Hallo,
vor einigen Wochen hat der Chef meiner Tochter die mündliche Kündigung ausgeprochen, jeoch keine schriftliche nachgereicht.
Bei weiteren Gesprächen im Beisein des Betriebsratsvorsitzenden wurde meiner Tochter angeraten, sich schnellstens um eine neue Stelle zu bemühen, ansonsten würde man Mittel und Wege finden eine verhaltensbedingte Kündigung auszusprechen.
Da es eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung im Betrieb über eine 10% Lohnkürzung mit Kündigungsschutz bis zum 31.01.2014, hat er keine Aussicht auf Erfolg bei einer vorzeitigen Kündigung.
Deshalb hat er ihr angeboten, sie zum 30.11.2013 zu kündigen, Freistellung bis dahin und ein wohlwollendes Zeugnis. Dies hat meine Tochter abgelehnt um Nachteile bei der Agentur für Arbeit zu vermeiden. Gleichzeitig hat sie aber zugesichert, sich intensiv um einen neuen Arbeitsplatz zu kümmern.
Zu diesem Zeitpunkt hatte sich bereits Bewerbungen geschrieben und hat jetzt zum 01.12.2013 eine neuen Arbeitsplatz.
Heute hat sie mit Ihrem AG gesprochen, plötzlich will er nicht mehr von Freistellung wissen und sie müssen den Nachfolger schließlich noch einarbeiten. Deshalb besteht er auf Erfüllung bis zum 30.11.2013. Der Betriebsrat war Zeuge der Gespräche.
Kann meine Tochter auf Einhaltung der Zusage auf Freistellung bestehen?
Denn sie möchte so schnell wie möglich aus dem Unternehmen raus, da das Verhältnis gestört ist.
Anmerkung: Sie hat sich nicht zu Schulden kommen lassen, und es gibt keinerlei schriftliche Abmahnungen.
Ich danke für Eure Nachrichten
Trotzkopf