicht zu Schulden kommen lassen, und
es gibt keinerlei schriftliche Abmahnungen.

Sorry, aber da würde ich dem Töchterlein keine Sekunde glauben schenken.

Auf die Freistellung hat deine Tochter trotz der Zeugen keinen Anspruch, da ihr das lediglich angeboten wurde und sie abgelehnt hat. Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande.

BTW: Was für Nachteile wären deiner Tochter bei der Agentur für Arbeit entstanden? Wenn sie gekündigt wird, dann hat sie sofortigen Anspruch auf ALG.

Hi,

und hat jetzt zum 01.12.2013 eine neuen Arbeitsplatz.
[…] Nachfolger schließlich noch einarbeiten.
Deshalb besteht er auf Erfüllung
bis zum 30.11.2013.

Aber - das ist doch dann völlig in Ordnung? Sie bleibt bis zum 30. November im „alten“ Laden und arbeitet ab 1. Dezember im „neuen“ Laden. Wo ist denn um Himmels Willen das Problem? Und wenn man Resturlaub, Überstundenausgleich sowie eine Grippe (sowas hat sich ja grad im November gaanz schnell und hartnäckig auf die Nebenhöhlen gesetzt) rechnet ist das doch echt machbar, oder nicht?

*wink*

Petzi

FAQ 1129 nicht gelesen? falsches Brett>Arbeitsrecht
G

Danke für die Antwort.

aufgrund von internen Dingen glaube ich meiner Tochter, aber das ist hier nicht die Frage gewesen!

Zudem, wenn meine Tochter einer vorzeitige Aufhebung des Arbeitsvertrages zugestimmt hätte, wäre es zu einer Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit gekommen.

Schade, Ihre Antwort ist unzureichend.

Danke
Trotzkopf

Hallo,
danke für die Antwort.
Die Möglichkeit einer plötzlichen Grippe kennen wir, aber das ist nicht unser Stil.

Es geht darum, dass der AG zugesichert hat, meine Tochter bei einer vorzeitigen Kündigung freizustellen. Diese Aussage wurde im Beisein des Bertriebsrates gemacht, und jetzt hält er sich nicht nicht daran.

Trotzkopf

Sorry, aber ich habe Arbeitsrecht ausgewählt und WWW hat Ihnen meine Frage zugeschickt.

Es geht darum, dass der AG zugesichert hat, meine Tochter bei
einer vorzeitigen Kündigung freizustellen.

Du hast doch selbst geschrieben dass sie das abgelehnt hat…

Diese Aussage wurde

im Beisein des Bertriebsrates gemacht, und jetzt hält er sich
nicht nicht daran.

Sie hat im Beisein des BR, vor Zeugen, abgelehnt. Deutlicher geht es eigentlich nicht. Kein Mensch muss sich an Absprachen halten die nie zustande gekommen sind.

aufgrund von internen Dingen glaube ich meiner Tochter, aber
das ist hier nicht die Frage gewesen!

Wenn der BR ihr rät sich schleunigst nach einem neuen Job umzusehen, dann muss man schon brutal was verbockt haben…

Zudem, wenn meine Tochter einer vorzeitige Aufhebung des
Arbeitsvertrages zugestimmt hätte, wäre es zu einer Sperrzeit
durch die Agentur für Arbeit gekommen.

Nur bei einem Aufhebungsvertrag, nicht bei einer Kündigung.